Quote:
Die Einhaltung und das Beachten des TSG gilt für alle Tierhalter in Deutschland.
|
Nein, das gilt für alle Personen die sich in D aufhalten, nicht nur die Tierhalter.
Ausnahmen können möglicherweise im Grundgesetz verankert sein, wie zum Beispiel die freie Religionsausübung (Schächten von Tieren) wobei da die Rechtsprechung ja auch nicht eindeutig ist; leider...
Grüße
Thomas