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Originally Posted by Steffen
Siehe Zitat:
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Originally Posted by littlepeet
@Freier TWH-Club, Torsten, Dieter, Peter
Nette Nacht-und-Nebel-Aktion, die ihr hier angeleiert und durchgezogen habt:
§ 242 StGB
Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Der Versuch ist strafbar.
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Hier wurde falsch zitiert - so dass der Inhalt zu zusammengesetzt einen anderen Sinn ergibt, als der ursprüngliche. Ich würde den Moderator bitten, dies zu korrigieren.
Petra