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Old 03-03-2008, 18:10   #26
timber-der-wolf
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Originally Posted by Silence View Post
...die Aussage, das der VDH aufgrund von NON-FCI, Bundeskartellamt etc. - die Registrierung von Hunden hat einführen müssen, zweifel ich mehr als stark an. :-)
Die Auseinandersetzung auf die du dich vermutlich beziehst zwischen FCI & der Delgierten Commission ist nun wie lange her ? Drei oder 4 Jahre.
.....
Also bitte höre auf den VDH mit allem zu bewerfen und sage mir bitte nie mehr, das du nicht VDH-Geschädigt bist ) Grüße Uschi
Hallo Uschi,
das bezieht sich nicht auf die DC - FCI Auseinandersetzung, sondern auf ein Schreiben des VDH an seine Mitgliedsvereine, welches auch dem Bundeskartellamt und dem damals klagenden Verein vorliegt!

Hier die Kopie:

"Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002:
Betr: Bundeskartellamt
hier: Monopolstellung des VDH

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurde, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen.


Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:

1. Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln dürfen in den VDH – Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln vom VDH – Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden.
2. Der VDH lässt keine Hunde ohne VDH/FCI – anerkannten Ahnentafel zu seinen
Zuchtschauen zu.
3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen auf Zuchtschauen
außerhalb des VDH/FIC – Bereiches auszustellen.
4. Einige VDH Mitgliedsvereine lassen keine Registrierungen von Hunden ohne
VDH/FCI – anerkannten Ahnentafeln zu.

Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels "rassenreine, gesunde Hunde" zu züchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden.


Nach ausführlichen Diskussionen der Sachlage zu Punkt 2. – 4. erklärte sich der VDH
abschließend bereit, seine Mitgliedsvereine auf folgenden, bereits in § 8 Abs. 1.4 der VDH – Zuchtordnung geregelten Sachverhalt hinzuweisen:


Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anlage ein Register (Livre dáttend) zu führen.


Des weiteren sind die VDH- Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI- anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweise durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt.

Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH- Vorstand auf seiner Sitzung am 30./31.08.2002 folgenden wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt.

Unabhängig von einer Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht VDH- anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI- anerkannte Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu den VDH- Zuchtschauen zugelassen, sofern keine andere Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä.) gegen den Eigentümer vorliegen.
Ein Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI- Bereichs ist nicht als Förderung des kommerziellen Hundehandels zu werten und somit nicht satzungsschädlich und zu gestatten.


Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am
2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH- Verantwortlichen zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen
(B. Meyer)
Hauptgeschäftsführer

Kopie: Bundeskartellamt Bonn"
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LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira
"Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant)
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