Hallo Martina
Bei uns hier in (D) ist es auch so, daß bei einer Ausstellung in der Gebrauchshundeklasse der Prüfungsnachweis über SchH 1 verlangt wird.
Da du ja schon verschiedene Prüfungen mit Barnie gemacht hast, ist es schon lächerlich ihn nicht in der Gebrauchshundeklasse vorführen zu können, da kannst du eben nichts machen.
Da dein Hund doch original CZ-FCI Papiere besitzt, stell ihn doch einfach in der "offenen Klasse" aus. Die CV gehören zu den sogenannten "unbetreuten Rassen" (zumindest hier in (D) ), das heißt solang es Länderspezifisch keinen eigenständig, anerkannten Verein in dem jeweiligen Verband gibt.
So bekommst du aber in jedem Fall eine gültige Bewertung/Richterbericht und Urkunde.
Deinen Hund bei euch in (A) somit auf einer IRA auszustellen, dürfte überhaupt kein Problem sein, dann laß die SchH doch mal SchH sein!!!
Kann dir notfalls (wegen Info Gebrauchshundeklasse) eine Adresse (Tel.) von einer kompetenten Person, die im Vorstand der FCI sitzt, zukommen lassen.
Übrigens ist jetzt ab 01.07.04 auch beim VDH die "Zwischenklasse" eingeführt, weiterhin gibt es noch einige Änderungen, erweiterte Auflagen was den Deutschen Championtitel angeht. Des weiteren kann man mit seinem Hund ab diesem Datum den (D) Jugend Ch. erringen.
Ab 01.01.05 treten weitere Änderungen in Kraft.
Gruss
v. Ww. B. Rudel :P