Die Hundesteuer gilt als "Lenkungssteuer", d.h. sie ist für die Kommunen eine Möglichkeit, den Bestand der Hunde in der eigenen Kommune zu regeln. Deshalb auch oft erhöhte Sätze für Zweit- und weitere Hunde und deshalb auch oft übermässig hohe Steuern für die ungewollten sogenannten "Kampfhunde"...
Von der Hundesteuer ausgenommen sind normalerweise diejenigen Hunde, die ausschliesslich für das Einkommen gehalten werden. Steuerermässigt oder steuerbefreit sind oftmals Hunde, die zum Wohl oder zur Hilfe von Menschen gehalten werden, also Blinden- und Behindertenhunde oder geprüfte aktive Rettungshunde. Ermässigungen kann es geben für Begleithundeprüfung oder Hundeführerschein. Das erklärt vielleicht, warum manche Hunde mit VPG eine Steuerermässigung erhalten, weil diese im Normalfall die BH abgelegt haben...
Gruss, Petra
Last edited by Julia; 02-12-2008 at 01:16.
|