View Single Post
Old 29-03-2011, 15:58   #8
Torsten
Senior Member/ Dude
 
Torsten's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Thüringen - East Germany
Posts: 2,837
Send a message via Skype™ to Torsten
Default

Hallo Tanja (sorry für die Tina)

Quote:
Originally Posted by BadNero View Post
@Torsten

also ich habe ja mit dem VDH gesprochen. Hier wurde mir nur mitgeteilt dass diese Tiere nur eine Ausnahmegenehmigung für ein Wurf bekommen würden. Diese Welpen bekommen dann zwar offizelle VDH-Papiere, es stehen jedoch nur die Elterntiere mit drin. Also das Elterntier mit Typ-Bestimmung und einen der eine offizielle ZZL hat.
Ist ja aber auch egal....was da drin steht oder ob diese nur eine oder mehrere Ausnahmegenehmigungen bekommen.
Fakt ist, dass genau bei den/dem o.g. Hund/en der Vater eine "E" Hüfte hatte und dieser def. keine Zuchtzulassung bekommen hätte.
Genau so ist es, wenn der Vater HD "E" hat und die Nachkommen in D gezogen worden sind, dürften sie auch keine Papiere bekommen noch nicht mal registrierte, da ihr Vater eindeutig gegen die Zuchtbestimmungen des VDH verstößt. Mit HD "E" darf in D nicht gezüchtet werden. Ist der Wurf aber im Ausland gefallen sieht es schon anders aus ..... Offensichtlich ist der VDH diesbezüglich nicht aufgeklärt worden oder man hat es falsch verstanden. Man kann sich an Herrn Freimuth wenden, der ist für die Phänotypbestimmungen zuständig ..... oder so, und auch immer interessiert wenn Missstände auftreten (das weiß ich)....
Haben die Tiere in München eine ZZL gemacht oder wurden sie nur ausgestellt?



Quote:
Auch wenn die Nachkommen bessere Hüften haben, kann dies doch bestimmt in späterer Generation doch noch Auswirkung haben, oder?
In der Genetik kenne ich mich leider noch nicht so aus.....SORRY
Vielleicht kann hier ein Züchter oder jemand der sich mit der Genetik besser auskennt Stellung nehmen. Vllt. können diese Argumente auch mit in diesen Brief einbezogen werden.

lg
TANJA (nicht Tina)
Wenn eine ZZL erteilt worden ist, so ist das meiner Meinung nach nicht ok, weil ja der Rüde die Bestimmungen nicht erfüllt und natürlich sind die Gene dann in den Tieren und können wieder auftreten. Solch eine Verpaarung würde nur rechtfertigen, (mit einer Ausnahmegenehmigung) wenn der Wurf dringend für die Rasse gebraucht wird oder man mit Tieren züchtet deren Vorfahren nicht mehr vorhanden sind oder nicht in der Zucht sind oder oder oder ..... aber nicht einfach mal so.
Normal dürfte die Tiere überhaupt keine Papiere haben ....
Grüße
__________________
es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...!

Lieber stehend sterben – als knieend leben !
http://www.wolfs-hunde.com

Last edited by Torsten; 29-03-2011 at 16:03.
Torsten jest offline   Reply With Quote