View Single Post
Old 14-01-2006, 13:32   #6
michaelundinaeichhorn
Senior Member
 
michaelundinaeichhorn's Avatar
 
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
Default

Hallo Chrissy,

Oliver hat im großen und ganzen Recht mit seiner Aussage zu befriedetem Besitztum,nur daß so etwas in der Regel nicht Gemeinde-bzw.Landesrecht unterliegt sondern vor Gericht,und dahin kommt es bei einem Beißvorfall,nach dem in ganz Deutschland gültigen StGB entschieden wird.
Bei einem Beißunfall auf einem eingefriedetem Grundstück z.B. nach § 230 StGB.
Ansonsten ist Julias Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Wenn man z.B. einen Einbrecher auf seinem Grundstück erwischt und fühlt sich bedroht und deshalb seinen Hund auf ihn hetzt darf dieser ihn nur festhalten und noch nicht einmal beißen. Sonst kommt wieder §230 StGB zum tragen.
Deshalb sind Warnschilder eigentlich überflüssig.

Michael
michaelundinaeichhorn jest offline   Reply With Quote