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Im Freistaat Bayern sowie in Baden- Württemberg, kannst Du drei Kreuze machen, wenn ein freilaufender Hund nicht erschossen wird.
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Sorry Birgit, aber das ist ja totaler Unsinn!!! Hier in Bayern haben wir mit die "laschesten" Gesetze was Hunde betrifft. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern dürfen bei uns die Hunde das ganze Jahr frei in Wald und Flur laufen. Und sie dürfen auch nicht geschossen werden, auch nicht wenn sie allein sind!
Wenn ein Hund erschossen wird kann der Jäger drei Kreuzzeichen machen daß er nicht alles verliert was ihm Wichtig ist.
Alles andere sind Horrorgeschichten von früher! Und auch kein Jäger der alle Latten am Zaun hat würde so etwas machen.
Ansonsten bleibt zu hoffen daß die Hunde gefunden werden, und das die Wölfe im Fichtelgebirge Wölfe sind.
Grüße
Thomas