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Old 09-02-2008, 12:57   #5
ck.one
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Mhm, warum hat der Typ jetzt ein Problem ?
In dem Text stand, dass er das Tier angemeldet hat, und er eine Haltergenehmigung besitzt, also wo liegt dann das Problem ?
Die Haltung von Wölfen in Niedersachsen ist seitens des Gesetzgebers sogar gar nicht so stark reglementiert, für ein Paar braucht man 400 qm Platz, Anmeldung beim Veterinärsamt und ne Citis, that's it.
Eventuell kommt mal ein Amtsvet. vorbei und schaut sich das an... aber ansonsten... kein Thema.
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"Zwei Dinge sind unendlich, Das Universum und die Dummheit der Menschen, doch beim Universum bin ich mir noch nicht sicher" (Albert Einstein)
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