Hallo Koboldinchen,
alles sehr interessant, mit der ganzen Impferei ... aber kaum noch überschaubar für "Otto-Normal-Bürger" ...
Zugegeben, mit der Impferei habe ich mich nicht soooo intensiv beschäftigt, da ich mich dbzgl. auf meinen TA verlasse(n habe)
Werd wohl demnächst intensiver mit der Materie befassen und entsprechend nachfragen
Hier unter dem Link (
http://www.google.de/search?q=Einrei...f%C3%BCr+Hunde ) findet man zig Seiten, die über Einreisebestimmungen informieren. Überall ist eindeutuig nachzulesen, dass auf Grundlage der geltenden internationalen Bestimmungen für Hunde (u.a. Tiere wie Katzen, Fretchen, ...) bei der Einreisen eine
gültige Tollwutimpfung /-imunisierung
nachzuweisen ist.
Nun finde und lese ich u.a. hier (
http://www.hec-edelkatzen.de/download/tollwut.pdf ), dass nach aktuellem Recht Welpen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tolwut geimpft werden dürfen, was auch durch den "Bund praktizierender Tierärzte e.V." und seinem Impfempfehlung für Hunde (
http://www.tieraerzteverband.de/cgi-...l/impfen.shtml ) bestätigt wird
.
Das heißt doch dann im Klartext, Welpen aus dem Ausland darf man erst nach D einführen, wenn sie Älter als 12 Wochen und gegen Tollwut geimpft sind.
Umgekehrt, der Verkauf von Welpen aus D ins Ausland darf dann ebenfalls erst zu gleichem Zeitpunkt erfolgen.
Habe ich das so richtig verstanden?