Bei dem beschriebenen Beißvorfall hat der Hund sein Revier verlassen, um aktiv und mit voller Absicht in den Kopfbereich eines Kindes zu beißen...
Das Kind ist ja nicht auf das grundstück oder zu nahe an den Hund gegangen, hat ihn nicht zum Beispiel am Schwanz gezogen ...
Daher finde ich es eigentlich merkwürdig, daß manche zuerst Mitleid für den Hund äußern, ich habe hier zuerst Mitleid mit dem Kind und einer sicherlich ebenso geschockten Mutter
außerdem schadet der Vorfall allen friedlichen TWHs und auch allen anderen friedlichen Hunden; ich erinnere nur, daß Restriktionen gegen Hunde fast nie nur den schuldigen Hund treffen sondern allgemein ausgesprochen werden; der Name "Wolfshund" bleibt sicher noch besonders schnell hängen;
Ist Kettenhaltung in Deutschand eigentlich erlaubt ? Kann man per gesetz dem halter diesen Hund wegnehmen ? Was passiert, wenn er den Wesenstest nicht besteht ?
Cora
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