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Old 27-09-2007, 13:01   #3
Torsten
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Beispiel Fehler C12, einige bekommen dafür ein P14, andere P5 oder gar P3.
Hallo
genau den Fall habe ich mit Chamook , sie hatte ursprünglich alle Zähne bis sie sich zwei ausgebrochen hat . Man muss an Hand von Röntgenbildern belegen das der fehlende Zahn da war , läßt sich für dessen Behandlung eine Bescheinigung vom TA geben , die man dann mit Röntgenbild dem entsprechenden Zuchtverein vorlegt . Der macht einen Vermerk in der Ahnentafel , das es sich nicht um einen zuchtausschließenden Zahnfehler handelt ( denn die Zähne waren ja nachweislich da ) .
Ich finde es persönlich sehr schlecht , wenn die Zähne nachweislich da waren , das die Tiere dann mit C12 deklariert werden , das kann unter UUmständen zu Verwirrungen führen , so das man denken kann , das Tiere mit Zahnfehlern in die Zucht kommen . Sinnvoll wäre es in solchen Fällen das C12 weg zu lassen .
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