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Old 12-07-2006, 00:04   #13
hanninadina
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Na ja, ihr habt ja den Beschluss wohl gelesen. Danach hast du lieber Jos dein Gehege deutlich kleiner gebaut, als genehmigt, nämlich wohl gerade mal die Hälfte, statt 1300 qm nur 400 bis 600qm. Dann hast du die Grenzabstände von 3 m nicht eingehalten, sondern nur teilweise 1 m. Das kann ich nicht recht nachvollziehen, warum dir da solche Fehler passiert sind. Allein der Grenzabstand von 3m ist absolut üblich. Grenzbebauung bei Häusern und Dingen, die denen ähnlich sind, was man bei einem Gehege für Wölfe wohl sagen kann, ist in Deutschland absolut üblich. Schließlich musst du ja deine Nachbarn schützen und 1 m zu diesem ist echt zu knapp!!!

Die Baugenehmigung ist eine andere. Da kannst du die Baugenehmigungsbehörde nicht wirklich erfolgreich verklagen, wenn du die Fehler bei der Umsetzung gemacht hast.

Die Fristen im Verwaltungsverfahren sind vorbei, wobei es ein sog. Vorläufiges REchtsschutzverfahren ist und du das hauptsacheverfahren noch durchführen könntest, wobei nichts anderes rauskommen würde. Außerdem ein Streitwert von 20.000,--€ und dass jetzt schon über 2 Instanzen kostet erheblich. Du solltest mal überprüfen, ob dein Anwalt dich da nicht falsch beraten hat. Der hat nämlich eine Berufshaftpflicht. Das mit den Grenzabständen für sich ist schon eindeutig. Ich weiß nicht, was er mit den Gerichtsverfahren bezwecken wollte. Zumindest nach der I. Instanz hätte Schluss sein müssen.

Also ganz so einfach ist es nicht, wie du es schilderst. Das Gericht hat auch bemängelt, dass nicht substantiiert vorgetragen worden ist. DAs heißt, es hat "Fleisch bei die Fische" gefehlt. So etwas ist eigentlich ein Angriff an dem Anwalt und soll dem Mandanten sagen, dein Anwalt hätte da konkret was vortragen müssen, dann hätte sich vielleicht noch etwas ergeben.

Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass du auf Teufel komm raus wolltest, dass du die Wölfe da behalten kannst und dem Anwalt so oder so, den Auftrag auf Durchführung des vorläufigen REchtsschutz erteilt hast. Das weiß ich aber nicht.

Und um ehrlich zu sein, bei Wölfen einen Zaun nur 20 cm in den boden zu graben, halte ich für grob fahrlässig!!!! Verantwortungsvoll Wolfshalter graben den Zaun 1m tief ein!!! 20 cm ist ein Witz, das hat ein Wolf, wenn er will binnen kurzem untergraben! DA kann ich von Myla viele Lieder von singen von ihrer GRabkunst!

Nichts für ungut Jos, aber ich glaube, hier hast du dich selbst in die Nesseln gesetzt. Ich kenne eigentlich keinen, der Wölfe hält und sein Gehege so dicht neben die Nachbarn setzt, wie du es getan hast. Wenn Wölfe heulen, hört man es locker über 100 m weit, auch wenn es nur einer ist! Die Abstände zu den Nachbarn sind kürzer. Und warum argumentierst du, dass einer nicht heult. Interessiert doch gar nicht, da ist doch der zweite, der es tut! Das wäre der einzige Ansatzpunkt für eine Schadensersatzklage gegen den Landkreis - falls es die Baugenehmigungsbehörde ist - wegen Amtspflichtverletzung. Da hätte die Behörde zu keinem Zeitpunkt bei der Nähe zu den Nachbarn eine Genehmigung erteilen dürfen wegem dem vorhersehbaren Geheul!! DA spielen dann die Grenzabstände auch keine Rolle. Da ich aber die Genehmigung selbst nicht kenne, ist das nur ein Gedanke.

Ach ja Jos, falls du es nicht weißt, ich bin auch Anwalt und mache auch Baurecht. Deinen Fall kann und möchte ich aber nicht betreuen, nicht dass hier einer denkt. Du solltest dir einen Fachanwalt für Baurecht suchen, der aber auch im Schadensersatzrecht und zwar aus Amtspflichtverletzung sich auskennt, das heißt, wenn Behörden sich falsch verhalten, konsultieren.

Grüße

Christian
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