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Old 24-07-2006, 19:01   #17
hanninadina
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Hallo Jos,

ich möchte dich nicht angreifen. Du hast anscheinend nichtverstanden, ich habe geschrieben, dass ich die Baugenehmigng nicht kenne, sondern nur den Beschluss. Ich wollte dir einfach nur transparenter machen, was in dem Beschluss steht. Du hast dich über die "Ungerechtigkeit" beschwert. Aber nach dem Gerichtsbeschluss kann ich da nicht wirklich eine Ungerechtigkeit erkennen. Da steht auch nichts von 140 m sondern von:

"..., da ihre Wohn- und Schlafräume ca. 45 m(!) bzw. ca. 80 m vom Gehege entfernt sind."

UNd weiter:

"Auch die - von der Baugenehmigung - geforderte 20 cm tiefe Einlassung der Zaunelemente in den Boden ist in dem vorgelegten Angebot nicht vorgesehen..."

Also lieber Jost, was stimmt denn nun? Das sind Tatsachen, die dein Anwalt selber vorgetragen hat bzw. er hat dem nicht widersprochen, soweit es von den anderen vorgetragen worden ist.

Auch bezüglich der Größe schreibt das Gericht deutlich:

"Darüber weicht das vorhandene Gehege nach den eigenen(!) Angaben des Beigeladenen (du) in zahlreichen Punkten von den Anforderungen der Baugenehmigung ab."

Das wird vom Gericht weiter begründet.

Das war in meinem statement und Hilfeversuch eine Feststellung der objektiven Tatsachen. Warum du dich da angegriffen fühlst, kann ich nicht nachvollziehen.

Ein Amtspflichtverstoss (und damit ein Schadensersatzanspruch gegen die Baugenehmigungsbehörde) liegt hier deshalb nach meiner Meinung vor, weil diese dir offensichtlich das Gehege mit den zu geringen Grenzabständen genehmigt hat: einmal Abstand 1,13 m und ca. 2 m. Hier wird ganz klar gegen geltendes REcht verstossen. Es ist mir ein Rätsel, warum das mit diesen zu geringen Grenzabständen überhaupt genehmigt worden ist...?!

Hier kannst du in der Tat die Baugenehmigungsbehörde in Regress nehmen. Es gehört zum einmal eins, die GRenzabstände zu kennen!

Auch wenn du 20000 kg BEtonplatten um den Zaun gelegt hast, meinst du nicht, dass wenn die Wölfe es wirklich wollen sich unter den Platten durchbuddeln können?

Ich habe mich ausführlich mit Tanja Askani und Daniel über einen "sicheren" Zaun unterhalten. Tanja hat 10 Wölfe und Daniel 24. Beide haben die Zäune einen Meter tief, wobei Daniel in Malaga da so Probleme hatte, weil er auf 700 m Höhe sehr felsigen Boden hat. DA konnte er oftmals gar nicht so tief. Das ist aber nicht schlimm, weil Fels können die Wölfe auch nicht durchbuddeln. Aber 20 cm.... bzw. Betonlatten von außen und noch nicht mal 20 cm..?

Norbert, was sagst du dazu, wie ist es bei euch geregelt?

Also Jos, ich weiß nichts über deine Erfahrungen mit Wölfen. Du hast offensichtlich einen guten Willen und ein großes Herz und ein dickes Portemonaie. Die ERfahrungen der anderen genannten Damen und Herren kenne ich, weil ich mich mehrfach vor Ort mit Ihnen darüber auseinander gesetzt habe und mit Toni ebenfalls und soweit ich mich an die Wölfe im Bayrischen Wald erinnern kann, ist es dort auch so, 1 m tief in den Boden mit dem Zaun.

Also viel Glück, aber genehmigt wirst du es nicht bekommen, da kannst du soviele und gute Anwälte, wie du willst beauftragen, Recht bekommen im Unrecht, geht eben nicht. Und die Grenzabstände sind einfach zu knapp, da nicht 3 m! Versuch dir das Geld als Scahdensersatz zu holen für deine INvestitionen und such dir ein anderes Gelände. dort wirst du nie deine Ruhe finden, wenn die Nachbarn jetzt schon so einen Larry machen.

Grüße

Christian
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