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Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen

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Old 03-07-2006, 14:59   #1
hanninadina
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Hallo,

am Samstag stand in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung der Leitsatz von folgender Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, 10 B 205/06:

"Begleiten die Baugenehmigung und Errichtung eines Wolfsgeheges zahlreiche Rechtsverstöße und werden auch die Grenzabstände zu den benachbarten Wohngrundstücken nicht eingehalten, deren Besitzer zudem durch das Wolfsgeheul Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen müssen, so muss die Bauaufsichtsbehörde dafür sorgen, dass die Wölfe entfernt werden und da sGehege geschlossen wird."

Hallo Jos,

ist aber nicht dein Gehege oder? Ich meine mich zu erinnern, dass du auch Schwierigkeiten bekommen hast im Nachhinein, obwohl es schon genehmigt war, so wie hier offensichtlich auch?!

Grüße

Christian
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Old 07-07-2006, 18:26   #2
Joswolf
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Doch Christian das geht uber mein gehege. Das gehege musste einen meter weiter stehen. Aber Kreis hat es so genehmicht. Geheule, sogar die Wölfin die nicht heulen kan muss weg. Es kommen auch geruche. Ja, nicht von seine Pferde oder gegenuber die 60 Kuhe oder Schweine. Nachbar gebt jetzt zu nie was gehört zu haben und sie durfen bleiben. BauGenimigug ist aber weg und auffang muss ich wohl wo anders machen. Erst muss ich aber den Kreis verklagen weil die alles genemicht haben. Sonst hatte ich das Haus hier nicht gekauft. Wen wir entschädigung kriegen geh ich gerne wo anders hin. Vielleicht auch mit grosseren grundstuck.

gr Jos
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Old 07-07-2006, 20:15   #3
Nocona
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Dürfen Deine Tiere jetzt bleiben oder müssen die auf jedenfall weg?
Ich hoffe es geht alles gut aus..
Das tut mir so leid...

Du müsstest so ein Gelände haben wie wir..wir ziehen in 1 Woche ins Elsass ,in den Wald,da haben wir 30 000 m² Grundstück mit einem alten Haus drauf..
sowas wäre doch ideal ..
Gruss
Anke
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Old 07-07-2006, 20:48   #4
hanninadina
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Hallo Anke,

was macht dein kleiner Mann, hat sich gut bei deinem Rudel eingelebt?

Grüße

Christian
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Old 07-07-2006, 21:01   #5
Nocona
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Ja alles super....er liebt alle Hunde :-)
ist dabei sehr aufdringlich ,das mögen viele nicht ...

bei Fremden Menschen ist er zurückhaltend...ist auch ok so ...
er ist jetzt bald 9 Monate alt ...hat nix grossartiges kaputt gemacht bisher ...,geht freiwillig in die Box und bleibt auch ruhig dabei ....aber er klaut zu gerne vom Tisch ,nix ist hoch genug für ihn,...:-)

wir können ja einen anderen Thread eröffnen ,das hier passt nicht so zum Thema mit Jos seinen Wölfen..
http://img86.imageshack.us/img86/4332/1020092a9ew.jpg


Gruss
Anke
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Old 07-07-2006, 21:31   #6
hanninadina
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Sieht ja klasse aus! Nö, brauchen wir nicht vertiefen, wollte nur mal so wissen wie es euch geht.

Hallo Jos,

kannst oder willst du gegen das Urteil des OVG noch weiter machen? Zum Bundesverwaltungsgericht oder falls der REchtsweg erschöfft ist zum Bundesverfassungsgericht? Da ist natürlich die 1 Monatsfrist zu beachten. Deine Rechte werden ja vom Staat beeinträchtigt. Wobei ich nicht weiß, ob du als EU-Bürger darunter fällst, weil du ja, so glaube ich, kein Deutscher bist?

Ich meine nur, bevor du jetzt ein zweites Verfahren anfängst, die Baugenehmigungsbehörde zu verklagen. In dem Urteilstenor heißt es ja, dass du sozusagen, dich nicht richtig an die Vorgaben gehalten hast. Ich versuche mal, mir das vollständige Urteil zu besorgen. "Unser" OVG Lüneburg hat z.B. die Entscheidungen im internet auf seiner homepage veröffentlicht.

Grüße lass dich nicht unterkriegen. Aber, reib dich auch nicht daran auf, sonst gehst du kaputt und hast nicht mehr genug Kraft für deine Wölfe. Ist schon schade, wenn sich jemand für eine gute SAche engagiert - Wolfs(Hybriden)auffangstation - und wird wieder mal von Vater Staat klein gemacht.

Christian
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Old 07-07-2006, 21:41   #7
hanninadina
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So, wenn es interessiert hier der vollständige Beschluss in Jos seiner Sache - etwas über 4 Seiten:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/o...s20060505.html

Die Frist dürfte weg sein. Der Beschluss ist vom 05.05.2006 und dürfte dir - deinem Anwalt - irgendwann kurz danach zugestellt worden sein. Mit der Zustellung läuft die 1 Monatsfrist, um dagegen Rechtsmittel einzulegen oder aber ggfls. Verfassungsbeschwerde, wenn überhaupt möglich.

Grüße

christian
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Old 07-07-2006, 21:43   #8
hanninadina
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War wieder mal zu schnell, ihr müsst bei dem "10_B_205_06beschluss bei mir eine null 2005 wegstreichen, da das Az. 10 B 205/06 ist und nicht 2005/06. Dann passt es.

christian
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Old 08-07-2006, 21:37   #9
Joswolf
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Erst mussten die tiere weg. Und wenn wir beschwerde einlegen wurde könte das, aber erst mussten sie weg. Der Nachbar gab aber zu das die tiere nicht stören (nicht schriftlich) und wenn wir keine beschwerde ein legte durften die tieren bleiben. Aus humanitaire grunde heist das jetzt. Ich darf aber nicht mer aufnehmen. Jezt mussen wir mit einenneuen Anwalt den Kreis verklagen und einen schaden ersatz verlangen. Wir haben dieses Haus gekauft weil es hier genehmigd wurde. Der Kreis hat uns auch schriftlich bestäticht das der Aussage vom OVG falsch ist und das das gehege uberpruft wurde und gut befonden.
Also gerecht finde ich die Sache nicht. Erst waren wolfsgeheule das problem. Aber einen heult nie und kan das nicht. Aber dan kommen die mit"es kommen geruche von die Tiere" Das der nachbar selber 10 Pferde hat, andere 60 Kuhe und weiter sind Schweine......aber 2 Wölfe
Wen wir schaden ersatz kriegen gehe ich gerne nach einen neuen Platz, neues Haus mit gute Möglich keiten fur not Auffang.
gr Jos
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Old 08-07-2006, 23:27   #10
mingzi-anni
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hi,

das ist eine story fürs fernsehen.
wende dich da mal hin, da bekomm die etwas angst.

aber der staat macht was er will. bei uns bauen sie abwasserleitungen und pumpen jeden morgen 1h das wasser aus den baugraben-haben nämlich etwas hochwasser. tja alle haben gewarnt.

vielleicht hilft dir auch das tierhilfswerk mit ratschlägen, die sind ja aktiv auch bei wildtieren.

mfg
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Old 08-07-2006, 23:35   #11
Nocona
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Ich würde es über Stern TV probieren (Günther Jauch )

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Viel Glück
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Old 09-07-2006, 12:44   #12
cindy11
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Hallo Jo!

was hast du eigentlich für Wölfe?

Du schreibst von 2 Wölfen und im Beschluss steht etwas von 3 Tieren.

Hast du einen schon abgeben können?

Cindy
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Old 12-07-2006, 00:04   #13
hanninadina
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Na ja, ihr habt ja den Beschluss wohl gelesen. Danach hast du lieber Jos dein Gehege deutlich kleiner gebaut, als genehmigt, nämlich wohl gerade mal die Hälfte, statt 1300 qm nur 400 bis 600qm. Dann hast du die Grenzabstände von 3 m nicht eingehalten, sondern nur teilweise 1 m. Das kann ich nicht recht nachvollziehen, warum dir da solche Fehler passiert sind. Allein der Grenzabstand von 3m ist absolut üblich. Grenzbebauung bei Häusern und Dingen, die denen ähnlich sind, was man bei einem Gehege für Wölfe wohl sagen kann, ist in Deutschland absolut üblich. Schließlich musst du ja deine Nachbarn schützen und 1 m zu diesem ist echt zu knapp!!!

Die Baugenehmigung ist eine andere. Da kannst du die Baugenehmigungsbehörde nicht wirklich erfolgreich verklagen, wenn du die Fehler bei der Umsetzung gemacht hast.

Die Fristen im Verwaltungsverfahren sind vorbei, wobei es ein sog. Vorläufiges REchtsschutzverfahren ist und du das hauptsacheverfahren noch durchführen könntest, wobei nichts anderes rauskommen würde. Außerdem ein Streitwert von 20.000,--€ und dass jetzt schon über 2 Instanzen kostet erheblich. Du solltest mal überprüfen, ob dein Anwalt dich da nicht falsch beraten hat. Der hat nämlich eine Berufshaftpflicht. Das mit den Grenzabständen für sich ist schon eindeutig. Ich weiß nicht, was er mit den Gerichtsverfahren bezwecken wollte. Zumindest nach der I. Instanz hätte Schluss sein müssen.

Also ganz so einfach ist es nicht, wie du es schilderst. Das Gericht hat auch bemängelt, dass nicht substantiiert vorgetragen worden ist. DAs heißt, es hat "Fleisch bei die Fische" gefehlt. So etwas ist eigentlich ein Angriff an dem Anwalt und soll dem Mandanten sagen, dein Anwalt hätte da konkret was vortragen müssen, dann hätte sich vielleicht noch etwas ergeben.

Ich kann mir allerdings auch vorstellen, dass du auf Teufel komm raus wolltest, dass du die Wölfe da behalten kannst und dem Anwalt so oder so, den Auftrag auf Durchführung des vorläufigen REchtsschutz erteilt hast. Das weiß ich aber nicht.

Und um ehrlich zu sein, bei Wölfen einen Zaun nur 20 cm in den boden zu graben, halte ich für grob fahrlässig!!!! Verantwortungsvoll Wolfshalter graben den Zaun 1m tief ein!!! 20 cm ist ein Witz, das hat ein Wolf, wenn er will binnen kurzem untergraben! DA kann ich von Myla viele Lieder von singen von ihrer GRabkunst!

Nichts für ungut Jos, aber ich glaube, hier hast du dich selbst in die Nesseln gesetzt. Ich kenne eigentlich keinen, der Wölfe hält und sein Gehege so dicht neben die Nachbarn setzt, wie du es getan hast. Wenn Wölfe heulen, hört man es locker über 100 m weit, auch wenn es nur einer ist! Die Abstände zu den Nachbarn sind kürzer. Und warum argumentierst du, dass einer nicht heult. Interessiert doch gar nicht, da ist doch der zweite, der es tut! Das wäre der einzige Ansatzpunkt für eine Schadensersatzklage gegen den Landkreis - falls es die Baugenehmigungsbehörde ist - wegen Amtspflichtverletzung. Da hätte die Behörde zu keinem Zeitpunkt bei der Nähe zu den Nachbarn eine Genehmigung erteilen dürfen wegem dem vorhersehbaren Geheul!! DA spielen dann die Grenzabstände auch keine Rolle. Da ich aber die Genehmigung selbst nicht kenne, ist das nur ein Gedanke.

Ach ja Jos, falls du es nicht weißt, ich bin auch Anwalt und mache auch Baurecht. Deinen Fall kann und möchte ich aber nicht betreuen, nicht dass hier einer denkt. Du solltest dir einen Fachanwalt für Baurecht suchen, der aber auch im Schadensersatzrecht und zwar aus Amtspflichtverletzung sich auskennt, das heißt, wenn Behörden sich falsch verhalten, konsultieren.

Grüße

Christian
hanninadina jest offline   Reply With Quote
Old 22-07-2006, 22:58   #14
Joswolf
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Neue zeitungs artikel stehen auf www.wolves-unlimited.com
Lieber Cindy, drei Wölfe konten auf diese fläche. Aber es sind jetzt nur noch zwei.

Und Christian, nur ungut. Du urteilst ohne zu wissen was los ist. Meinst besser zu wissen wie man Wölfe halten musst. Ich hab schon einige Erfahrung und die meissten Zoo's konnen fon Wolfshaltung hier noch viel lernen. Und darum kommen die auch oft um Rad.
Mein gehege ist nicht kleiner gebaut als genehmigd. Erst sollten die ein 600 qm teil kriegen und als den rest fertig war den rest. Wie mit dem Kreis abgesprochen. Und 20 cm.... es liegen 20000kg beton platten rond herum am zaun.
Und es ist zwei meter fom grenze wie das genehmigd worden ist. Dan hatte der Kreis mir sagen mussen drei meter weg zu bleiben, wäre kein problem aber das brauchte ich nicht sagte der Kreis. Der Kreis hat auch schriftlich bestätigd das gehege ist in ortnung. Und die nachbaren wohnen 140 meter entfert aber der erbgrenze ist kleiner, zum Parkplatz fon denen. Und das was ich höre nachts sind seine honde im Zwinger und die Pferde oder 60 Kuhe Par hunderd meter weiter. Wölfe heulen nicht so oft und wenn. Nich lauter als ein hund belt.
Also habe ich mich selbst in Nesseln gesetzt?

Jos
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Old 22-07-2006, 23:42   #15
Joswolf
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Die 1300qm sind nur deswegen nich im gebrauch weil das letzte teil fom Parkplatz gesehen werden könte. Also ich darf nur die 600qm gebrauchen. Den rest steht fertig aber darf ich nicht nutzen. Die Nachbaren haben einen Tier Arzt der behaubtete geforscht zu haben wie Pferde reagieren auf wölfe durch als Mench auf Hände und Fusche zu stehen und die Pferde reagieren Angstlich. Ich habe einen bestätigung von Prof Erich Klinghammer das Pferde keine angeborene reaction haben auf Wölfe und geheule. Im wolfpark leben Wölfe und Bizons und Pferde zusammen ohne Probleme.
Grob Fahrlässich und nicht verantwortungsfoll schreibt Christian. Das macht mich böse. Und als Anwalt und Wolfs Liebhaber werde ich erwarten man werde alles tun um zu helfen. Aber ich bin schon dabei einen neue, man sagt der besten Fachanwalt auf diesen gebied zu nehmen. Ich tuhe alles um meine Tiere zu schutzen.

Jos
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Old 24-07-2006, 12:40   #16
Joswolf
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Auf internet site sind neue zeitungs Artikel eigetragen auf Deutsch.
Und auf forum(Wölfe und TWH) ist neuer Beitrag als reaction auf Christian. Ich finde es nämlich eine falsche Darstellung.
gr Jos
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Old 24-07-2006, 19:01   #17
hanninadina
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Hallo Jos,

ich möchte dich nicht angreifen. Du hast anscheinend nichtverstanden, ich habe geschrieben, dass ich die Baugenehmigng nicht kenne, sondern nur den Beschluss. Ich wollte dir einfach nur transparenter machen, was in dem Beschluss steht. Du hast dich über die "Ungerechtigkeit" beschwert. Aber nach dem Gerichtsbeschluss kann ich da nicht wirklich eine Ungerechtigkeit erkennen. Da steht auch nichts von 140 m sondern von:

"..., da ihre Wohn- und Schlafräume ca. 45 m(!) bzw. ca. 80 m vom Gehege entfernt sind."

UNd weiter:

"Auch die - von der Baugenehmigung - geforderte 20 cm tiefe Einlassung der Zaunelemente in den Boden ist in dem vorgelegten Angebot nicht vorgesehen..."

Also lieber Jost, was stimmt denn nun? Das sind Tatsachen, die dein Anwalt selber vorgetragen hat bzw. er hat dem nicht widersprochen, soweit es von den anderen vorgetragen worden ist.

Auch bezüglich der Größe schreibt das Gericht deutlich:

"Darüber weicht das vorhandene Gehege nach den eigenen(!) Angaben des Beigeladenen (du) in zahlreichen Punkten von den Anforderungen der Baugenehmigung ab."

Das wird vom Gericht weiter begründet.

Das war in meinem statement und Hilfeversuch eine Feststellung der objektiven Tatsachen. Warum du dich da angegriffen fühlst, kann ich nicht nachvollziehen.

Ein Amtspflichtverstoss (und damit ein Schadensersatzanspruch gegen die Baugenehmigungsbehörde) liegt hier deshalb nach meiner Meinung vor, weil diese dir offensichtlich das Gehege mit den zu geringen Grenzabständen genehmigt hat: einmal Abstand 1,13 m und ca. 2 m. Hier wird ganz klar gegen geltendes REcht verstossen. Es ist mir ein Rätsel, warum das mit diesen zu geringen Grenzabständen überhaupt genehmigt worden ist...?!

Hier kannst du in der Tat die Baugenehmigungsbehörde in Regress nehmen. Es gehört zum einmal eins, die GRenzabstände zu kennen!

Auch wenn du 20000 kg BEtonplatten um den Zaun gelegt hast, meinst du nicht, dass wenn die Wölfe es wirklich wollen sich unter den Platten durchbuddeln können?

Ich habe mich ausführlich mit Tanja Askani und Daniel über einen "sicheren" Zaun unterhalten. Tanja hat 10 Wölfe und Daniel 24. Beide haben die Zäune einen Meter tief, wobei Daniel in Malaga da so Probleme hatte, weil er auf 700 m Höhe sehr felsigen Boden hat. DA konnte er oftmals gar nicht so tief. Das ist aber nicht schlimm, weil Fels können die Wölfe auch nicht durchbuddeln. Aber 20 cm.... bzw. Betonlatten von außen und noch nicht mal 20 cm..?

Norbert, was sagst du dazu, wie ist es bei euch geregelt?

Also Jos, ich weiß nichts über deine Erfahrungen mit Wölfen. Du hast offensichtlich einen guten Willen und ein großes Herz und ein dickes Portemonaie. Die ERfahrungen der anderen genannten Damen und Herren kenne ich, weil ich mich mehrfach vor Ort mit Ihnen darüber auseinander gesetzt habe und mit Toni ebenfalls und soweit ich mich an die Wölfe im Bayrischen Wald erinnern kann, ist es dort auch so, 1 m tief in den Boden mit dem Zaun.

Also viel Glück, aber genehmigt wirst du es nicht bekommen, da kannst du soviele und gute Anwälte, wie du willst beauftragen, Recht bekommen im Unrecht, geht eben nicht. Und die Grenzabstände sind einfach zu knapp, da nicht 3 m! Versuch dir das Geld als Scahdensersatz zu holen für deine INvestitionen und such dir ein anderes Gelände. dort wirst du nie deine Ruhe finden, wenn die Nachbarn jetzt schon so einen Larry machen.

Grüße

Christian
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Old 24-07-2006, 21:29   #18
mingzi-anni
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HY;

SAG MAL WARUM HAST DU NICHT ERSTMAL BEVOR DU ANFINGST MIT KAUFEN UND BAUEN MIT DEN NACHBARN ÜBER DEINE PLÄNE GEREDET?

DANN HÄTTEST DU DIR DOCH ÄRGER ERSPARRT!

SELBST WENN WIR WAS AN UNSERER SEITE ZUR NACHBARGRENZE BAUEN REDEN WIR ERSTMAL MIT DEN NACHBARN:
DENN DIE SIND NICHT IMMER SO EINFACH:

UNSERE EINE NACHBARIN HAT KLEINE KINDER ALSO SCHAUEN WIR VON ANFANG AN DAS ALLES SICHER IST-OK WIR WAREN ZUERST DA ABER TROTZDEM

AUCH HÄLT BEI UNS EINER PFERDE UND EIN ANDERER HATTE KÜHE UND BEKAMEN UNTER ERLAUBNIS DER STADT GLEICHE WEIDEFLÄCHEN; DA GEHT NICHTS GRADE BEI TIERANLGEN OHNE ABSPRACHE MIT DEN NACHBARN

LEIDER HATTEST DU PECH; ICH HOFFE ES FINDET SICH EIN WEG DER ALLE WEGE ZUFRIEDEN STELLT

WIR HABEN AUCH EIN FENSTER BEIM NEUEN HAUS GEBAUT UND BEKAMEN ES GENEHMIGT; DEN NACHBARN WAR ES NICHT ANGENEHM UND FANDEN EINE SCHUTZZONEN REGEL; DIE DIE STADT AUCH BEI UNS VERGA?
TJA DAS FENSTER IST NUN ZU-NACHBARN SIND DA SO EINE SACHE UND AUCH WENN ARCHITEKTEN UND DAS AMT WAS VERBOCKT
KANN DICH ALSO AUCH VERSTEHEN

MFG
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Old 25-07-2006, 02:43   #19
Joswolf
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Also Anni, ich habe Nachbaren gefragt. Und hier ist alles sicher.

Und Christian. Ich will hier auch nicht bleiben. Nachbar streit mag ich nicht und ich wil nicht das man die tiere was antut. Mein alten wolfhond ist schon vergiftet worden. Man droht jetzt die Wölfe was an zu tun. Man wil mich zeigen wer Chef ist darum geht's. Ich soll mein platz wissen und ich muss ein vertrag unter scheiben dan durfen die Wölfe bleiben. Also so slim stören die wohl doch nicht. Es war auch ein eilverfahren. Das haubt verfahren komt noch aber das muss ich laut vertrag aufgeben. Dan krieg ich kein schaden ersatz sagt mein Anwalt. Die haben auch mehrere lügen erzahlt und das gericht glaubt alles. Gehege ist nicht sicher, die schicken foto's fon hunde gehege und das hat nichts mit den Wölfe zu tun. Und mein Portmonai ist nicht gross, werd immer dunner. Wir sind einfache Leute die viel ubrich haben fur ein par Tiere. Ihr geht mit Urlaub und wir stecken das geld im gehege.
Das gericht glaubt uberigens nicht nur alles sonden controlliert auch nichts. Die Nachbaren wohnen weiter weg. Keiner controlliert was. Der Kreis bestaticht alles aber gericht wil nicht hören. Und beton liegt am innen seiten das gehege. Wie wollen die Wölfe da durch graben. Dan schaffen die auch 1 meter tief.
Mein Anwalt hat schon wiederspruch gemacht aber gericht wil nur eins, uns weg. Und mein gehege stimt mit forderungen, auch der Kreis bestätigt das. Auch du liest nicht was ich schreib. Kom doch hier und sieh es dir an. Der besluss ist ein Witz. Welche objectiven Tatsachen? Wo liest du beton platten aussen und nicht mal 20 cm? Du schreibst recht bekommen im unrecht geht nicht. Wer sagt ich habe unrecht. Im besluss stehen facten die gelogen sind. Geben die selber zu. "Ich höre die beiden Wölfe nie aber du musst deinen Platz wissen" Die laufen mit grossen hund auf meinen grundstuck ums Haus herum und kucken mahl Böse und meinen ich muss das hin nehmen. Sonst verlangen die das der Kreis die anforderung vom gericht volstrecht und die tiere tötet. Den die können nirgens wo hin. 14 jahr alte Wölfin mit narcose schiessen ist in diesem fall sowiso risico.
Und du verstehst nicht das ich mich angegriffen fuhle. Scheibst du nicht "nichts wie ungut Jos und grob fahrlässich

Aber jeder soll mich mal im ruhe lassen. Den man versteht offenbar nicht das ich mein Rudel verteidige mit mein Leben.
Und wen du nicht weisst wer recht hat kom hier und kuck es dir an.
2 tage noch und dan lauft der frist ab die der nachbar mir gebt zur unterscheibung vom contract.
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Old 25-07-2006, 08:42   #20
timber-der-wolf
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Originally Posted by hanninadina
... Norbert, was sagst du dazu, wie ist es bei euch geregelt? ...
Hallo Christian,

da Du mich so direkt ansprichst, beantworte ich natürlich gern Deine Frage.
Also ersteinmal, uns unterstützte seinerzeit bei der Planung und beim Bau unseres Geheges einer der bekanntesten und anerkanntesten Wolfsexperten aus D, und das mit Rat und Tat vor Ort - es war Werner Freund.
Unser Gehegezaun ist gemäß Planung und Baugenehmigung gut 1 m tief in der Erde, 2,50 m hoch und nach innen abgewinkelt. Wir haben 2 separate Schleusen, die doppelt gesichert sind. Dadurch ist u.a. gewährleistet, dass die Wölfe jederzeit auch von Personal gefüttert werden können, das nicht täglich mit den Wölfen Umgang hat, bzw. im Umgang mit den Wölfen geschult ist. Zusätzlich ist der Gehegezaun von innen in verschiedenen Höhen, insbesondere im unteren Gehegebereich, mit Weidezaun versehen. Die Wölfe haben sehr schnell gelernt, dass sie ca. 1/2 Meter vom Gehegezaun wegbleiben müssen. Andererseits wissen sie, dass Ihnen z.B. während der Fütterung keine Gefahr droht, da dann das Weidezaungerät abgeschalten wird.
M.E. ist es unbedingt notwendig, den Zaun sehr tief (mind. 1 m) ins Erdreich einzulassen. Man sollte nicht glauben, wie tief die Wölfe ihre Höhlen buddeln können. Und wie gesagt, bei uns werden sie vom Buddeln direkt am / unter dem Gehegezaun durch den zusätzlichen Elektrozaun abgehalten.
__________________
LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira
"Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant)
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