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Zucht Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe

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Old 31-08-2005, 12:01   #1
Steffen
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Anlage:
Zuchtzulassungsbestimmungen für die Rasse Tschechoslowakischer Wolfshund
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Old 31-08-2005, 14:46   #2
Heiko
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Hallo

und Danke für die Hereinstellung.

Was haltet ihr so von den neuen Bestimmungen samt Anlage?

Also Pro oder Contra - vereinfacht oder erschwert - Vor oder Nachteile ?

Bestehen dazu noch irgendwelche Fragen ?

Die bisherige Einzelbeurteilung wird es ab nächstem Jahr nicht mehr geben.

Grüße
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Old 31-08-2005, 23:15   #3
TanjaP
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Ich denke, es wird darauf ankommen in welcher Form diese ZZL ablaufen wird.
Positiv finde ich den vereinfachten WEG dazu, negativ, das es nur 2 Chancen gibt. Was wenn der Hund nen schlechten Tag hat oder dem Richter mein Hund von allen am schlechtesten gefällt? Vielleicht sollten zu dieser Entscheidung mindestens zwei Richter zugegen sein...
Wenn der erteilte Formwert auf der benötigten Ausstellung nicht mehr ausschlaggebend ist, wozu ist er dann gut (klar die wollen Kohle machen, hätte man aber wesentlich geschickter formulieren sollen)?
Immerhin wird für die zukünftigen Zuchtanwärter das Lottospiel mit den Richtern aufhören.
Hatt jemand genauere Info´s in welcher Form es demnächst ablaufen soll?

Tanja
TanjaP jest offline   Reply With Quote
Old 01-09-2005, 23:00   #4
Heiko
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Also,

der zur Zucht zuzulassende Hund wird auf einer der angegebenen internationalen Zuchtschauen einem deutschen Richter vorgeführt, dem es vorbehalten bleibt die Zuchtzulassung zu erteilen, oder ggfs. auf eine letztmalige Vorführung zurückzustellen.
Die Vorführung läuft separat in einem extra dafür vorgesehenen Ring ab und hat mit der normalen Ringvorführung nichts zu tun, was heißt, der Hund wird an diesem Tag nur einmal begutachtet/bewertet.
Diese Bewertung soll/wird etwas strenger vonstatten gehen, so in etwa eine Art der Körung, mit speziellem Formular/Bericht.
Dafür sind wohl nur der Rasse schon vertraute Richter vorgesehen (wollen wir mal hoffen).
Die gesundheitsrelevanten Anforderungen (HD & PRA, siehe Anlage) müssen dazu vorliegen.

Der vorherig benötigte Formwert beinhaltet eine Vereinfachung der (umstrittenen) bisherigen Umstände und ist schon allein dafür gut, den Hund mit einer Ausstellung vertraut zu machen, weiterhin behält dieser auch seine Gültigkeit auf einer SZS mit ausländischem Richter, wo wir aber nicht drauf hinaus wollen.

Das heißt: Deutsche Richter für deutsche Spezialzuchtschauen, damit eine möglichst neutrale Bewertung gesichert ist !!!

Man sollte die neuen Bestimmungen in die anderen, zur ZZL geplanten, mit einfließen lassen, um somit unnötigen Auflagen/Anforderungen aus dem Wege zu gehen.

Weitere Fragen zu der ganzen Angelegenheit sind gerne erwünscht und werden bestimmt von den Clubvorständler eine Beantwortung finden.

Schöne Grüße
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vom Westerwälder Berg
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