Go Back   Wolfdog.org forum > Deutsch > Presse, TV & Werbung

Presse, TV & Werbung Tschechoslowakische Wolfshunde in der Presse, Werbung, Videoclips und TV (als TWH oder Wolf spielend) Artikel und Programme über die Rasse

 
 
Thread Tools Display Modes
Old 07-08-2006, 17:06   #1
Andreas
Junior Member
 
Join Date: Sep 2003
Location: Kiel
Posts: 11
Default Nach zweiter Beiß-Attacke: Wolfshund gilt als gefährlich

Nach zweiter Beiß-Attacke: Wolfshund gilt als gefährlich


7.8.06

WEISENHEIM AM BERG: Ordnungsamt Freinsheim verfügt nach Vorfall in Hundeschule weitere Auflagen - Zuvor Kind gebissen

Ein Tschechischer Wolfshund, der zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Menschen gebissen und schwer verletzt haben soll, wurde jetzt vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Freinsheim als gefährlich eingestuft. Der in Weisenheim am Berg lebende Hundebesitzer muss deshalb bis Ende Oktober bestimmte Auflagen erfüllen, um seinen Hund behalten zu können. Der Maulkorbzwang, mit dem das Tier bereits zuvor belegt war, besteht weiter.

Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass der Halter in einem Test beweisen muss, einem solchen Hund gewachsen zu sein und ihn jederzeit unter Kontrolle haben zu können. Vom Tierarzt muss dem Hund ein elektronischer Chip unter die Haut gesetzt werden, damit er bei der Landesordnungsbehörde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) registriert werden kann. Dort wird eine Liste aller gefährlichen Hunde in Rheinland-Pfalz geführt. Der Hundehalter will gegen die amtliche Verfügung und die Einstufung „gefährlich" gerichtlich vorgehen. Bis der Fall geklärt ist, will er die Auflagen erfüllen.

Eine Hundetrainerin angefallen

Derzeit besteht im Fall des Tschechischen Wolfshunds nur eine befristete Halteerlaubnis, wie der stellvertretende Fachbereichsleiter Bürgerdienste der VG Freinsheim, Karlheinz Plantz, auf Anfrage erklärte. Erst wenn alle gesetzlichen Forderungen erfüllt sind, kann das Amt entscheiden, ob eine unbefristete Erlaubnis erteilt wird. Eine solche Erlaubnis ist für gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz nötig (siehe Stichwort). Die Einordnung als „gefährlich" sei nötig geworden, nachdem das fünfeinhalb Jahre alte Tier, das über ein Wochenende in einer Tierschule in Kindsbach (Kreis Kaiserslautern) untergebracht war, dort eine Hundetrainerin gebissen haben soll.

Der Hundehalter aus Weisenheim am Berg, der ein paar Tage verreisen wollte, hatte seinen Wolfshund Ende Juni bei der ihm vertrauten Hundeschule Heieck in Kindsbach in Pension gegeben. Nach Schilderungen des Hundehalters kann sich sein Tier, das als Welpe zu ihm kam, schlecht von ihm trennen. Der Hund habe auch nach dem morgendlichen Abschied von Herrchen unaufhörlich gebellt. Vermutlich deshalb hat die Angestellte der Hundeschule gegen 13 Uhr versucht, dem Rüden eine Gefährtin mit in den Zwinger zu geben. Doch das schien nicht auf Gegenliebe zu stoßen. Der Wolfshund knurrte und fiel die 46-Jährige an, die nach Auskunft von Hundeschulen-Besitzer Ralf Heieck eine erfahrene Diensthundeführer-Ausbilderin ist. Der Wolfshund habe erst dann von ihr abgelassen, als andere Hunde diesen weiter zurück in den Zwinger gescheucht hätten. Mit Bisswunden an Oberarm, Ohr und Hinterkopf sei die Frau zunächst von einem Notarzt, dann ambulant im Kaiserslauterer Westpfalzklinikum behandelt worden, Lebensgefahr habe keine bestanden, mittlerweile arbeite die Frau wieder. So lauten die Aussagen von Heieck und Informationen der Polizei Landstuhl. Der Hundebesitzer bezweifelt den Hergang. „Wer sagt denn, dass die Frau von meinem Hund gebissen wurde und nicht von anderen?", fragte er im RHEINPFALZ-Gespräch.

Stimmen aber die Aussagen des Hundeschulenchefs, ist dies das zweite Mal, dass der Wolfshund zugebissen hat. Bereits am 28. Februar hatte der Hund einem elf Jahre alten Jungen aus Weisenheim am Berg eine 15 Zentimeter lange Bisswunde am linken Ohr zugefügt (wir berichteten). Damals, behauptet der Hundebesitzer, sei sein Hund von dem Elfjährigen geärgert worden. Das Verfahren, bei dem der Vater des Jungen Strafanzeige gegen den Hundehalter erstattet hatte, wurde vorläufig eingestellt. Der Hundhalter muss laut Dürkheimer Amtsgericht aber 850 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Nach der ersten Beiß-Attacke hatte das Freinsheimer Ordnungsamt verfügt, dass der Rüde nur noch angeleint und mit Maulkorb geführt werden darf. Das Kreisveterinäramt bestätigte dem Hund am 17. Mai ein „unauffälliges" Verhalten. Der Halter schickte seinen Hund in „Erziehungskurse" in die Heiecksche Schule. Auch die äußerte sich Ende März nach Angaben des Ordnungsamts positiv über das Verhalten des Tieres: Dies veranlasste die Behörde, den ersten Angriff als „Einzelereignis" zu bewerten.

Einschläferung gefordert

Jetzt empfiehlt Hundeschulen-Besitzer Heieck aber, den Wolfshund einschläfern zu lassen; für den Besitzer „kein Thema". Nach Auskunft der ADD ist in Rheinland-Pfalz bisher noch nie ein Hund ohne die Zustimmung des Halters eingeschläfert worden. Zuvor steht die Einweisung in ein Tierheim. Erst wenn von dem Tier „eine erhebliche Gefahr" für die Öffentlichkeit ausgeht und es „nicht mehr sozialisierbar" ist, und darüber hinaus der Amtstierarzt dem zustimmt, könnte ein solches Tier getötet werden. (dts) Stichwort

SCHAEDB / SCHAEDB
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Bad Dürkheimer Zeitung
Datum: Nr.181
Datum: Montag, den 07. August 2006
Seite: Nr.17
Präsentiert durch MSH-Web:digiPaper

Stichwort

Gefährliche Hunde

Im Sinne des Landeshundegesetzes vom 22. Dezember 2004 (Paragraf 1, Absatz 2) gelten Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier als gefährlich. Andere Hunderassen können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie sich als bissig erwiesen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität entwickelt haben. Für die Haltung eines solchen Tieres bedarf es einer Erlaubnis, die das zuständige Ordnungsamt erteilt. Voraussetzung dafür ist ein erfolgreich abgeschlossener so genannter Sachkundetest, mit dem die Fähigkeit des Hundehalters geprüft wird. Damit soll untersucht werden, ob das „Herrchen" seinen Hund jederzeit im Griff hat und wie das Tier sich in Alltags-, aber auch in Extremsituationen verhält. Zudem muss der Hundehalter ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Daneben ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro sowie andere Schäden bis zu 250.000 Euro abdeckt. Zudem besteht Maulkorbzwang. Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet und registriert werden. Auch Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. Deshalb muss das Tier kastriert werden. Wer den Auflagen zuwider handelt, dem droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. (dts)

Quelle: Landeshundegesetz über gefährliche Hunde

SCHAEDB / SCHAEDB
Quelle:
Publikation: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Bad Dürkheimer Zeitung
Datum: Nr.181
Datum: Montag, den 07. August 2006
Seite: Nr.17
Präsentiert durch MSH-Web:digiPaper
Andreas jest offline   Reply With Quote
 


Posting Rules
You may not post new threads
You may not post replies
You may not post attachments
You may not edit your posts

BB code is On
Smilies are On
[IMG] code is On
HTML code is Off

Forum Jump


All times are GMT +2. The time now is 16:40.


Powered by vBulletin® Version 3.8.1
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
(c) Wolfdog.org