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Gebrauchshundklasse
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Mit der Vorraussetzung für einen Start in der Abeitsklasse bezog mich auf hierzulande. Und ich bezweifel das der VDH eine Urkunde zur Berechtigung in eben diesen Klassen aufgrund einer RH-Prüfung ausstellt. Also, in welchem Land startet diese Hündin in der Gebr.-Klasse? Denn ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Uschi |
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Gruß Angelika |
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Bei Flickas Prüfung handelt es sich meines Wissens um eine international anerkannte FCI/ENCI Flächenhundeprüfung, sie darf international Einsätze laufen. Für den Menschen sicherlich von größerem Nutzen als eine IPO-Sportprüfung, so hart es ist. Ich empfehle Dir im übrigen mal einen Blick auf die Urkunde des offiziellen von einem Leistungsrichter abgenommenen 40km Laufes in der Slowakei zu werfen, da steht nämlich folgender Text drauf: "Der genannte Hund hat die erforderlichen Arbeitsprüfungen bestanden und ist damit berechtigt bei allen FCI-Ausstellungen in die Arbeitsklasse gemeldet zu werden ( gemäß Beschluß der FCI General-Versammlung in Madrid 1983)". Fakt ist das die IPO Prüfung dazu berechtigt aber andere Prüfungen nach Ansicht des internationalen Dachverbandes tatsächlich auch, die Realität ist halt manchmal grausam. Es wundert mich außerdem ziemlich, dass Michael´s Aussage: "Nichtsdestotrotz ist die Festlegung von Gebrauchshundeigenschaftennur im Sinne von IPO-Prüfungen, ganz besonders auf die darin enthaltenen Schutzdienstelemente, ein Anachronismus sondergleichen." eine derartig allergische Reaktion bei Dir hervorruft, bist Du tatsächlich der Ansicht, dass ausschließlich IPO-Hunde Gebrauchshunde sind, anders kann ich mir die Reaktion nicht erklären? Ina |
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Danke für die Info. Ich kann auf die Datenbank selber gar nicht zugreifen. Aber es war schon klar, das es sich nicht um Deutschland handeln konnte. Was mich in dem Zusammenhang interessiert, bekommst du das CACIB für den Int. Ch. in einem dieser Länder aufgrund der Rettungshundeprüfung? Gruß Uschi |
Arrogant wie immer ,
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Ich fahre nicht auf Michaels Aussage ab , sondern habe lediglich was da zu gesagt , weil ich lebe in D und mache auch meine Arbeit mit den Hunden hier . Dem zu Folge sind für mich auch die Richtlinien die hier an gesetzt werden Ausschlag gebend ... Ist doch lächerlich , die Slowaken bestätigen der Rasse über die sie das Patronat haben und mit dem ihr immer werbt , das sie um in einer Gebrauchshundeklasse starten zu dürfen einfach nur laufen müssen .... das sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen . Sie haben ja sehr wenig Vertrauen zu ihrer " Wunderrasse " oder sollten da doch ein par kleine Unterschiede zum Nachbarland sein ? |
@Angelika ich sehe gerade - bille s. bist du ja gar nicht. Soooorry
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In Deutschland bestimmt dies beim TWH der VDH. Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt... Gemäss FCI gelten die internationalen Prüfungen für Rettungshunde als Arbeitsprüfung für den Gebrauchshund: REGLEMENT DER FCI I. INTERNATIONALES-SCHÖNHEITS-CHAMPIONAT DER F.C.I. FÜR ALLE RASSEN B. Hunderasse, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind. Gebrauchshunde: Internationale Prüfungen für Rettungshunde, ... II. INTERNATIONALES ARBEITSCHAMPIONAT DER F.C.I. Um diesen Titel können nur Hunderassen konkurrieren, für die Arbeitsprüfungen unter dem Patronat der F.C.I. durchgeführt werden können. Gebrauchshunde: Das CACIT kann nur an internationalen Prüfungen für Rettungshunde, ... vergeben werden. Quote:
Darüber, was einen Hund als "Arbeitshund" auszeichnet, werden sich wohl einige Geister hier ewig uneinig sein - und darüber wurde auch schon mehr als einmal diskutiert. M.E. unterscheidet sich ein reiner "Sport-Gebrauchshund" definitiv von einem "Gebrauchshund" der wirklich arbeitet, also einem Arbeitshund. Und so wirklich kann ich nicht erkennen, was die VPG/IPO mit einem "Nutztier" zu tun hat, denn schliesslich ist die VPG/IPO eine rein "sportliche" Prüfung und sagt noch lange nichts darüber aus, ob ein Hund wirklich abeiten und damit "von Nutzen" sein kann oder nicht. Ich wüsste z.B. keinen Schäfer, der seinen Hund VPG/IPO ausbildet, damit dieser seine Schafe hüten oder treiben kann... Und ich wüsste nicht, wieviele DSH mit VPG/IPO andererseits wohl für diese Arbeit geeignet wäre - obwohl es ursprünglich einst ihre Aufgabe war. Die Hunde, die im realen Leben "von Nutzen" sind und die für ihre Menschen arbeiten werden effektiv nach Leistung gezüchtet. Komischerweise haben diese arbeitenden Hunde normalerweise keine Prüfungen, nach denen ihre Leistung bewertet werden muss. Diese Hunde leisten einfach Arbeit - und werden danach gezüchtet... Für mich deshalb nicht so ganz nachvollziehbar, warum "Arbeitsfähigkeit" und "Leistung" rein an einer VPG/IPO (-Prüfung) aufzuhängen wäre. Gruss, Petra |
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Barnie z Uher von Birgit ist doch sehr wohl in der Gebrauchshundklasse gestartet, in Stuttgart. Du warst doch selbst noch auf dieser Ausstellung. |
Der Vergabemodus für´s CACIB ist mir bekannt.
Vl. war die Frage, wenn man es denn so haben möchte, missverständlich. Hat diese Hündin in beiden Ländern je ein CACIB das sie einreichen kann für die Zuerkennung des Intern. Champion? Denn für nichts anderes ist die Aufspaltung von Rassehund mit Arbeitsprüfung und derer ohne Arbeitsprüfung gedacht. Es geht um die Vergabebedingungen des Intern. Champions. Und hierzu ist bei der Rasse TWH neben dem erforderlichen CAICB, eine zusätzliche Arbeitsprüfung erforderlich. Was die Leistungsfähigkeit angeht, mache ich sie nicht am bestehen einer einzigen IPO1 fest. Es gibt eine Reihe mehr an Tests, in der Hunde auf Belastbarkeit geprüft werden und für die sie keinen Leistungsnachweis im Sinne eines Gebrauchshundes erhalten. Für mich zählen allerdings Prüfungen wie BH, Ausdauertest nicht als Nachweis für eine Gebrauchshundefähigkeit. Aber auch damit muß man sich abfinden. Womit ich mich nicht abfinden kann, ist die Aussage das der VDH keine Startberechtigung für den TWH, in der Gebrauchshundeklasse erteilt, wenn er die hierfür notwendige Prüfung absolviert hat. Hast du darüber was schriftliches vom VDH? |
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Ich habe gerade in die Ausstellungsergebnisse geschaut; erst im März diesen Jahres in München, ist der italienische Rüde Sky (IPO1 und 2) in der Gebrauchshundklasse gestartet: http://www.wolfdog.org/deu/shows/2464.html Nürnberg im Januar, Amber Wolf z Peronówki: http://www.wolfdog.org/deu/shows/2425.html Und dies sind nur die Ergebnisse von diesem Jahr. Fazit: es müssen zwar erst ausländische Hunde mit Prüfungen kommen oder Hunde die im Ausland ausgebildet wurden (Barnie), die Gebrauchshundklasse aber, gibt es auch in Deutschland für den TWH. |
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Du scheinst mich gründlich mißverstanden zu haben. Wie Du schreibst sollte es jedem Halter selbst überlassen werden und nicht auf eine Sport(nicht Arbeits)art festgelegt werden. Nichts anderes habe ich geschrieben. Es geht hier nicht um ein Pro und Contra Schutzdienst. Und daß Prüfungen notwendig sind um in entsprechender Klasse starten zu können steht außer Frage. Michael |
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Inwieweit das haltbar ist wenn jemand nicht mitspielt ist wieder eine andere Frage. Für internationale Schauen ist es ohnehin nicht gültig. Ina |
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GsD ist Amber über jeden Zweifel erhaben. Der kann mehr wie nur laufen :) - Das ist einer der Hunde, die den Begriff Gebrauchshund verdienen. Viele Grüße Kerstin |
Was sind das für Aussagen?
Petra schreibt Quote:
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Der Dritte weiss das man mit nem TWH auch ohne IPO in der Gebrauchshundeklasse antreten kann. Selbst dann noch, wenn man im Vorfeld eindeutig auf die Startberechtigung in Deutschland hingewiesen hat. Seit ihr wirklich sicher, das ihr nichts gegen Hundesport und vorallem dem IPO-Sport habt ? Klingt so langsam aber sicher danach, als wolltet ihr die Rasse für absolut IPO untauglich erklären und dafür soll der VDH mit offensichtlich nicht nachzuweisenden Aussagen Rückendeckung geben. Alles in allem sehr schwammig. Uschi |
Was ist das denn für eine merkwürdige Interpretation?
Wir wollten eine Gebrauchshundeklasse - gerne auch für Hunde mit IPO-Prüfung - ausschreiben, dies wurde uns vom VDH untersagt. Bisher hat sich keiner die Mühe gemacht dagegen vorzugehen. Mehr ist hier nicht gesagt worden. kopfschüttelnd Ina |
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Deiner Erläuterung nach könnte auf einer nationalen Zuchtschau kein TWH in der Gebrauchshundklasse starten? Oder wurde dieses "Verbot" nur explizit für die SZS ausgesprochen? Wenn du schreibst es wäre vielleicht nicht haltbar wenn jemand nicht "mitspielt", wilst du damit sagen die Untersagung seitens des VDH hat nicht auf einer festgesetzten Regel beruht sondern war nur eine willkürliche inoffizielle Richtungsangabe an die ihr euch gehalten habt? |
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Genauso wie ich etwas dagegen hätte in dieser Klasse z.B. nur Hunde mit Ausdauerprüfung laufen zuzulassen. Leider scheint ein großer Verein im VDH, dem seit längerer Zeit die Felle in Form von schwindenden Mitglieder- und Welpenzahlen, sowie sporttauglichen Hunden davonschwimmen wenig Interesse daran zu haben dies zu ändern. Im Gegenteil, da werden Veränderungen eher blockiert. Michael |
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Auf internationalen Zuchtschauen hätte der VDH damit meiner Ansicht nach keine Chance. Ich denke auch nicht, dass der VDH damit generell durchkäme würde jemand es auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen. Sobald es einen Verein gibt, kann von diesem festgesetzt werden welche Prüfungen anerkannt werden. Ina |
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Ich denke da wäre noch eine genauere Anfrage an den VDH von Nöten, um zu klären wie genau es sich mit den nationalen Zuchtschauen verhält. |
Der Verein entscheidet welche Prüfungen zugelassen sind, der VDH entschied letztes Jahr gar keine. Wie gesagt, ich denke nicht, dass dies haltbar ist.
Ina |
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Das "gar keine" Prüfung berechtigt, es also keine zu erfüllende Qualifikation gibt, ist unsinnig. In diesem Fall wurde einfach die komplette Klasse gestrichen. Ob dies nur für die SZS so ausgelegt wurde oder auch nationale Zuchtschauen betrifft wird noch rauszufinden sein. Bleibt festzuhalten, daß man auf den in der Mehrheit befindlichen internationalen Zuchtschauen in Deutschland einen TWH in der Gebrauchshundklasse ausstellen kann! |
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Ina |
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Wenn nicht hilft sie nicht viel weiter. Die von mir genannten Hunde Sky, Amber und Barnie konnten mit ihren Prüfungen jedenfalls in der Gebrauchshundklasse starten, das ist Fakt. |
Bei internationalen Prüfungen sollte eigentlich ausschlaggebend sein was die FCI als zulässige Prüfung ansieht, nicht was der VDH sich so vorstellt oder auch nicht.
Ina |
So müsste man meinen; da Bille's Hündin mit ihrer Flächenhundeprüfung aber nach deinen Worten Probleme hatte, scheint es wohl nicht so zu sein.
Deswegen kann man aber nicht verkünden, daß in Deutschland gar keine TWH in der Gebrauchshundklasse starten können. Wie wir gesehen haben berechtigen die "klassischen" Prüfungen eben doch. |
Ich denke, diese Frage sollte man verbindlich abklären. Und auch welche Arbeitprüfungen zur Meldung in der GH-KL berechtigen.
Denn ein Intern. Champion sollte immer die Krönung und eine gewisse Ausnahme darstellen und das sollte so auch bleiben. Erst Recht bei Gebrauchshunderassen die zum Erreichen dieses Titels einer Arbeitsprüfung unterworfen sind. Denn wenn jeder "Struppi" in dieser Klasse antreten darf, dann könnte man gleich beantragen den Zusatz "mit Arbeitsprüfung" abzuschaffen. Wie gesagt, für mich stellt das erreichen des Championtitel eine Besonderheit dar, die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben! Uschi |
Hallo,
nach Rüchsprache mit dem VDH reicht die Prüfung die Flicka hat nicht für einen Start in der Gebrauchshundeklasse aus. Eine GHK haben wir bei unserer SZS aber trotzdem, auch von Frau Caspelherr ab gesegnet. Leider habe ich nur diesen einen Fall nachgefragt, kann aber gerne nochmal Fragen welche Prüfungen generell zum Strat berechtigen. Grüße Thomas |
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Andererseits nehme ich für mich in Anspruch das Championat nicht mit Hunden teilen zu wollen, die nicht in der Lage sind ein bisserl (in diesem Fall 40km) neben dem Fahrrad zu traben. Die Ausdauerprüfung des SV, die den Namen nicht verdient, ist ein bisserl zu wenig. Michael |
Diese Hunde dürfen mit der AD - die nur Hälfte beträgt - genauso wenig in der GHK starten.
Auch wenn es genügend Exemplare gäbe die die 40 km locker laufen! Nebenbei, bis heute habe ich noch keinen einzigen SV´ler / Züchter kennen gelernt, der sich aufgrund dieser AD einbildet eine Prüfung im Sinne des Gebrauchshundes absolviert zu haben. Uschi |
Bevor es noch weiter darum geht, welche Kriterien hierzulande notwendig sind um einen Start für die GH-Klasse zu erhalten, sei erwähnt das in der Eingangsfrage nach der Abspaltung in Hoch- und Leistungzucht gefragt wurde.
Die letzten Beiträge beschäftigen sich ausschliesslich mit Ausstellung ;.) Und selbst wenn der VDH, die RH-Prüfung, Obedience, Agility etc. nicht akzeptiert. Wer hindert einen Züchter zu sagen, wir selektieren auf........eine grosse Anzahl unserer Hunde läuft nachweislich mit Erfolg im Bereich Obedience, RH oder Agility?? Auch das sehe ich als eine Zuchtrichtung neben der ausschliesslichen Formwertzucht an. |
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Vielleicht sollte der VDH einfach so konsequent sein und die Klasse in Sporthundeklasse umbenennen. Ina |
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sicher habe ich dich falsch verstanden , deshalb doch auch meine Fragen bezüglich der GHK - bei der deine Frau ( für mich unberechtigt ) wieder zynisch wurde . Ich habe nun hier meine Antworten mehr als bestätigt bekommen und komme zu dem Schluß , das es vom jeweiligen Landesverband ( bezogen auf die einzelnen Länder , nicht Bundesländer ) abhängt mit welcher Prüfung wo gestartet werden kann . Hatte mich bis her nur für D interessiert und da sind nun mal die Festlegungen für unsere Rasse vom VDH vor gegeben . Und so leid es mir tut die einzige Arbeitsprüfung die da anerkannt wird ist die VPG , und ob du es glaubst oder nicht , ich denke auch das es wesentlich mehr Prüfungen gibt die ich als Arbeitsprüfung anerkennen würde ( vom 40km Lauf abgesehen - der hat nichts damit zu tun ) , weil die Tiere teilweise eigenständig arbeiten müssen und auch teilweise Probleme lösen müssen ( wie z.B. Mantrail , Rettung in den versch.Varianten - in Verbindung mit der BH ). Ich wollte auch Ina gegenüber nicht so explodieren , aber ich bin nicht der " Schutzfreak " den sie in mir sieht - es gibt auch bei mir Grenzen . Was ich eigentlich sagen wollte und sicher nicht richtig rüber kam , Jede Prüfung hat bestimmte Regeln und Anforderungen die der Hund zu erfüllen hat , und ich denke weiter , das der TWH keine " Extrawürste " bekommen kann und sollte oder das man ihn so weit runter macht das er nur zu einem 40 km Lauf gut ist um eine Arbeitsprüfung zu erlangen . Jede Prüfung die ein Halter mit seinem Tier besteht , sollte auch entsprechend honoriert werden ( Verhältnis von erbrachter Leistung und der daraus ergebenden Einstufung ) Quote:
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Ich denke , dem TWH würde die Klasse der Gesellschaftshunde besser stehen , so kann man wenigstens diese verwirrenden und unendlichen Diskussionen vergessen . |
Da hier mein Hund so oft erwähnt wird, werde ich mich nun auch einmischen.
Nach der ENCI-Flächensuchhundepüfung, lt FCI international anerkannt und lt. FCI berechtigt in der GHK zu starten, habe ich meine Unterlagen dem VDH eingereicht. Juni 07. Schriftlich habe ich nie ein Ergebnis erhalten auch nach mehrmaliger Rückfrage nicht. Mündlich hieß es im Juni 07 von Dame A: der TWH ist kein Gebrauchshund und kann nicht in dieser Klasse starten, auf meine Antwort der Gruppe 1-Zugehörigkeit hin wußte die Dame nicht weiter und verband mich zu Dame B, nach langem hin und her wurde ich zu Dame C weiter verwiesen, wobei sich rausstellte, daß Dame C, Dame A war :roll:. Dann hieß es wie Petra schon geschrieben hat und Ina, daß in D keine GhK für TWH gibt und der VDH-zugehörige Verein entscheidet über die Prüfungen, die berechtigen in der GHK zu starten, solange kein Verein im VDH aufgenommen ist entscheidet der VDH. Auch ich habe Barnie als Beweis beim VDH genannt, und die Antwort war: Das war ein Fehler, er hätte gar nicht starten dürfen....(hat da noch jemand Fragen????) Inzwischen hatte ich 2x in Innsbruck in der GHK ausgestellt und die hatten mit meiner Urkunde, wohlgemerkt kein VDH-Zertifikat keine Probleme. Im Januar 08, erneuter Anruf beim VDH wegen gleicher Situation, ich wollte in Nitra starten, kein Zertifikat, wegen genau der von Petra gemachten Aussage, von meinem Schreiben Juni 07 wußte die Dame nichts, es hat inzwischen ein Wechsel statt gefunden, noch eine Überraschung, der VDH muss sich nicht an die FCI-Statuten halten und Rettungshunde mit international anerkannten Prüfungen akzeptieren, sie machen ihre eigenen Statuten und der FCI hat seine eigenen, Aussage der netten Dame, die sich aufgrund meines Nachfragens, Verstehenwollens und haltlosen Aussagen hinterfragens wohl genervt fühlte. (Es herrschte immer ein korrekter Ton, nur wollte ich keine billigen Aussagen sondern begründete Fakten) Von wegen angleichen an den FCI :roll: etc. Inzwischen konnte ich den Aussagen des VDH´s nicht mehr glauben, denn je nach Gesprächspartner widersprachen sich die Aussagen. Schriftlich wollte sich keine äußern und damit festlegen, vermutlich wissen die warum. In Nitra musste ich meine Urkunde wieder mitschicken, habe dort auch mein VDH-Problem geschildert und die Frage gestellt, ob es ein Problem mit dem fehlenden, vom VDH ausgestellten Zertifikat gibt. Die Antwort lautete 2x auf englisch, daß die Urkunde meiner Prüfung akzeptiert würde und eine Rettungshundeprüfung eine sinnvolle und sehr lobende Prüfung sei. Übrigens interessierte es den VDH nicht, daß ich im Ausland in der GHK starten kann, auch nicht, daß ausländische Aussteller in D mit der fehlenden GHK benachteiligt wären. Noch im Februar war diese ganzen Aussagen so wie z.B. Petra es beschrieben hatte, dh fiel ich aus allen Wolken, als Julia die GHK aufgeführt hatte. Erneutes Problem mit Start in der GHK beim Freien Club, Info zurück, Rettungshundeprüfungen werden nicht anerkannt, lt. Frau Caspelher, ansonsten hat sie die Ausschreibung so genehmigt, wobei ich nach meiner ganzen VDH-Erfahrung bezweifle, ob sie es sich so richtig durchgelesen hat. Trotzdem finde ich es gut, wenn es Ausstellungen mit GHK gibt, auch wenn ich in D nicht damit starten kann. Der TWH ist ein Gebrauchshund! Julia, wie oben schon beschrieben ging es bis Ende 07 in D nicht in der GHK zu starten, ich hoffe, mit dem Wechsel an der besagten Stelle tut sich mit der Zeit auch etw. beim VDH. Welche Prüfung besser ist, IPO oder RH, darüber mag streiten wer will, in den FCI-Statuten steht es ganz klar drin. Jeder muss selbst für sich entscheiden was er sinnvoll hält und daß mein Hund ein Arbeitshund ist und seine Arbeit leistet, zeigt mir, daß er heute einen 1 Wochen alten Trail von einem alten Bahnhof über einen stark frequentierten Lidlparkplatz perfekt gelaufen ist. Wer da sagt, daß das keine Arbeit ist, weiß nicht von was er spricht. Nun wünsche ich Euch noch viel Spaß beim Köpfe einschlagen und wer wo wie wann Recht hat, auf jeden Fall braucht man bei VDH-Telefonaten viel Galgenhumor. Wie gut daß das hier alles off-topc ist und das Thema: Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe lautet :) Gute Nacht Bille P.S. Hallo Kolli, mein Zuchtziel findest Du auf meiner homepage, sonst wird der Beitrag hier noch länger :lol:. |
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Ich denke hättest du mit IPO starten wollen wäre es kein Problem gewesen und man hätte dich telefonisch nicht von Pontius zu Pilatus gereicht. Hier übrigens auch eine nationale mit Gebrauchshundklasse von November 07 : http://www.wolfdog.org/deu/shows/2378.html Nichtsdestotrotz, ein sehr frustrierendes Unterfangen das du da in dem Versuch deine Hündin in der GHK starten zu lassen bestreiten musstest. Da hat sich der VDH nicht gerade mit Ruhm bekleckert. |
Hier ist was los , nach meinem Rechergen ist mir vom VDH gesagt worden , wenn der Hund eine Arbeitsprüfung hat ( nachweislich auf der Leitungskarte des jeweiligen anerkannten Vereins ) die als solche jeweils nat. vom dem Land deklariert ist , und der Hund in der entsprechenden Gruppe angesiedelt ist , kann man in der GHK starten .
Hier soll nun einer noch was verstehen . Bille , das mit den Rufweiterleitungen kenne ich auch ....... |
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Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte . |
hallo,
da der verstorbene barnie ebenfalls erwähnt wird, werde ich auch etwas schreiben. Barnie wurde in Österreich ausgebildet wie mir in Bretten mitgeteilt wurde der Prtner verein vom Brettener. Die Unterlagen zur Anerkennung für das VDH Zertifikat schickte ich Herrn Freimuth und Fr. Caspelherr Die mir dieses Zertifikat ausstellten.ich habe es noch in meinen Unterlagen. gruß Birgit |
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Die Klassifikation mit Arbeitsprüfung ist bei der FCI hinterlegt. Warum sollte es dem VDH überhaupt missfallen den TWH nicht als Gebrauchshund anzusehen? Für mich ergibt das keinen Sinn und wenn ich Billes Geschichte lese, dann denke ich das dort vermutlich ne Halbtagsangestellte am Telefon saß, die bald Feierabend machen wollte. Was die anderen Rassen aus Gruppe 1 mit AP angeht. So gibt es auch weitere Rassen deren ZV keine IPO für die ZZL vorgeben. Und die dennoch eine GHK sowohl auf Intern. wie auch nat. Schauen haben. Daran kann es also auch nicht liegen. Es wundert mich eh, das man dem einen Verein die GHK angeblich abspricht und dem anderen Verein selbige Klasse zusagt. Passt irgendwie alles nicht zusammen Uschi |
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1. Generell - zu ursprünglich, um nicht zu sagen zu nahe am Wolf (Rotkäppchensyndrom) 2. Wieder eine in D unerwünschte Rasse und nur geduldet, weil vom FCI anerkannt 3. Speziell - Gefährdung der Vormachtstellung anderer Lobbyisten-Gebrauchshunderassen 4. und, und, und ... |
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als wir letztes Jahr dem VDH mitgeteilt hatten daß wir eine Ankörung machen wollen, wurde uns "angeraten" beim Wesenstest nach Muster der Ursprungsländer die Vereinsamung und die dazugehörende Bedrohung herauszunehmen weil diese Schutzdienstelemente enthalten würden. Würden wir dies tun dürften wir keine SZS ausrichten. Wie Du sagst, paßt alles irgendwie nicht zusammen. Michael |
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Kurzer Auszug eines der ersten Gespräche, nicht 100% wörtlich, aber dicht dran, wenn so jemand solche Sachen sagt, kann ich mir das ganz gut merken. ...."TWH kann nicht in der GHK starten da kein Gebrauchshund" "aber er ist doch in der Gruppe 1" "ja, aber (Anmerkung: meine Lieblingssätze:)) es gibt in Deutschland keine für ihn anerkannte Arbeitsprüfung" "in den FCI-Statuten steht aber drin, daß Hunde mit IPO etc. und international anerkannten RH-Prüfungen in der GHK starten können" "das gilt nicht für den TWH in D, da kein Gebrauchshund" " ich kenne aber einen TWH der in der GHK gestartet ist, in D" "Wer?" "Barnie z Uher, auf der Ausstellung in Stuttgart 2005" "Oh, da muss ich mal schauen.." blättern im Hintergrund und Stimmengemurmel... " Jaaah..., das war ein Versehen, der hätte dort gar nicht starten dürfen" " aber er hat doch ein Gebrauchshundezertifikat, gilt das auch nicht für Hunde mit IPO-Prüfung??" " schoonn, aber nicht für TWH´s, er hätte nicht starten dürfen, ... " Das Gespräch wurde dann mit der Aussage ich solle meine Unterlagen schicken, sie melden sich und werden darüber sitzen, abgebrochen. Weitere Telefonate ähnlichen Inhaltes werde ich Euch ersparen:rock_3 Allen noch einen fröhlichen VDHreichen Tag:lol: Bille P.S. Ich war schon kurz davor es gerichtlich zu versuchen, denn dann wird sich was ändern, habe kein Problem mit klaren Bestimmungen, aber nicht mit dem Wischiwaschi, v.a. wenn Julia noch mehr Hunde mit Starts in der GHK in D ausfindig gemacht hat, da fühle ich mich ja schon vergaggeiert, aber es gab Gründe noch zu warten. Vielleicht setzten sich einige zusammen und wir versuchen es gemeinsam, zum richtigen Zeitpunkt. |
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Da der VDH aber als Rasseverein für die TWH die Voraussetzungen für den Start in den GHK der "deutschen" TWH bestimmen kann, ist es sicher denkbar, dass er schlichtweg den deutschen Hunden kein Zertifikat für die GHK ausstellt, so dass sie halt eben (zumindest in D) nicht in der Gebrauchshundeklasse starten können. Gruss, Petra |
Das Rotkäpchensydrom halte ich für genauso unwahrscheinlich, wie die Vermutung, das der SV mit Sitz Augsburg und nicht Dortmund dahinter steht.
Der SV hat wohl derzeit ganz und gar keinen Grund in dieser Rasse eine ernstzunehmende Konkurrenz zu sehen. Sorry liebe Freunde des TWH, aber da sehe ich keinen Grund der eine solche Annahme rechtfertigt. Ernste Konkurrenz erfährt der DSH seit vielen Jahren von ganz anderen Gebrauchshunderassen. Nicht umsonst - wenn auch nicht ausschliesslich aus dem Grund - haben sich die Welpenzahlen in den letzten rund 10 Jahren nahezu halbiert im SV. Nein, nein ich glaube das es einfach fachliche Inkompetenz seitens des VDH ist. Hätte ich heute eine Hündin mit IPO1 würde ich dem nachgehen und n i c h t locker lassen. In dem Zusammenhang bin ich jetzt natürlich sehr gespannt, was Thomas als Antwort erhält, wenn er die Vorraussetzung zur Startberechtigung in der GHK erfragt. Sie könnte dann heissen.......TWH ? Was ist das ? Uschi |
Ja Petra
das wäre so schon denkbar , und wird sicher auch so sein . Aber was ich eben nicht nach vollziehen kann , die IPO und auch die intern.Rettungshundeprüfung sind offiziell international anerkannte ( VPG national ) Arbeitsprüfungen . Nun ist es so , das der TWH eine Rasse ohne Ausbildungskennzeichen ist , aber als Gebrauchshund anerkannt . Wenn Gebrauchshund , sollten doch dann auch Ausbildungskennzeichen akzeptiert werden die international anerkannt sind , egal ob der TWH eine Rasse mit Ausbildungskennzeichen ist . Ich denke da ehr das Steffens Aussage den Punkt trifft , vor allem der Punkt , in dem steht das der TWH ( sinngemäß ) ein notwendiges Übel ist weil von der FCI anerkannt . |
Es gab schon mal die Diskussion VDH = Unternehmen.
Und dort wird man auch Nischen bedienen, weil sie bare Münze bringen. Nicht zuletzt müssen die Halbtagsangestellten, auch bezahlt werden. Setz dich auf die Hinterbeine Torsten, bring Chakka das Apportieren bei und mach die VPG1. Mit Dir hätten sie einen netten Ansprechpartner, wenn´s um das Zertifkat geht. Ist das keine Idee ? Grüße Uschi |
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Hallo Uschi
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Grüße Torsten |
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.............teilen wir mit, dass die Klasse "Gebrauchshundeklasse" für die Rasse "Tschechoslowakischer Wolfshund" nicht bei Ausstellungen, die unter der Zuständigkeit des VDH stattfinden, ausgeschrieben wird. Unterschrieben vom VDH Hauptgeschäftsführer Bernhard Meyer. Gruß Adi |
aha, jetzt doch was schriftliches?!
Dagegen würde ich "vorgehen" auch wenn derzeit nicht viele im klassischen Sport geführt werden, so sind doch einige im RH-Wesen unterwegs. Letztlich geht es hier um einen gewissen Gleichsatz, bzw. der derzeitigen Benachteiligung deutscher Aussteller dieser Rasse und gegen die FCI Klassifizierung. Danke für diesen handfesten Beweis. Gruß Uschi |
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Auszug aus der VDH-Zuchtschau-Ordnung: § 16 Rassen- und Klasseneinteilung 2. Klasseneinteilung: 5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß F.C.I.- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Gruß Adi |
Eins muß ich korrigieren - du hast geschrieben nat. Ausstellung. Das hatte ich überlesen!
Da nun im Jahr 2008 der freie Klub eine Freigabe für diese Klasse durch eben den VDH erhalten hat, kann man hoffen, das sie ihre lapidare Haltung dieser Rasse und vorallem ihrer Aussteller gegenüber ad acta gelegt haben. Ansonsten, sollte es in ein paar ( vielen ;-) Jahren immer noch so sein und unsere Kleine ihre IPO schaffen, werde ich es für mich in jedem Fall nochmal aufgreifen. |
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Aber vielleicht war es damals vom VDH ein Irrtum, dass es ein Irrtum war oder es ist ein Irrtum das es diesmal (k)ein Irrtum sonder ein Mißverständnis ist. Aber vielleich irre ich mich auch nur und verstehe nur nicht den tieferen Sinn.:roll: Gruß Adi |
Müsste man beim VDH mal nachfragen warum in Stuttgart 07 auf der nationalen ein TWHRüde in der GBH gestartet ist.
Das Buch der Ausstellung habe ich auch noch da. Das sind doch echt Fachidioten bei dem Verein. http://www.wolfdog.org/deu/shows/2378.html |
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Der VDH-Vorstand verabschiedet nämlich in Kürze einige überarbeitete VDH-Ordnungen, u.a. auch die VDH-Zuchtschauordnung, die dann VDH-Ausstellungsordnung heißt und der Richter dann ein VDH-Ausstellungsrichter ist. Aus dem Zuchtschauleiter wird der Ausstellungsleiter. Damit wird innerhalb des VDH die Zucht und das Ausstellungswesen komplett getrennt. In der neuen VDH-Ausstellungsordnung werden Bestimmungen, die sich in der Vergangenheit als unsinnig und als nicht durchsetzbar erwiesen haben nicht übernommen. Lassen wir uns überraschen, was so alles in dieser „Wündertüte“ stecken wird. Gruß Adi |
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