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Silence 21-05-2008 20:15

Gebrauchshundklasse
 
Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 138851)
Was die Leistung angeht, wie die z.B. von Dir erwähnten Blindenhunde, stimme ich Dir zu.
Die Einteilung der verschiedenen FCI-Gruppen beinhaltet manchmal wenig Nachvollziehbares.

Diese Hunde gehörten für mich tatsächlich in die Gebrauchshundeklasse und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Aber.........

Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 138851)
Man kann auch ohne IPO 1 in der Gebrauchshundeklasse starten, wenn man entsprechende Prüfungen z.B. im Rettungshundewesen nachweisen kann.
Flicka Zlatá Palz von Bille Sievers tut dies jedenfalls.
Michael

In der Schweiz kannst du auch mit der Fährtenprüfung, der BGH-Prüfung, in Frankreich mit einem einfachen Brevet, in Belgien wenigstens früher mit einer einfachen CQN ( nichts weiter wie ein guter Wesenstest) in der Gebrauchshundeklasse starten.
Mit der Vorraussetzung für einen Start in der Abeitsklasse bezog mich auf hierzulande.
Und ich bezweifel das der VDH eine Urkunde zur Berechtigung in eben diesen Klassen aufgrund einer RH-Prüfung ausstellt.
Also, in welchem Land startet diese Hündin in der Gebr.-Klasse?
Denn ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Uschi

Angelika 21-05-2008 22:00

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 138893)
Also, in welchem Land startet diese Hündin in der Gebr.-Klasse?

In Österreich und in der Slowakei, Uschi. Sollte Dein Zugang zur Datenbank wieder funktionieren, kannst Du das ohne größeren Aufwand selbst feststellen.

Gruß
Angelika

michaelundinaeichhorn 21-05-2008 22:00

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 138884)
Das ist allerdings eine interessante Geschichte , welche Prüfungen werden da anerkannt ? Interessiert mich echt ....

Nach Deiner Version könnten ausländische Hunde so gut wie nie außerhalb ihres Heimatlandes in einer Gebrauchshundeklasse starten, da wird der VDH sich wohl oder übel nach der FCI richten müssen.
Bei Flickas Prüfung handelt es sich meines Wissens um eine international anerkannte FCI/ENCI Flächenhundeprüfung, sie darf international Einsätze laufen. Für den Menschen sicherlich von größerem Nutzen als eine IPO-Sportprüfung, so hart es ist.
Ich empfehle Dir im übrigen mal einen Blick auf die Urkunde des offiziellen von einem Leistungsrichter abgenommenen 40km Laufes in der Slowakei zu werfen, da steht nämlich folgender Text drauf:
"Der genannte Hund hat die erforderlichen Arbeitsprüfungen bestanden und ist damit berechtigt bei allen FCI-Ausstellungen in die Arbeitsklasse gemeldet zu werden ( gemäß Beschluß der FCI General-Versammlung in Madrid 1983)".
Fakt ist das die IPO Prüfung dazu berechtigt aber andere Prüfungen nach Ansicht des internationalen Dachverbandes tatsächlich auch, die Realität ist halt manchmal grausam.

Es wundert mich außerdem ziemlich, dass Michael´s Aussage:
"Nichtsdestotrotz ist die Festlegung von Gebrauchshundeigenschaftennur im Sinne von IPO-Prüfungen, ganz besonders auf die darin enthaltenen Schutzdienstelemente, ein Anachronismus sondergleichen."
eine derartig allergische Reaktion bei Dir hervorruft, bist Du tatsächlich der Ansicht, dass ausschließlich IPO-Hunde Gebrauchshunde sind, anders kann ich mir die Reaktion nicht erklären?

Ina

Silence 21-05-2008 22:09

Quote:

Originally Posted by Angelika (Bericht 138910)
In Österreich und in der Slowakei, Uschi. Sollte Dein Zugang zur Datenbank wieder funktionieren, kannst Du das ohne größeren Aufwand selbst feststellen.

Gruß
Angelika

Hallo Angelika,

Danke für die Info. Ich kann auf die Datenbank selber gar nicht zugreifen. Aber es war schon klar, das es sich nicht um Deutschland handeln konnte.
Was mich in dem Zusammenhang interessiert, bekommst du das CACIB für den Int. Ch. in einem dieser Länder aufgrund der Rettungshundeprüfung?

Gruß Uschi

Torsten 21-05-2008 22:16

Arrogant wie immer ,

Quote:

Das ist allerdings eine interessante Geschichte , welche Prüfungen werden da anerkannt ? Interessiert mich echt ....
Frau Hundeguru , ließ einfach den Text den ich schreibe und interpretiere nicht ständig Sarkasmus , denn auch du hast die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen .... es war eine verständige Frage - danke für deine Antwort .....

Ich fahre nicht auf Michaels Aussage ab , sondern habe lediglich was da zu gesagt , weil ich lebe in D und mache auch meine Arbeit mit den Hunden hier .
Dem zu Folge sind für mich auch die Richtlinien die hier an gesetzt werden Ausschlag gebend ... Ist doch lächerlich , die Slowaken bestätigen der Rasse über die sie das Patronat haben und mit dem ihr immer werbt , das sie um in einer Gebrauchshundeklasse starten zu dürfen einfach nur laufen müssen .... das sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen . Sie haben ja sehr wenig Vertrauen zu ihrer " Wunderrasse " oder sollten da doch ein par kleine Unterschiede zum Nachbarland sein ?

Silence 21-05-2008 22:18

@Angelika ich sehe gerade - bille s. bist du ja gar nicht. Soooorry

Torsten 21-05-2008 22:18

Quote:

Nach Deiner Version könnten ausländische Hunde so gut wie nie außerhalb ihres Heimatlandes in einer Gebrauchshundeklasse starten,
Ja welche Version habe ich denn genannt , das es so ist wie du hier schreibst ?

Nebelwölfe 22-05-2008 01:19

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 138914)
Was mich in dem Zusammenhang interessiert, bekommst du das CACIB für den Int. Ch. in einem dieser Länder aufgrund der Rettungshundeprüfung?

Das CACIB wird jeweils an den besten Rüden/an die beste Hündin einer Rasse vergeben und hat - soweit ich weiss - nichts damit zu tun, ob der Hund eine Prüfung hat oder nicht. Das CACIB ist lediglich ein Zertifikat über eine Anwartschaft auf den int. Championtitel.

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 138884)
Zitat:
"Man kann auch ohne IPO 1 in der Gebrauchshundeklasse starten, wenn man entsprechende Prüfungen z.B. im Rettungshundewesen nachweisen kann. Flicka Zlatá Palz von Bille Sievers tut dies jedenfalls."

Das ist allerdings eine interessante Geschichte , welche Prüfungen werden da anerkannt ? Interessiert mich echt ....

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 138914)
Aber es war schon klar, das es sich nicht um Deutschland handeln konnte.

In Deutschland ist eine Meldung in der Gebrauchshundeklasse möglich, wenn ein erforderliches Leistungs-/Ausbildungs- Kennzeichen nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins zuerkannt wurde. Will heissen, der jeweilige Rassehunde-Zuchtverein bestimmt, welche Voraussetzungen die Rasse für die Gebrauchshundeklasse haben muss.
In Deutschland bestimmt dies beim TWH der VDH. Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...

Gemäss FCI gelten die internationalen Prüfungen für Rettungshunde als Arbeitsprüfung für den Gebrauchshund:

REGLEMENT DER FCI
I. INTERNATIONALES-SCHÖNHEITS-CHAMPIONAT DER F.C.I. FÜR ALLE RASSEN
B. Hunderasse, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Gebrauchshunde: Internationale Prüfungen für Rettungshunde, ...

II. INTERNATIONALES ARBEITSCHAMPIONAT DER F.C.I.
Um diesen Titel können nur Hunderassen konkurrieren, für die Arbeitsprüfungen unter dem Patronat der F.C.I. durchgeführt werden können.
Gebrauchshunde: Das CACIT kann nur an internationalen Prüfungen für Rettungshunde, ... vergeben werden.

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 138884)
Fakt ist nun mal das der TWH in der Arbeitshunde klasse angesiedelt worden ist und Fakt ist nun auch mal , das es bestimmte Voraussetzungen in dieser Klasse gibt um bestimmte Leistungen nach zu weisen.

Fakt ist auch, dass ausser der Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde alle Gruppen aus Arbeitshunden bestehen. Der TWH ist (ebenso wie der Saarlooswolfhond) in der Klasse 1 - Hüte- und Treibhunde angesiedelt, obwohl er eigentlich weder Hüte- noch Treibhund ist, oder jemals war. Fakt ist auch, dass es in dieser Klasse etliche Rassen gibt, die keiner Arbeitsprüfung unterliegen - wie z.B. der Australian Cattle Dog, viele Hütehunde und die Herdenschutzhunde. Dennoch wird ihnen - denke ich - niemand absprechen, dass es Arbeitshunde sind.

Darüber, was einen Hund als "Arbeitshund" auszeichnet, werden sich wohl einige Geister hier ewig uneinig sein - und darüber wurde auch schon mehr als einmal diskutiert.

M.E. unterscheidet sich ein reiner "Sport-Gebrauchshund" definitiv von einem "Gebrauchshund" der wirklich arbeitet, also einem Arbeitshund. Und so wirklich kann ich nicht erkennen, was die VPG/IPO mit einem "Nutztier" zu tun hat, denn schliesslich ist die VPG/IPO eine rein "sportliche" Prüfung und sagt noch lange nichts darüber aus, ob ein Hund wirklich abeiten und damit "von Nutzen" sein kann oder nicht. Ich wüsste z.B. keinen Schäfer, der seinen Hund VPG/IPO ausbildet, damit dieser seine Schafe hüten oder treiben kann... Und ich wüsste nicht, wieviele DSH mit VPG/IPO andererseits wohl für diese Arbeit geeignet wäre - obwohl es ursprünglich einst ihre Aufgabe war.

Die Hunde, die im realen Leben "von Nutzen" sind und die für ihre Menschen arbeiten werden effektiv nach Leistung gezüchtet. Komischerweise haben diese arbeitenden Hunde normalerweise keine Prüfungen, nach denen ihre Leistung bewertet werden muss. Diese Hunde leisten einfach Arbeit - und werden danach gezüchtet...

Für mich deshalb nicht so ganz nachvollziehbar, warum "Arbeitsfähigkeit" und "Leistung" rein an einer VPG/IPO (-Prüfung) aufzuhängen wäre.

Gruss, Petra

22-05-2008 04:53

Quote:

Originally Posted by littlepeet (Bericht 138933)
Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...

Wer hat dir das denn so mitgeteilt?
Barnie z Uher von Birgit ist doch sehr wohl in der Gebrauchshundklasse gestartet, in Stuttgart.
Du warst doch selbst noch auf dieser Ausstellung.

Silence 22-05-2008 07:59

Der Vergabemodus für´s CACIB ist mir bekannt.
Vl. war die Frage, wenn man es denn so haben möchte, missverständlich.
Hat diese Hündin in beiden Ländern je ein CACIB das sie einreichen kann für die Zuerkennung des Intern. Champion?
Denn für nichts anderes ist die Aufspaltung von Rassehund mit Arbeitsprüfung und derer ohne Arbeitsprüfung gedacht.
Es geht um die Vergabebedingungen des Intern. Champions. Und hierzu ist bei der Rasse TWH neben dem erforderlichen CAICB, eine zusätzliche Arbeitsprüfung erforderlich.

Was die Leistungsfähigkeit angeht, mache ich sie nicht am bestehen einer einzigen IPO1 fest.
Es gibt eine Reihe mehr an Tests, in der Hunde auf Belastbarkeit geprüft werden und für die sie keinen Leistungsnachweis im Sinne eines Gebrauchshundes erhalten.

Für mich zählen allerdings Prüfungen wie BH, Ausdauertest nicht als Nachweis für eine Gebrauchshundefähigkeit.

Aber auch damit muß man sich abfinden.

Womit ich mich nicht abfinden kann, ist die Aussage das der VDH keine Startberechtigung für den TWH, in der Gebrauchshundeklasse erteilt, wenn er die hierfür notwendige Prüfung absolviert hat.
Hast du darüber was schriftliches vom VDH?

22-05-2008 09:47

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 138938)
Womit ich mich nicht abfinden kann, ist die Aussage das der VDH keine Startberechtigung für den TWH, in der Gebrauchshundeklasse erteilt, wenn er die hierfür notwendige Prüfung absolviert hat.
Hast du darüber was schriftliches vom VDH?

Das ist in der Tat eine sehr sonderbare Behauptung, von der ich mir nicht vorstellen kann das sie der Wahrheit entspricht.
Ich habe gerade in die Ausstellungsergebnisse geschaut; erst im März diesen Jahres in München, ist der italienische Rüde Sky (IPO1 und 2) in der Gebrauchshundklasse gestartet:

http://www.wolfdog.org/deu/shows/2464.html


Nürnberg im Januar, Amber Wolf z Peronówki:

http://www.wolfdog.org/deu/shows/2425.html

Und dies sind nur die Ergebnisse von diesem Jahr.

Fazit: es müssen zwar erst ausländische Hunde mit Prüfungen kommen oder Hunde die im Ausland ausgebildet wurden (Barnie), die Gebrauchshundklasse aber, gibt es auch in Deutschland für den TWH.

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 11:13

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 138884)
in welchen Bereich , sollte jedem Halter selbst überlassen werde . Also , auch wenn der TWH vielseitig einsetzbar ist , muss er genau wie andere Rassen auch , die Bedingungen einer Prüfung erfüllen um sie zu bestehen . Und das trifft nun mal auch für Arbeitsprüfungen zu . Weil für den TWH wird nun mal keine Ausnahme gemacht , nur weil man bei ihm " zurück zur Natur " gegangen ist .


Sorry Torsten,

Du scheinst mich gründlich mißverstanden zu haben.
Wie Du schreibst sollte es jedem Halter selbst überlassen werden und nicht auf eine Sport(nicht Arbeits)art festgelegt werden.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Es geht hier nicht um ein Pro und Contra Schutzdienst.
Und daß Prüfungen notwendig sind um in entsprechender Klasse starten zu können steht außer Frage.

Michael

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 15:44

Quote:

Originally Posted by Julia (Bericht 138936)
Wer hat dir das denn so mitgeteilt?
Barnie z Uher von Birgit ist doch sehr wohl in der Gebrauchshundklasse gestartet, in Stuttgart.
Du warst doch selbst noch auf dieser Ausstellung.

Das wurde uns letztes Jahr anlässlich der Spezialzuchtschau erklärt, von der Rassebetreuerin höchstpersönlich soweit ich mich erinnern kann.
Inwieweit das haltbar ist wenn jemand nicht mitspielt ist wieder eine andere Frage.
Für internationale Schauen ist es ohnehin nicht gültig.

Ina

Kerstin 22-05-2008 16:08

Quote:

Originally Posted by Julia (Bericht 138956)
Fazit: es müssen zwar erst ausländische Hunde mit Prüfungen kommen oder Hunde die im Ausland ausgebildet wurden, die Gebrauchshundklasse aber, gibt es auch in Deutschland für den TWH.

Es ist schade, daß die deutschen Ausdauerprüfungen nicht anerkannt werden. Wo ist der Unterschied, ob ein Hund 40 km in der Slowakei oder in Deutschland läuft?

GsD ist Amber über jeden Zweifel erhaben. Der kann mehr wie nur laufen :) - Das ist einer der Hunde, die den Begriff Gebrauchshund verdienen.

Viele Grüße
Kerstin

Silence 22-05-2008 16:11

Was sind das für Aussagen?

Petra schreibt
Quote:

Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...
Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 139017)
Das wurde uns letztes Jahr anlässlich der Spezialzuchtschau erklärt, von der Rassebetreuerin höchstpersönlich soweit ich mich erinnern kann.
Inwieweit das haltbar ist wenn jemand nicht mitspielt ist wieder eine andere Frage.
Für internationale Schauen ist es ohnehin nicht gültig.

Ina

Der nächste glaubt was gehört zu haben - soweit man sich erinnern kann.

Der Dritte weiss das man mit nem TWH auch ohne IPO in der Gebrauchshundeklasse antreten kann. Selbst dann noch, wenn man im Vorfeld eindeutig auf die Startberechtigung in Deutschland hingewiesen hat.

Seit ihr wirklich sicher, das ihr nichts gegen Hundesport und vorallem dem IPO-Sport habt ?

Klingt so langsam aber sicher danach, als wolltet ihr die Rasse für absolut IPO untauglich erklären und dafür soll der VDH mit offensichtlich nicht nachzuweisenden Aussagen Rückendeckung geben.

Alles in allem sehr schwammig.
Uschi

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 16:22

Was ist das denn für eine merkwürdige Interpretation?
Wir wollten eine Gebrauchshundeklasse - gerne auch für Hunde mit IPO-Prüfung - ausschreiben, dies wurde uns vom VDH untersagt.
Bisher hat sich keiner die Mühe gemacht dagegen vorzugehen. Mehr ist hier nicht gesagt worden.

kopfschüttelnd Ina

22-05-2008 16:41

Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 139017)
Inwieweit das haltbar ist wenn jemand nicht mitspielt ist wieder eine andere Frage.
Für internationale Schauen ist es ohnehin nicht gültig.

Ich denke die Aussagen hier stiften mehr Verwirrung als daß sie zur Klärung beitragen.

Deiner Erläuterung nach könnte auf einer nationalen Zuchtschau kein TWH in der Gebrauchshundklasse starten?
Oder wurde dieses "Verbot" nur explizit für die SZS ausgesprochen?
Wenn du schreibst es wäre vielleicht nicht haltbar wenn jemand nicht "mitspielt", wilst du damit sagen die Untersagung seitens des VDH hat nicht auf einer festgesetzten Regel beruht sondern war nur eine willkürliche inoffizielle Richtungsangabe an die ihr euch gehalten habt?

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 17:06

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139022)
Seit ihr wirklich sicher, das ihr nichts gegen Hundesport und vorallem dem IPO-Sport habt ?

Ziemlich sicher, aber gegen den Alleinanspruch darauf nur Hunde mit IPO-Prüfungen in der Gebrauchshundeklasse laufen zu lassen.
Genauso wie ich etwas dagegen hätte in dieser Klasse z.B. nur Hunde mit Ausdauerprüfung laufen zuzulassen.
Leider scheint ein großer Verein im VDH, dem seit längerer Zeit die Felle in Form von schwindenden Mitglieder- und Welpenzahlen, sowie sporttauglichen Hunden davonschwimmen wenig Interesse daran zu haben dies zu ändern.
Im Gegenteil, da werden Veränderungen eher blockiert.

Michael

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 17:25

Quote:

Originally Posted by Julia (Bericht 139028)
Ich denke die Aussagen hier stiften mehr Verwirrung als daß sie zur Klärung beitragen.

Deiner Erläuterung nach könnte auf einer nationalen Zuchtschau kein TWH in der Gebrauchshundklasse starten?
Oder wurde dieses "Verbot" nur explizit für die SZS ausgesprochen?
Wenn du schreibst es wäre vielleicht nicht haltbar wenn jemand nicht "mitspielt", wilst du damit sagen die Untersagung seitens des VDH hat nicht auf einer festgesetzten Regel beruht sondern war nur eine willkürliche inoffizielle Richtungsangabe an die ihr euch gehalten habt?

Laut Statuten entscheidet der Verein welche Prüfungen zum Start berechtigen, wir werden direkt vom VDH betreut und richten die Spezialzuchtschau auch nur in seinem Auftrag aus. Laut der damaligen Aussage sind TWH keine Gebrauchshunde, fertig. Von daher schließe ich tatsächlich, dass auf nationalen Zuchtschauen, zumindest wenn es irgendwie genauer angeschaut wird, TWH nicht in der Gebrauchshundeklasse starten dürfen, denn der entscheidende Verein ist der VDH.
Auf internationalen Zuchtschauen hätte der VDH damit meiner Ansicht nach keine Chance.
Ich denke auch nicht, dass der VDH damit generell durchkäme würde jemand es auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen.
Sobald es einen Verein gibt, kann von diesem festgesetzt werden welche Prüfungen anerkannt werden.

Ina

22-05-2008 17:36

Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 139035)
Laut Statuten entscheidet der Verein welche Prüfungen zum Start berechtigen

Ja, das ist klar, aber daß ein TWH der die geforderten Prüfungen hat, nicht in der Gebrauchshundklasse ausgestellt werden kann ist doch wirklich wunderlich.

Ich denke da wäre noch eine genauere Anfrage an den VDH von Nöten, um zu klären wie genau es sich mit den nationalen Zuchtschauen verhält.

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 17:54

Der Verein entscheidet welche Prüfungen zugelassen sind, der VDH entschied letztes Jahr gar keine. Wie gesagt, ich denke nicht, dass dies haltbar ist.

Ina

22-05-2008 18:38

Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 139043)
Der Verein entscheidet welche Prüfungen zugelassen sind, der VDH entschied letztes Jahr gar keine.

Nicht wirklich. Wenn man die benötigten Qualifikationen für eine bestimmte Klasse festlegt und diese von dem Hund erfüllt werden, kann er auch starten.
Das "gar keine" Prüfung berechtigt, es also keine zu erfüllende Qualifikation gibt, ist unsinnig.

In diesem Fall wurde einfach die komplette Klasse gestrichen.

Ob dies nur für die SZS so ausgelegt wurde oder auch nationale Zuchtschauen betrifft wird noch rauszufinden sein.

Bleibt festzuhalten, daß man auf den in der Mehrheit befindlichen internationalen Zuchtschauen in Deutschland einen TWH in der Gebrauchshundklasse ausstellen kann!

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 18:41

Quote:

Originally Posted by Julia (Bericht 139049)
Bleibt festzuhalten, daß man auf den in der Mehrheit befindlichen internationalen Zuchtschauen in Deutschland einen TWH in der Gebrauchshundklasse ausstellen kann!

Ob das offiziell so gesehen wird weiß ich nicht, da mußt Du Bille fragen, irgendwelche Probleme gab es da jedenfalls bereits.

Ina

22-05-2008 18:46

Quote:

Originally Posted by michaelundinaeichhorn (Bericht 139050)
Ob das offiziell so gesehen wird weiß ich nicht, da mußt Du Bille fragen

Hat Bille's Hund denn eine von den Prüfungen die laut VDH zu einer Teilnahme berechtigen?
Wenn nicht hilft sie nicht viel weiter.
Die von mir genannten Hunde Sky, Amber und Barnie konnten mit ihren Prüfungen jedenfalls in der Gebrauchshundklasse starten, das ist Fakt.

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 19:03

Bei internationalen Prüfungen sollte eigentlich ausschlaggebend sein was die FCI als zulässige Prüfung ansieht, nicht was der VDH sich so vorstellt oder auch nicht.

Ina

22-05-2008 19:21

So müsste man meinen; da Bille's Hündin mit ihrer Flächenhundeprüfung aber nach deinen Worten Probleme hatte, scheint es wohl nicht so zu sein.

Deswegen kann man aber nicht verkünden, daß in Deutschland gar keine TWH in der Gebrauchshundklasse starten können.
Wie wir gesehen haben berechtigen die "klassischen" Prüfungen eben doch.

Silence 22-05-2008 19:22

Ich denke, diese Frage sollte man verbindlich abklären. Und auch welche Arbeitprüfungen zur Meldung in der GH-KL berechtigen.
Denn ein Intern. Champion sollte immer die Krönung und eine gewisse Ausnahme darstellen und das sollte so auch bleiben. Erst Recht bei Gebrauchshunderassen die zum Erreichen dieses Titels einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Denn wenn jeder "Struppi" in dieser Klasse antreten darf, dann könnte man gleich beantragen den Zusatz "mit Arbeitsprüfung" abzuschaffen.
Wie gesagt, für mich stellt das erreichen des Championtitel eine Besonderheit dar, die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben!

Uschi

Spike 22-05-2008 19:29

Hallo,

nach Rüchsprache mit dem VDH reicht die Prüfung die Flicka hat nicht für einen Start in der Gebrauchshundeklasse aus.

Eine GHK haben wir bei unserer SZS aber trotzdem, auch von Frau Caspelherr ab
gesegnet. Leider habe ich nur diesen einen Fall nachgefragt, kann aber gerne nochmal Fragen welche Prüfungen generell zum Strat berechtigen.

Grüße Thomas

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 21:06

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139065)
die ich nicht mit Hunden teilen wollte, die nichts weiter gezeigt/geleistet haben als ein bisserl neben dem Fahrrad zu traben!

Uschi

Gebe ich Dir Recht Uschi, das reicht nicht aus.
Andererseits nehme ich für mich in Anspruch das Championat nicht mit Hunden teilen zu wollen, die nicht in der Lage sind ein bisserl (in diesem Fall 40km) neben dem Fahrrad zu traben.
Die Ausdauerprüfung des SV, die den Namen nicht verdient, ist ein bisserl zu wenig.

Michael

Silence 22-05-2008 21:26

Diese Hunde dürfen mit der AD - die nur Hälfte beträgt - genauso wenig in der GHK starten.
Auch wenn es genügend Exemplare gäbe die die 40 km locker laufen!

Nebenbei, bis heute habe ich noch keinen einzigen SV´ler / Züchter kennen gelernt, der sich aufgrund dieser AD einbildet eine Prüfung im Sinne des Gebrauchshundes absolviert zu haben.
Uschi

Silence 22-05-2008 21:39

Bevor es noch weiter darum geht, welche Kriterien hierzulande notwendig sind um einen Start für die GH-Klasse zu erhalten, sei erwähnt das in der Eingangsfrage nach der Abspaltung in Hoch- und Leistungzucht gefragt wurde.

Die letzten Beiträge beschäftigen sich ausschliesslich mit Ausstellung ;.)

Und selbst wenn der VDH, die RH-Prüfung, Obedience, Agility etc. nicht akzeptiert. Wer hindert einen Züchter zu sagen, wir selektieren auf........eine grosse Anzahl unserer Hunde läuft nachweislich mit Erfolg im Bereich Obedience, RH oder Agility??

Auch das sehe ich als eine Zuchtrichtung neben der ausschliesslichen Formwertzucht an.

michaelundinaeichhorn 22-05-2008 21:49

Quote:

Originally Posted by Spike (Bericht 139066)
Leider habe ich nur diesen einen Fall nachgefragt, kann aber gerne nochmal Fragen welche Prüfungen generell zum Strat berechtigen.

Grüße Thomas

Das man die Klasse ausschreiben darf ist zwar schon ein Fortschritt aber natürlich wäre es sehr interessant welche Prüfungen denn nun zum Start berechtigen.
Vielleicht sollte der VDH einfach so konsequent sein und die Klasse in Sporthundeklasse umbenennen.

Ina

Torsten 22-05-2008 22:15

Quote:

Sorry Torsten,

Du scheinst mich gründlich mißverstanden zu haben.
Wie Du schreibst sollte es jedem Halter selbst überlassen werden und nicht auf eine Sport(nicht Arbeits)art festgelegt werden.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Es geht hier nicht um ein Pro und Contra Schutzdienst.
Und daß Prüfungen notwendig sind um in entsprechender Klasse starten zu können steht außer Frage.

Michael
Hallo Michael
sicher habe ich dich falsch verstanden , deshalb doch auch meine Fragen bezüglich der GHK - bei der deine Frau ( für mich unberechtigt ) wieder zynisch wurde .
Ich habe nun hier meine Antworten mehr als bestätigt bekommen und komme zu dem Schluß , das es vom jeweiligen Landesverband ( bezogen auf die einzelnen Länder , nicht Bundesländer ) abhängt mit welcher Prüfung wo gestartet werden kann . Hatte mich bis her nur für D interessiert und da sind nun mal die Festlegungen für unsere Rasse vom VDH vor gegeben . Und so leid es mir tut die einzige Arbeitsprüfung die da anerkannt wird ist die VPG , und ob du es glaubst oder nicht , ich denke auch das es wesentlich mehr Prüfungen gibt die ich als Arbeitsprüfung anerkennen würde ( vom 40km Lauf abgesehen - der hat nichts damit zu tun ) , weil die Tiere teilweise eigenständig arbeiten müssen und auch teilweise Probleme lösen müssen ( wie z.B. Mantrail , Rettung in den versch.Varianten - in Verbindung mit der BH ). Ich wollte auch Ina gegenüber nicht so explodieren , aber ich bin nicht der " Schutzfreak " den sie in mir sieht - es gibt auch bei mir Grenzen .
Was ich eigentlich sagen wollte und sicher nicht richtig rüber kam , Jede Prüfung hat bestimmte Regeln und Anforderungen die der Hund zu erfüllen hat , und ich denke weiter , das der TWH keine " Extrawürste " bekommen kann und sollte oder das man ihn so weit runter macht das er nur zu einem 40 km Lauf gut ist um eine Arbeitsprüfung zu erlangen . Jede Prüfung die ein Halter mit seinem Tier besteht , sollte auch entsprechend honoriert werden ( Verhältnis von erbrachter Leistung und der daraus ergebenden Einstufung )

Quote:

M.E. unterscheidet sich ein reiner "Sport-Gebrauchshund" definitiv von einem "Gebrauchshund" der wirklich arbeitet, also einem Arbeitshund.
Haarspalterei , es gibt höchsten Dienst - und Gebrauchshunde , aber keine Sort Gebrauchshunde ( das dürfte wohl ehr eine Erfindung von dir sein ). Da der TWH nun mal als Gebrauchshund deklariert ist ( zum Sport , wie du es hören willst , ist er auch zu gebrauchen ) , ist auch ein Hund der nicht dienstlich geführt wird ein Gebrauchshund . Und selbstverständlich unterscheiden sich die Hunde nach dem wo zu sie " genutzt " werden .

Quote:

Für mich deshalb nicht so ganz nachvollziehbar, warum "Arbeitsfähigkeit" und "Leistung" rein an einer VPG/IPO (-Prüfung) aufzuhängen wäre.
Weil es eben in D so ist . Ich denke der VDH orientiert sich da sehr stark am SV ( wie andere Vereine auch z.B. PSK )

Quote:

Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...
Das ist schlicht weg falsch , oder du weißt mehr als die entsprechenden Verantwortlichen ........... mit der Einstufung in die FCI Klasse , erkennt der VDH auch den TWH an , so weit ich weiß ist es auch egal welche Rasse , wenn sie der FCI Klasse entspricht und die für sie vorgeschriebenen - und auch als AP ausgelegte Prüfungen hat , kann es auch ein Hütehund sein ( so weit man ihn da zu ausbildet ) der als Gebrauchshund starten darf . Es muss natürlich auch eine Ausschreibung für die Klasse existierten .

Ich denke , dem TWH würde die Klasse der Gesellschaftshunde besser stehen , so kann man wenigstens diese verwirrenden und unendlichen Diskussionen vergessen .

Bille 22-05-2008 22:17

Da hier mein Hund so oft erwähnt wird, werde ich mich nun auch einmischen.
Nach der ENCI-Flächensuchhundepüfung, lt FCI international anerkannt und lt. FCI berechtigt in der GHK zu starten, habe ich meine Unterlagen dem VDH eingereicht. Juni 07.
Schriftlich habe ich nie ein Ergebnis erhalten auch nach mehrmaliger Rückfrage nicht.
Mündlich hieß es im Juni 07 von Dame A: der TWH ist kein Gebrauchshund und kann nicht in dieser Klasse starten, auf meine Antwort der Gruppe 1-Zugehörigkeit hin wußte die Dame nicht weiter und verband mich zu Dame B, nach langem hin und her wurde ich zu Dame C weiter verwiesen, wobei sich rausstellte, daß Dame C, Dame A war :roll:.
Dann hieß es wie Petra schon geschrieben hat und Ina, daß in D keine GhK für TWH gibt und der VDH-zugehörige Verein entscheidet über die Prüfungen, die berechtigen in der GHK zu starten, solange kein Verein im VDH aufgenommen ist entscheidet der VDH.
Auch ich habe Barnie als Beweis beim VDH genannt, und die Antwort war: Das war ein Fehler, er hätte gar nicht starten dürfen....(hat da noch jemand Fragen????)

Inzwischen hatte ich 2x in Innsbruck in der GHK ausgestellt und die hatten mit meiner Urkunde, wohlgemerkt kein VDH-Zertifikat keine Probleme.
Im Januar 08, erneuter Anruf beim VDH wegen gleicher Situation, ich wollte in Nitra starten, kein Zertifikat, wegen genau der von Petra gemachten Aussage, von meinem Schreiben Juni 07 wußte die Dame nichts, es hat inzwischen ein Wechsel statt gefunden, noch eine Überraschung, der VDH muss sich nicht an die FCI-Statuten halten und Rettungshunde mit international anerkannten Prüfungen akzeptieren, sie machen ihre eigenen Statuten und der FCI hat seine eigenen, Aussage der netten Dame, die sich aufgrund meines Nachfragens, Verstehenwollens und haltlosen Aussagen hinterfragens wohl genervt fühlte. (Es herrschte immer ein korrekter Ton, nur wollte ich keine billigen Aussagen sondern begründete Fakten)
Von wegen angleichen an den FCI :roll: etc. Inzwischen konnte ich den Aussagen des VDH´s nicht mehr glauben, denn je nach Gesprächspartner widersprachen sich die Aussagen.
Schriftlich wollte sich keine äußern und damit festlegen, vermutlich wissen die warum.
In Nitra musste ich meine Urkunde wieder mitschicken, habe dort auch mein VDH-Problem geschildert und die Frage gestellt, ob es ein Problem mit dem fehlenden, vom VDH ausgestellten Zertifikat gibt. Die Antwort lautete 2x auf englisch, daß die Urkunde meiner Prüfung akzeptiert würde und eine Rettungshundeprüfung eine sinnvolle und sehr lobende Prüfung sei.
Übrigens interessierte es den VDH nicht, daß ich im Ausland in der GHK starten kann, auch nicht, daß ausländische Aussteller in D mit der fehlenden GHK benachteiligt wären.
Noch im Februar war diese ganzen Aussagen so wie z.B. Petra es beschrieben hatte, dh fiel ich aus allen Wolken, als Julia die GHK aufgeführt hatte.
Erneutes Problem mit Start in der GHK beim Freien Club, Info zurück, Rettungshundeprüfungen werden nicht anerkannt, lt. Frau Caspelher, ansonsten hat sie die Ausschreibung so genehmigt, wobei ich nach meiner ganzen VDH-Erfahrung bezweifle, ob sie es sich so richtig durchgelesen hat.
Trotzdem finde ich es gut, wenn es Ausstellungen mit GHK gibt, auch wenn ich in D nicht damit starten kann.
Der TWH ist ein Gebrauchshund!
Julia, wie oben schon beschrieben ging es bis Ende 07 in D nicht in der GHK zu starten, ich hoffe, mit dem Wechsel an der besagten Stelle tut sich mit der Zeit auch etw. beim VDH.

Welche Prüfung besser ist, IPO oder RH, darüber mag streiten wer will, in den FCI-Statuten steht es ganz klar drin.
Jeder muss selbst für sich entscheiden was er sinnvoll hält und daß mein Hund ein Arbeitshund ist und seine Arbeit leistet, zeigt mir, daß er heute einen 1 Wochen alten Trail von einem alten Bahnhof über einen stark frequentierten Lidlparkplatz perfekt gelaufen ist. Wer da sagt, daß das keine Arbeit ist, weiß nicht von was er spricht.

Nun wünsche ich Euch noch viel Spaß beim Köpfe einschlagen und wer wo wie wann Recht hat, auf jeden Fall braucht man bei VDH-Telefonaten viel Galgenhumor.
Wie gut daß das hier alles off-topc ist und das Thema: Informationen über die Zucht, Selektion und Würfe lautet :)

Gute Nacht
Bille

P.S. Hallo Kolli, mein Zuchtziel findest Du auf meiner homepage, sonst wird der Beitrag hier noch länger :lol:.

22-05-2008 22:36

Quote:

Originally Posted by Bille (Bericht 139090)
Julia, wie oben schon beschrieben ging es bis Ende 07 in D nicht in der GHK zu starten, ich hoffe, mit dem Wechsel an der besagten Stelle tut sich mit der Zeit auch etw. beim VDH.

Tut mir leid, das kann ich nicht ganz glauben.
Ich denke hättest du mit IPO starten wollen wäre es kein Problem gewesen und man hätte dich telefonisch nicht von Pontius zu Pilatus gereicht.

Hier übrigens auch eine nationale mit Gebrauchshundklasse von November 07 :

http://www.wolfdog.org/deu/shows/2378.html

Nichtsdestotrotz, ein sehr frustrierendes Unterfangen das du da in dem Versuch deine Hündin in der GHK starten zu lassen bestreiten musstest.
Da hat sich der VDH nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Torsten 22-05-2008 22:50

Hier ist was los , nach meinem Rechergen ist mir vom VDH gesagt worden , wenn der Hund eine Arbeitsprüfung hat ( nachweislich auf der Leitungskarte des jeweiligen anerkannten Vereins ) die als solche jeweils nat. vom dem Land deklariert ist , und der Hund in der entsprechenden Gruppe angesiedelt ist , kann man in der GHK starten .

Hier soll nun einer noch was verstehen . Bille , das mit den Rufweiterleitungen kenne ich auch .......

Torsten 22-05-2008 23:36

Quote:

VERWENDUNG
Gebrauchshund


KLASSIFIKATION FCI
Gruppe 1 (Hütehunde und Treibhunde)
Sektion 1 (Schäferhunde mit Arbeitsprüfung)
Hier ist der TWH als Gebrauchshund vor gesehen .

Quote:

5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate
Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß
F.C.I.- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind. Eine Meldung ist nur möglich,
wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-
/
Ausbildungs-Kennzeichen bestätigt wurde. Die Bestätigung ist der Meldung in
Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Nun kann es aber schon sein , das der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund an sieht, Schäferhund ist aber auch hier angesiedelt und wird als Gebrauchshund angesehen .
Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte .

Dajka 23-05-2008 06:49

hallo,
da der verstorbene barnie ebenfalls erwähnt wird, werde ich auch etwas schreiben.
Barnie wurde in Österreich ausgebildet wie mir in Bretten mitgeteilt wurde der Prtner verein vom Brettener.
Die Unterlagen zur Anerkennung für das VDH Zertifikat schickte ich Herrn Freimuth und Fr. Caspelherr Die mir dieses Zertifikat ausstellten.ich habe es noch in meinen Unterlagen.
gruß Birgit

Silence 23-05-2008 08:18

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 139105)
Nun kann es aber schon sein , das der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund an sieht, Schäferhund ist aber auch hier angesiedelt und wird als Gebrauchshund angesehen .
Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte .

Nein kann es m.M nach nicht. Denn der VDH hat nichts am Standart wegzuschnippeln, weil´s ihm gerade so in den Kram passt.
Die Klassifikation mit Arbeitsprüfung ist bei der FCI hinterlegt.
Warum sollte es dem VDH überhaupt missfallen den TWH nicht als Gebrauchshund anzusehen?
Für mich ergibt das keinen Sinn und wenn ich Billes Geschichte lese, dann denke ich das dort vermutlich ne Halbtagsangestellte am Telefon saß, die bald Feierabend machen wollte.

Was die anderen Rassen aus Gruppe 1 mit AP angeht. So gibt es auch weitere Rassen deren ZV keine IPO für die ZZL vorgeben. Und die dennoch eine GHK sowohl auf Intern. wie auch nat. Schauen haben.

Daran kann es also auch nicht liegen. Es wundert mich eh, das man dem einen Verein die GHK angeblich abspricht und dem anderen Verein selbige Klasse zusagt.
Passt irgendwie alles nicht zusammen

Uschi

Steffen 23-05-2008 09:26

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139117)
Warum sollte es dem VDH überhaupt missfallen den TWH nicht als Gebrauchshund anzusehen?
Für mich ergibt das keinen Sinn ...

Dafür könnte es mehrere Erklärungen geben:

1. Generell - zu ursprünglich, um nicht zu sagen zu nahe am Wolf (Rotkäppchensyndrom)
2. Wieder eine in D unerwünschte Rasse und nur geduldet, weil vom FCI anerkannt
3. Speziell - Gefährdung der Vormachtstellung anderer Lobbyisten-Gebrauchshunderassen
4. und, und, und ...

michaelundinaeichhorn 23-05-2008 09:48

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139117)
Daran kann es also auch nicht liegen. Es wundert mich eh, das man dem einen Verein die GHK angeblich abspricht und dem anderen Verein selbige Klasse zusagt.
Passt irgendwie alles nicht zusammen

Uschi

Hallo Uschi,

als wir letztes Jahr dem VDH mitgeteilt hatten daß wir eine Ankörung machen wollen, wurde uns "angeraten" beim Wesenstest nach Muster der Ursprungsländer die Vereinsamung und die dazugehörende Bedrohung herauszunehmen weil diese Schutzdienstelemente enthalten würden.
Würden wir dies tun dürften wir keine SZS ausrichten.
Wie Du sagst, paßt alles irgendwie nicht zusammen.

Michael

Bille 23-05-2008 10:59

Quote:

Originally Posted by Julia (Bericht 139095)
Tut mir leid, das kann ich nicht ganz glauben.
Ich denke hättest du mit IPO starten wollen wäre es kein Problem gewesen und man hätte dich telefonisch nicht von Pontius zu Pilatus gereicht.

Ob meine Aussagen glaubwürdig oder nicht sind, muß mein Gegenüber entscheiden,;-) mein Anfragen ging auch nicht nur für RH sondern auch Hunde mit IPO.
Kurzer Auszug eines der ersten Gespräche, nicht 100% wörtlich, aber dicht dran, wenn so jemand solche Sachen sagt, kann ich mir das ganz gut merken.

...."TWH kann nicht in der GHK starten da kein Gebrauchshund"
"aber er ist doch in der Gruppe 1"
"ja, aber (Anmerkung: meine Lieblingssätze:)) es gibt in Deutschland keine für ihn anerkannte Arbeitsprüfung"
"in den FCI-Statuten steht aber drin, daß Hunde mit IPO etc. und international anerkannten RH-Prüfungen in der GHK starten können"
"das gilt nicht für den TWH in D, da kein Gebrauchshund"
" ich kenne aber einen TWH der in der GHK gestartet ist, in D"
"Wer?"
"Barnie z Uher, auf der Ausstellung in Stuttgart 2005"
"Oh, da muss ich mal schauen.." blättern im Hintergrund und Stimmengemurmel...
" Jaaah..., das war ein Versehen, der hätte dort gar nicht starten dürfen"
" aber er hat doch ein Gebrauchshundezertifikat, gilt das auch nicht für Hunde mit IPO-Prüfung??"
" schoonn, aber nicht für TWH´s, er hätte nicht starten dürfen, ... "

Das Gespräch wurde dann mit der Aussage ich solle meine Unterlagen schicken, sie melden sich und werden darüber sitzen, abgebrochen.
Weitere Telefonate ähnlichen Inhaltes werde ich Euch ersparen:rock_3

Allen noch einen fröhlichen VDHreichen Tag:lol:
Bille

P.S. Ich war schon kurz davor es gerichtlich zu versuchen, denn dann wird sich was ändern, habe kein Problem mit klaren Bestimmungen, aber nicht mit dem Wischiwaschi, v.a. wenn Julia noch mehr Hunde mit Starts in der GHK in D ausfindig gemacht hat, da fühle ich mich ja schon vergaggeiert, aber es gab Gründe noch zu warten. Vielleicht setzten sich einige zusammen und wir versuchen es gemeinsam, zum richtigen Zeitpunkt.

Nebelwölfe 23-05-2008 11:32

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139117)
Für mich ergibt das keinen Sinn und wenn ich Billes Geschichte lese, dann denke ich das dort vermutlich ne Halbtagsangestellte am Telefon saß, die bald Feierabend machen wollte.

Dann müssen es aber viele Halbtagskräfte sein... Als ich zum letzten Mal mit dem VDH diesbezüglich telefoniert hatte (ist nun aber schon 'ne Weile her), hiess es, der VDH habe sich noch nicht entschieden, ob und welche Arbeitsprüfung für die Wolfshunde zugelassen würden.

Quote:

Originally Posted by Bille (Bericht 139146)
...v.a. wenn Julia noch mehr Hunde mit Starts in der GHK in D ausfindig gemacht hat, da fühle ich mich ja schon vergaggeiert,...

Da der TWH von der Klassifizierung offiziell her ein Gebrachshund ist, kann der VDH - denke ich - nicht einfach die Gebrauchshundeklasse in IHAs streichen, da IHAs auch gleichzeitig FCI-Ausstellungen nach internationalem Reglement sind.
Da der VDH aber als Rasseverein für die TWH die Voraussetzungen für den Start in den GHK der "deutschen" TWH bestimmen kann, ist es sicher denkbar, dass er schlichtweg den deutschen Hunden kein Zertifikat für die GHK ausstellt, so dass sie halt eben (zumindest in D) nicht in der Gebrauchshundeklasse starten können.

Gruss, Petra

Silence 23-05-2008 13:13

Das Rotkäpchensydrom halte ich für genauso unwahrscheinlich, wie die Vermutung, das der SV mit Sitz Augsburg und nicht Dortmund dahinter steht.
Der SV hat wohl derzeit ganz und gar keinen Grund in dieser Rasse eine ernstzunehmende Konkurrenz zu sehen. Sorry liebe Freunde des TWH, aber da sehe ich keinen Grund der eine solche Annahme rechtfertigt.

Ernste Konkurrenz erfährt der DSH seit vielen Jahren von ganz anderen Gebrauchshunderassen.
Nicht umsonst - wenn auch nicht ausschliesslich aus dem Grund - haben sich die Welpenzahlen in den letzten rund 10 Jahren nahezu halbiert im SV.

Nein, nein ich glaube das es einfach fachliche Inkompetenz seitens des VDH ist. Hätte ich heute eine Hündin mit IPO1 würde ich dem nachgehen und n i c h t locker lassen.

In dem Zusammenhang bin ich jetzt natürlich sehr gespannt, was Thomas als Antwort erhält, wenn er die Vorraussetzung zur Startberechtigung in der GHK erfragt.
Sie könnte dann heissen.......TWH ? Was ist das ?

Uschi

Torsten 23-05-2008 13:14

Ja Petra
das wäre so schon denkbar , und wird sicher auch so sein . Aber was ich eben nicht nach vollziehen kann , die IPO und auch die intern.Rettungshundeprüfung sind offiziell international anerkannte ( VPG national ) Arbeitsprüfungen . Nun ist es so , das der TWH eine Rasse ohne Ausbildungskennzeichen ist , aber als Gebrauchshund anerkannt . Wenn Gebrauchshund , sollten doch dann auch Ausbildungskennzeichen akzeptiert werden die international anerkannt sind , egal ob der TWH eine Rasse mit Ausbildungskennzeichen ist . Ich denke da ehr das Steffens Aussage den Punkt trifft , vor allem der Punkt , in dem steht das der TWH ( sinngemäß ) ein notwendiges Übel ist weil von der FCI anerkannt .

Silence 23-05-2008 13:29

Es gab schon mal die Diskussion VDH = Unternehmen.
Und dort wird man auch Nischen bedienen, weil sie bare Münze bringen.
Nicht zuletzt müssen die Halbtagsangestellten, auch bezahlt werden.

Setz dich auf die Hinterbeine Torsten, bring Chakka das Apportieren bei und mach die VPG1. Mit Dir hätten sie einen netten Ansprechpartner, wenn´s um das Zertifkat geht.
Ist das keine Idee ?
Grüße Uschi

23-05-2008 13:37

Quote:

Originally Posted by Bille (Bericht 139146)
Ob meine Aussagen glaubwürdig oder nicht sind, muß mein Gegenüber entscheiden,;-)

Da hast du mich missverstanden. Nicht deine Aussagen zweifle ich an, sondern die des VDH's ;-)

Torsten 23-05-2008 13:42

Hallo Uschi
Quote:

Setz dich auf die Hinterbeine Torsten, bring Chakka das Apportieren bei und mach die VPG1.
wir arbeiten dran , aber du weißt doch , Apportieren ist Zwang , und ich werde Chakka nicht drücken um es ihm bei zu bringen . Ich habe schon Tonnen von Leckerli verballert , aber der Herr ist eben auch schlau ....... Mal sehen , ich strebe den Herbst an und hoffe das wir bis da hin so weit sind . Sollte es klappen , werde ich auch auf mein recht dem VDH gegenüber bestehen , da wir im SGSV arbeiten und das ein anerkannter Verein ist , sollte es dann auch keine Probleme geben . Aber ab warten , wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns , wiederum aber nicht auf Teufel komm raus .....

Grüße Torsten

citywolf 23-05-2008 19:17

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 138938)
Womit ich mich nicht abfinden kann, ist die Aussage das der VDH keine Startberechtigung für den TWH, in der Gebrauchshundeklasse erteilt, wenn er die hierfür notwendige Prüfung absolviert hat.
Hast du darüber was schriftliches vom VDH?

Ja, Schreiben vom VDH, datiert vom 14. Juni 2007:

.............teilen wir mit, dass die Klasse "Gebrauchshundeklasse" für die Rasse "Tschechoslowakischer Wolfshund" nicht bei Ausstellungen, die unter der Zuständigkeit des VDH stattfinden, ausgeschrieben wird.

Unterschrieben vom VDH Hauptgeschäftsführer Bernhard Meyer.


Gruß
Adi

Silence 23-05-2008 19:31

aha, jetzt doch was schriftliches?!
Dagegen würde ich "vorgehen" auch wenn derzeit nicht viele im klassischen Sport geführt werden, so sind doch einige im RH-Wesen unterwegs.
Letztlich geht es hier um einen gewissen Gleichsatz, bzw. der derzeitigen Benachteiligung deutscher Aussteller dieser Rasse und gegen die FCI Klassifizierung.
Danke für diesen handfesten Beweis.
Gruß Uschi

citywolf 23-05-2008 19:48

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139282)
Letztlich geht es hier um einen gewissen Gleichsatz, bzw. der derzeitigen Benachteiligung deutscher Aussteller dieser Rasse und gegen die FCI Klassifizierung.

Die Entscheidung des VDH wird durch die VDH-Zuchtschau-Ordnung gerechtfertigt:

Auszug aus der VDH-Zuchtschau-Ordnung:

§ 16 Rassen- und Klasseneinteilung

2. Klasseneinteilung:
5. Gebrauchshundklasse ab 15 Monate

Eine Gebrauchshundklasse darf nur für die Rassen ausgeschrieben werden, die gemäß F.C.I.- und VDH-Bestimmungen hierfür vorgesehen sind.

Gruß
Adi

Silence 23-05-2008 19:57

Eins muß ich korrigieren - du hast geschrieben nat. Ausstellung. Das hatte ich überlesen!

Da nun im Jahr 2008 der freie Klub eine Freigabe für diese Klasse durch eben den VDH erhalten hat, kann man hoffen, das sie ihre lapidare Haltung dieser Rasse und vorallem ihrer Aussteller gegenüber ad acta gelegt haben.

Ansonsten, sollte es in ein paar ( vielen ;-) Jahren immer noch so sein und unsere Kleine ihre IPO schaffen, werde ich es für mich in jedem Fall nochmal aufgreifen.

citywolf 23-05-2008 21:16

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139285)
Da nun im Jahr 2008 der freie Klub eine Freigabe für diese Klasse durch eben den VDH erhalten hat, kann man hoffen, das sie ihre lapidare Haltung dieser Rasse und vorallem ihrer Aussteller gegenüber ad acta gelegt haben.

Da es sich bei der SZS für TWH nicht um eine Veranstaltung des freien Clubs oder eines anderen Clubs handelt sonder um eine "VDH-Spezialzuchtschau für TWH" kann ich mir diese Änderung in der kurzen Zeit nicht erklären, zumal der freie Club dazu nur eine telef. Auskunft erhalten hat.

Aber vielleicht war es damals vom VDH ein Irrtum, dass es ein Irrtum war oder es ist ein Irrtum das es diesmal (k)ein Irrtum sonder ein Mißverständnis ist. Aber vielleich irre ich mich auch nur und verstehe nur nicht den tieferen Sinn.:roll:

Gruß
Adi

Alpharanger 24-05-2008 00:42

Müsste man beim VDH mal nachfragen warum in Stuttgart 07 auf der nationalen ein TWHRüde in der GBH gestartet ist.
Das Buch der Ausstellung habe ich auch noch da.

Das sind doch echt Fachidioten bei dem Verein.
http://www.wolfdog.org/deu/shows/2378.html

Steffen 24-05-2008 01:13

Quote:

Originally Posted by Spike (Bericht 139066)
Eine GHK haben wir bei unserer SZS aber trotzdem, auch von Frau Caspelherr abgesegnet.

Ja, das kann ich bestätigen. Frau Caspelherrs Email mit ihrem "okay" zur Ausschreibung und dem Meldebogen für diese VDH-SZS habe ich so zur Bekanntmachung bekommen.

Quote:

Originally Posted by Silence (Bericht 139285)
Da nun im Jahr 2008 der freie Klub eine Freigabe für diese Klasse durch eben den VDH erhalten hat, ...

Vielleicht sollte man noch einmal klarstellen, dass diese SZS keine Ausstellung irgendeines Clubs oder Vereins ist, sondern eine Ausstellung des VDH. Natürlich braucht es Organisatoren und Helfer an der Seite des Zuchtschauleiters, die wie immer, meistens auch arrangierte Vereinsmitglieder sind. Deshalb ist es aber trotzdem keine SZS des "Clubs so und so", sondern der Ausrichter ist nach wie vor der VDH.

citywolf 24-05-2008 07:58

Quote:

Originally Posted by Steffen (Bericht 139332)
Ja, das kann ich bestätigen. Frau Caspelherrs Email mit ihrem "okay" zur Ausschreibung und dem Meldebogen für diese VDH-SZS habe ich so zur Bekanntmachung bekommen.

Möglich ist, dass die Ausschreibung der Gebrauchshundklasse bei dieser SZS schon im Zusammenhang mit der neuen VDH-Ausstellungsordnung steht.

Der VDH-Vorstand verabschiedet nämlich in Kürze einige überarbeitete VDH-Ordnungen, u.a. auch die VDH-Zuchtschauordnung, die dann VDH-Ausstellungsordnung heißt und der Richter dann ein VDH-Ausstellungsrichter ist. Aus dem Zuchtschauleiter wird der Ausstellungsleiter.

Damit wird innerhalb des VDH die Zucht und das Ausstellungswesen komplett getrennt.

In der neuen VDH-Ausstellungsordnung werden Bestimmungen, die sich in der Vergangenheit als unsinnig und als nicht durchsetzbar erwiesen haben nicht übernommen. Lassen wir uns überraschen, was so alles in dieser „Wündertüte“ stecken wird.

Gruß
Adi


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