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ck.one 07-07-2007 21:12

Frechheit der Bahn!
 
Hallo,
wie wahrscheinlich alle wissen, verlangt die Bahn, bei der Mitnahme des Hundes das Entgeld für ein Kind von 6-14 Jahren.
Prinzipiell sehe ich dadrin kein Problem, der Hund wird ja von a nach b befördert!
Aber, ich habe mir, da ich als Student ja nun nicht so viel geld habe, eine Bahncard besorgt, da in den AGB`s stand (und auch damit geweorben wird) dass ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren unentgeldlich mitgenommen werden darf. In den öffentlichen AGB`s die ich mir erstmal zu diesem Thama zu gemüte geführt habe, stand nicht drin, dass das nicht für Hunde gillt!
Da der Hund beförderungstechnisch als Kind zählt, müsste er in diesem Fall ja auch juristisch als Kind zählen, somit müsste Die Bahn der Werbung nachkommen.
Tut sie aber nicht und ich musste nachzahlen und wurde angemacht, das nächste mal würde es 40 Euro kosten, fahren ohne gültigen Fahrschein!

Darauf hin habe ich hjeute diese e-mail verfasst!

Eine Frechheit!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich empfinde es als eine Frechheit, was die deutsche Bahn mit Hundebesitzern veranstaltet!
Ich bin Student, habe einen Hund und Reise als solcher mit Hund zum Studieren und zu meiner Freundin.
Da mich das bislang immer viel Geld gekostet hat, habe ich mir die Bahncard 25 gekauft, neben den Sparpreisen darf man nämlich auch ein Kind zwischen 6 und 14 mitnehmen, unentgeldlich!
Für meinen Hund muss ich genau dieses Entgeld bezahlen (was ich auch irgendwo einsehe, auch wenn der Hund unter den Sitzen liegt, er wird befördert).
Ich habe mir die AGB`s eigendlich sehr genau durchgelesen... und auch ein befreundeter Jurastudent hat dieses getan.
Ein Hund muss § 7.3 Ihrer AGB`s den Reisepreis eines Kindes zwischen 6 und 14 entleisten, somit ist der Hund beförderungstechnisch ein Kind, was ihn auch als juristische Person zu einem Kind macht!!!
Also darf ein Hund unentgeldlich mit der Bahncard Mitfahren, solange Herrchen sich ein Ticket mit der Bahncard 25 kauft und das Ticket mit dem Vermerk Kind kauft!
Auch in den AGB`s der Bahncard ist dieses Vermerkt! jedoch keine Rede davon, dass der Hund eine Ausnahme bildet.
Jetzt Reise ich mit meiner Bahncard zu meiner Freundin und soll dann nochmal den Preis für den Hund bezahlen ?
Ich habe meinen Frust nicht an dem netten Bediensteten des Metronoms ausgelassen, aber nun an Ihnen!
Es ist eine Frechheit sondergleiches! Der Hund liegt auf dem Boden, belegt also nicht einmal einen Sitzplatz, sollte der Zug ziemlich ausgebucht sein schiebe ich den Hund sogar unter meinen Sitz und lasse jemanden auf dem Sitz meines Hundes fahren... und nun sagen Sie mir, dass ich dafür noch zusätzlich, zur Bahncard geld bezahlen soll ? Sagen Sie mal, spinnt die Bahn ?
Ich möchte bitte den Ausnahmekatalog haben, sollte dieser beim bereit erklären der AGB`s nicht anhängig gewesen sein, so ist dieses Rechtsungültig und ich werde mein Recht mittels Juristen einklagen (und glauben Sie mir, ich tue es). Sollte es anhägig gewesen sein, so will ich mein Geld für die Bahncard zurück, und werde, sollte die Mitnahme meines Hundes sonst nicht auf Kulanz geschehen, dieses Publick machen, in bekannten Medien.

Nicht erfreut
Christopher Klüppel

sicher etwas sher böse... aber irgendwas muss geschehen

Cationa85 07-07-2007 22:40

Hi, Chris!
Ich finds richtig von dir! Schreib doch bitte was sie antworten!
Liebe grüße

Babsi 08-07-2007 01:21

Hallo,

die Antwort würde mich auch interessieren ... also, schreib wenn die sich gemeldet haben! Ist mal ne gute Sache ...

Lg, Babsi

wera 08-07-2007 11:40

hallo

ein hund ist nunmal kein kind, sondern ein tier.
und du bezahlst numalö nicht für einen sitzplatz sondern für die beförderung.
da man bis zu einer bestimmten grösse für den hund nichts bezahlen muss,
bei kurzfahrte ect. bezahlst du zwar den kinderpreis, aber bei anderen sachen haben hunde wieder spezialpreise,

hier bei uns in der schweiz kostet der hund auch normal den kinderpreis, ich könnte aber für den hund ein generalabo (freie fahrt 1j.) lang machen und das sieht dan wie folgt aus

also das GA erwachsene kostet 2990.-fr
das GA Kind kostet 1500 .- fr
das GA Hund aber "nur" 650.- fr.

bin auch gespannt was die bahn meint zu deinem brief,

gruss jeanette

ck.one 08-07-2007 12:20

nur leider gibt es bei der bahn sowas nicht... es gibt nur die möglichkeit dir zu allen tickets noch ein kinderticket zu zu kaufen.
beispiel niedersachsenticket kostet 30 euro, dafür dürfen 5 personen den ganzen tag durch niedersachsen fahren, aber es dürfen nicht drei personen und ein hund reisen, der hund kostet extra!!!
und gerade diese geschichten sind es, die mich ankoten... wenn der hund den halben fahrpreis kostet, dann dürften 3 personen und 4 hunde reisen... mir würde es reiche, wenn ich dann einen mitnehmen dürfte, nein, zusätzlich kostet dann der hund ne kinderkarte und die ist meist teurer als ein niedersachsenticket

Torsten 08-07-2007 13:23

Nun ja , da sind wir wieder beim Thema , bin ich in der Lage einen Hund finanziell zu unterhalten . Da zu wurde dir ja ausreichend von anderen hier geschrieben .Es gehört nun mal nicht nur der Anschaffungspreis dazu ... Ein Hund ist kein Kind , wie Wera richtig schreibt , vorm Gesetz zählen Hunde manchmal sogar als Sache . Erkundige dich doch vorher , wie es von der Bahn mit Hunden gehandhabt wird ....

Joswolf 08-07-2007 13:28

Das Man kein sitzplats einnimmt tut nicht zur Sache. Ein Kind was steht oder ein Fahrender der steht weil kein Platz frei ist muss auch zahlen. Ein Hund macht auch mehr Smutz als ein Kind.
Aber schreib ein Brief und finde raus wie und was. Fielleicht geben die dir recht. Bin mal gespannt.
Jos

Dajka 08-07-2007 14:35

Beim schönen Wochenende Ticket war früher der Hund mit inbegriffen, weiss aber nicht, ob es noch so ist. Kann mich aber erkundigen.
In den Verkehrsverbünden die ich zumindest kenne, sind Hunde in der Netzkarte mit drin + 4 Personen zumindest in der KVV,VVS und MVV beim Baden württemberg Ticket weiss ich es nicht.
Bei den andern hab ich es schon so gemacht.
Gruß Birgit

wera 08-07-2007 15:17

Quote:

Originally Posted by Dajka (Bericht 97611)
Beim schönen Wochenende Ticket war früher der Hund mit inbegriffen, weiss aber nicht, ob es noch so ist. Kann mich aber erkundigen.
In den Verkehrsverbünden die ich zumindest kenne, sind Hunde in der Netzkarte mit drin + 4 Personen zumindest in der KVV,VVS und MVV beim Baden württemberg Ticket weiss ich es nicht.
Bei den andern hab ich es schon so gemacht.
Gruß Birgit

ich gehe nach neutstadt/ harz mit dem zug von der schweiz aus.
meine beiden hunde kosten mich hin und zurück (je 8 std. fahrt) 100.- euro (ca 160.-fr)
finde ich absolut ok.

ich habe diese tickets über die deutsche bahn gelöst, wenn ich sie in der schweiz gekauft hätte (gleiche strecke), hätte mich das ganze für 2 hunde ca 350.-fr gekostet

gruss jeanette

canislupus 08-07-2007 16:55

Hallo ihr,
meine Schwester wollte mich auch mal mit dem 5-Personen-Ticket in Regensburg besuchen kommen... aber auch da war es der Bahn nicht möglich anstelle von 5 Personen 1P und Biggy zu befördern.:evil:... sie ist dann mit dem Auto gekommen - war günstiger!
Ich finde die Bahn in dieser Hinsicht auch total unflexibel.
In Regensburg durfte Caya übrigens immer kostenlos im Bus fahren:p und in einigen Nahverbindungszügen ist das auch in NRW so... kenne da aber nicht die Regularien, habe nur mal eine Dame gefragt, die ich sehr oft im Zug mit Hund getroffen habe:p

@Chris: bin gespannt, ob du ne Antwort bekommst... drück die Daumen

LG
Tanja

ck.one 08-07-2007 18:54

torsten, es geht mir jetzt nicht dadrum, dassich für meinen hund nicht zahlen will, sondern wie unverschämt die bahn manchmal ist.

nimm das ticket für 29 quer durch deutschland... fährst von flensburg nach münchen, 29 euro, für deinen hund zahlst du dann noch etwa das doppelte, denn der kostet den halben fahrpreis vom normalticket und so weiter.

die bahn nimmt nicht grade wenig geld für die beförderung (reisen innerhalb von )regionalverbönder ausgeschlossen) und dann zocken sie einen im bezug auf den hund noch so ab ? frechheit.
wie gesagt, ich habe echt nichts dagegen von a nach b für meinen hund zu bezahlen, aber es sollte angemessen sein!!!

Steffen 08-07-2007 19:12

Quote:

Originally Posted by Outlaw-T (Bericht 97609)
Nun ja , da sind wir wieder beim Thema , bin ich in der Lage einen Hund finanziell zu unterhalten .

Da fallen mir doch spontan meine vor fast 4 Jahren verfassten "Mindestanforderungen des TWH an seine Besitzer" ein.

Hier zum finanziellen Aspekt ein Auszug aus diesem Thema, was meiner Meinung nach noch nicht an Gültigkeit verloren hat:

Quote:

Originally Posted by Steffen (Bericht 2776)
„Der Besitzer muss volljährig, physisch, psychisch und finanziell belastbar sein!“

Der finanzielle Aspekt ist nicht nur bei der Anschaffung eines TWH zu sehen. Viel wichtiger sind die Folgekosten, wie die fixen Kosten. Dazu zählen die Futterkosten, dass man jederzeit, wie schon oben erwähnt, seinem Hund ein ausgewogenes Futter bieten kann, genauso aber auch die jährlichen Tierarztkosten für Untersuchungen und Impfungen.
Die variablen Kosten sind weniger planbar, aber trotzdem zu berücksichtigen, da gerade sie einen finanziell schwer belasten können, wenn man kein Finanzpolster hat.
Hier zählen zunächst eventuelle Umbauten und Neuanschaffungen für die Unterbringung des TWH. Das kann ein neuer Zwinger mit Auslauf und bei Bedarf eine komplette Zaunerhöhung des Grundstücks, aber auch Autotransportbox oder sogar Hundeanhänger sein.
Auch der jährliche Urlaub muss neu geplant werden, denn man sollte seinen Hund schon mit in den Urlaub nehmen, schließlich gehört er ja zur Familie.
Das kann schon Mehrkosten verursachen, aber auch wenn es nicht anders geht die Unterbringung beim Züchter oder anderen TWH Besitzern.
Sollte der TWH doch einmal erkranken darf die finanzielle Situation keine Rolle spielen bei der ärztlichen Behandlung, hier sollte alles unternommen werden, damit er wieder genesen kann.
Letztendlich möchte man ja auch mit anderen Besitzern Erfahrungen austauschen und seine eigenen weitergeben. Dazu dienen Wolfshundelager und -treffen, zu welchen man fährt, aber auch der Austausch über das Internet, hier sind wieder Kosten für Computer und Internetzugang zu berücksichtigen. Will man seinen Hund ausstellen kommen noch weitere hinzu für Fahrt und Gebühren.


ck.one 08-07-2007 19:35

wie ich schonmal gesagt habe, geht es mir nicht dadrum, dass ich für meinen hund zahlen kann/will/muss oder nicht, sondern wie das ganze von statten geht... wenn selbst schon die bahnbegleiter des metronoms sagen, dass das eine frechheit sondergleichens der bahn ist, was die mit hundebesitzern abziehen, dann darf man sich doch als solcher erst recht aufregen ?!

zumal ben nichts in den agb`s drin stand!!!

ich zahle gern die beförderungskosten, so sie denn angemessen sind und nicht für alle irgendwelche sparpreise gelkten, nur nicht für hunde und ich somit ein vielfaches meiner eigenen reisekosten für meinen hund ausgebe... dabei geht es nicht um das können, sondern um das wollen !!!

wera 08-07-2007 20:30

Quote:

Originally Posted by ck.one (Bericht 97627)
wie ich schonmal gesagt habe, geht es mir nicht dadrum, dass ich für meinen hund zahlen kann/will/muss oder nicht, sondern wie das ganze von statten geht... wenn selbst schon die bahnbegleiter des metronoms sagen, dass das eine frechheit sondergleichens der bahn ist, was die mit hundebesitzern abziehen, dann darf man sich doch als solcher erst recht aufregen ?!

zumal ben nichts in den agb`s drin stand!!!

ich zahle gern die beförderungskosten, so sie denn angemessen sind und nicht für alle irgendwelche sparpreise gelkten, nur nicht für hunde und ich somit ein vielfaches meiner eigenen reisekosten für meinen hund ausgebe... dabei geht es nicht um das können, sondern um das wollen !!!

die sparpreise/angebote gelten auch z.t. für hunde, das habe ich ja jetzt gerade gesehen für meine bilette, das sind auch sparangebote,

gruss jeanette

citywolf 08-07-2007 21:29

Quote:

Originally Posted by ck.one (Bericht 97580)
Ich habe mir die AGB`s eigendlich sehr genau durchgelesen... und auch ein befreundeter Jurastudent hat dieses getan.
Ein Hund muss § 7.3 Ihrer AGB`s den Reisepreis eines Kindes zwischen 6 und 14 entleisten, somit ist der Hund beförderungstechnisch ein Kind, was ihn auch als juristische Person zu einem Kind macht!!!

Hier der entsprechende Auszug aus den AGB s:

Nr. 600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600)
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
Gültig vom 06. März 2006 an

7.3 Tiere

Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.
Für diese Hunde sind die Fahrpreise wie für alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7).

Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden.
Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.


Einfach Übersetzt: Alleinreisende Kinder fahren nicht umsonst, somit musst du auch für deinen Hund bezahlen.

Gruß
Adi

ck.one 08-07-2007 21:52

tolle wolle, hab ich auch gelesen!
und, was bringt es mir ? dass ich doch besser mit dem auto fahre ?

wir haben das grade mal durchgerechnet... wenn ich von nienburg zu meiner freundin fahre kostet das im schnitt 55euro plus hund 28 euro sind wir bei 83 euro. also 166 euro hin und zurück!

mein mini schluckt 6 liter auf 100 km, bei 300km sind das 18 liter mal 1,40 (nehmen wir es mal teuer an), dann sind das 50,40 euro für hin UND zurück, also, jetzt sagt mir wo diese preise gerechtfertigt sind ??? und da ist m,ein hund, jede menge gepäck dabei und ich fahre bis vor die haustür!!!
Gespart 115,60 euro!!!

soviel zum thema klimaschutz und öffis benutzen.
live-earth lässt grüßen

nanouk 08-07-2007 21:53

Quote:

Originally Posted by wera (Bericht 97634)
die sparpreise/angebote gelten auch z.t. für hunde, das habe ich ja jetzt gerade gesehen für meine bilette, das sind auch sparangebote,

gruss jeanette

HMM, ich habe das anders erlebt, habe braf ein bahnkart gekauft, fahre ja ofters bahn, und musste von Kassel nach Utrecht (NL) . Da war in moment so ein schones sparangebot, ich habe fur mein ticket (einzelfahrt )23,25 gezahlt. Fur Macho habe ich 58 gezahlt (Musste zuzahlen)....
Ist doch bekloppt :roll:

Bin so oder so kein fan von der bahn, ist teuerer wie autofahren und dauert auf meiste strecken um einiges langer, aber manchmal kann man halt nicht anders :|

Bin gespannt auf die reaktionen auf dein brief !

Cationa85 08-07-2007 23:10

Quote:

Originally Posted by Steffen (Bericht 97626)
Da fallen mir doch spontan meine vor fast 4 Jahren verfassten "Mindestanforderungen des TWH an seine Besitzer" ein.

Hier zum finanziellen Aspekt ein Auszug aus diesem Thema, was meiner Meinung nach noch nicht an Gültigkeit verloren hat:


Dazu sag ich nur, dass ich finanziell alles erdenkliche für meine Hunde anschaffen würde! hab sogar jetzt ein neues größeres Auto gekauft, damit alle Hundis platz haben :)

Alpharanger 09-07-2007 00:23

Also ich finde es nicht schlecht, das sich ck über die Bahn aufregt.
Aber ehrlich gesagt: mich bekommt keiner in ein Öffentliches Verkehrsmittel.
Das letzte mal als ich öffentlich fuhr ist jetzt 8 Jahre her :lol:
Da mir die Preispolitik der Bahn gehörig auf den S..... geht.

Frauke 09-07-2007 16:38

Auch Kritik darf freundlich sein.
 
Hallo,
also würde ich einen Beschwerdebrief dieser Art bekommen, dann würde der unbeantwortet im Papierkorb verschwinden, denn auch eine Beschwerde, sollte man sachlich und diplomatisch formulieren.
Wär ich 30 Jahre älter, würde ich mich nun über die Jugend von heute aufregen, weil ich es auffällig finde, dass Du es gar nicht zu schätzen weißt, dass man Dich nur hat nachzahlen lassen für den Hund, wo das Personal auch bequem die 40€ Strafe hätte geltend machen können, DAS ist übrigens Kulanz.
Trug Dein Hund eigentlich einen Maulkorb?
Ich fahre mit meinen Hunden sehr häufig Bahn und keiner trug dabei jeh einen Maulkorb, JEDER Schaffner hätte also das Recht gehabt mich an die frische Luft zu setzen aber bisher hat das noch nie einer getan. Mehr noch, ein Hund wird mir immer mit freier Fahrt gewehrt, obwohl es keine ausgebildeten Begleithunde sind und es kam auch schon vor, dass ich 2 oder 3 Hunde dabei hatte und für keinen zahlen mußte.
Auch wurde mir nie die Mitnahme eines dreckigen Hundes ioder einem im Fellwechsel verwehrt, obgleich die damit zusammenhängende Reinigung sarbeit bestimmt nicht grade zeitsparend ist.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber mit einer Klage wirst Du meines Wissens nach nicht durchkommen, denn nirgendwo steht "der Hund gelte hiermit als Kind" sondern nur "der Hund zahlt den Preis eines alleinreisenden Kindes", wenn Du nun damit erklärst, der Hund gelte hiermit als Kind, dann könntest Du ja auch im bunten Kinderabteil mit Hund reisen, was verständlicher Weise nicht geht.
Eine rechtliche Handhabe wirst Du also nicht haben,
auf Kulanz oder dergleichen darfst Du nach DEM Beschwerdeschreiben nicht hoffen, denn Kulanz erreicht man nicht durch ein derartig forumulierte Forderungen mit Drohungen und Beschimpfungen und auch nicht durch die Verwendung möglichst vieler Ausrufezeichen, sondern durch freundliche, sachliche und diplomatische Fragestellung, all dies lies Dein Schreiben vermissen.
Du hast also zwei Möglichkeiten, entweder zahlst Du das von der Bahn verlangte Beförderungsentgelt oder Du nutzt andere Beförderungsmöglichkeiten.

Lg
Fraukie


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