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Zuchtvoraussetzungen
... Hallo,
habe mal in den geplanten Würfen gestöbert, ein paar Bilder angeschaut usw. und bin dann auf einen Italienischen Zwinger gestoßen, der mit einem gerade mal 1-jährigen Rüden züchtet (Balrog z Peronowki). Ich dachte immer, auch die Rüden müssen ein gewisses Alter erreicht haben, um zugelassen zu werden, von einer Körung mal ganz zu schweigen. Gibt es da von Land zu Land verschiedene Bestimmungen? -Mal ganz abgesehen davon, dass ich ein Jahr doch reichlich jung finde ! (-Meine Caya (gleiches Alter) ist doch noch sehr kindisch.) Und dann war da bis vor kurzem noch eine weitere Verpaarung mit Balrog angekündigt, die belegte Hündin war allerdings noch kein Jahr alt!!!( Finde den Eintrag nicht mehr wieder) Beide gehören aber dem gleichem Besitzer, ein Unfall??- oder vielleich auch ein Tippfehler gewesen? Vielleicht weiß ja jemand mehr... Liebe Grüße Tanja |
... Sorry, habe mich mit dem Namen verschrieben, es handelt sich hier um Berserker und nicht um Balrog!
Tanja |
Re: Zuchtvoraussetzungen
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Wenn es um Italien geht, dann braucht man dort wirklich wenig: Ahnentafel und ich denke es ist schon alles.... Quote:
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Mich würden die verschiedenen Voraussetzungen zur Zucht auch interessieren.
Was ist in Deutschland Pflicht, welche vorschriften sollen noch kommen (Wesenstest, Ausdauerprüfung)? Welche Voraussetzungen, gibt es in den Ursprungsländer, und welche in den benachbarten Länder. Ist sicherlich auch für Interessenten von Bedeutung . Sabine mit Rudel |
Hallo Margo,
da bin ich ja beruhigt, dass das wirklich nur ein Tippfehler war... :D wenn es sich nämlich wirklich um die junge Hündin gehandelt hätte, wäre ich doch sehr geschockt gewesen :shock: Hallo Sabine, vom VDH ist glaube ich nur HD-Röntgen, 2 Austellungen mit mindestens gutem oder sehr gutem ( weiß ich nicht ganz genau welches von beiden)Ergebnis und Augenuntersuchung vorgeschrieben... und natürlich das Erreichen eines gewissen Mindestalters. Der Club würde gerne eine Körung mit Wesenstest und die 40 KM Ausdauerprüfung einführen. Ich hoffe ich habe nichts vergessen oder falsch verstanden. Liebe grüße an die große Schwester Tanja und Caya :wink: |
Hallo zusammen,
die "Zuchtzulassungsbestimmungen (ZZB) für die Rasse Tschechoslowakischer Wolfshund " des VDH umfassen 2 DIN-A4 Seiten. Hier ein grober Überblick: - VDH (FCI) Ahnentafel oder Registrierbescheinigung - Zuchtschau-Bewertung (min. 2 x "sehr gut" von 2 versch. VDH-Richtern) - Untersuchung auf HD (frühestens ab dem 15. Lebensmonat möglich) - Augenuntersuchung (nur durch zugel. Tierarzt, ab 12.Lebensmonat möglich, nur ein Jahr gültig) - Besonderheiten bei Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden - Formale Voraussetzungen zur Zuchtzulassung Bei Interesse könnte ich euch die ZZB per Fax senden (Fax-Nr. bitte per PN oder Mail mitteilen) Viele Grüße Adi |
Zuchtzulassungsbestimmungen des VDH für den Tschechoslowakischen Wolfshund
http://www.arcor.de/palb/alben/42/10...6333376633.jpg http://www.arcor.de/palb/alben/42/10...6635353364.jpg Ich hoffe, dass es einigermaßen leserlich ist Gruß Adi |
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* Körung * HD-Ergebniss Slowakei: * Körung * 40km Lauf * HD-Ergebniss * 2 Ausstelllungen Polen: * 2 Ausstelungen Italien: * FCI-Ahnentafel(?) Das sind natürlich nur die Mindestvoraussetzungen und z.B. in Polen haben eigentlich alle Hunde auch tschechische/slowakische Körung und HD-ERgebniss. Und in Italien machen die Züchter auch Körungen und HD.... |
Was Stimmt jetzt???
Hy,
brauche ich jetzt min.2X sehr gut von einem Deutschen Richter??????????? Das geht hier nicht hervor und in Dortmund habe ich wieder geteilte Meinungen gehört! Kann das jetzt mal einer auf den Punkt bringen? Von Deutschem Richter kann ich nix lesen! Wo steht das oder woraus geht das mit dem deutschen Richter hervor? Hat nur ein Deutscher Richter die VDH zulassung? Bitte hier echt mal um korrekte Aussagen! Gruß Michael (Falco) |
Re: Was Stimmt jetzt???
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Hi Michael, ja, du brauchst 2 x wenigstens SG Bewertung, von zwei verschiedenen, anerkannten deutschen VDH Richter. Das steht so in den Zuchtzulassungsbestimmungen (VDH) für unsere Rasse. Es müssen also D Richter sein! 8) Grüßchen |
Re: Was Stimmt jetzt???
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Hallo Michael, Fragen die sich aus den Zuchtzulassungsbestimmungen ergeben kann Dir sicher Frau Caspelherr vom VDH beantworten: Tel.: 02 31/5 65 00 - 65 (nur dienstags + donnerstags Vormittags erreichbar) Gruß Adi |
? Das D wie Deutsch,geht das aus dem gültigen VDH Zuchtrichterausweis hervor???
Haben die Ausländischen Richter keinen VDH Zuchtrichterausweis? Ich kann das D wie Deutsch nirgends finden..............oder brauche ich eine Brille?? Lest doch nochmal genau die Zuchtzulassung unter Punkt 2. Also wenn, dann solls auch drinstehen!! Ouh Mann,typisch Deutschland! |
Stimmt, deutscher Richter steht nicht drin. Ausländische Richter werden aber für die ZZL-Bewertung nicht anerkannt.
Warum, ist mir auch nicht richtig bekannt. Frau Caspelherr wird es sicherlich genau wissen! :cheesy: |
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Die VDH-Zuchtrichter-Ordnung umfaßt 17 DIN-A 4 Seiten. Hier ein kleiner Auszug daraus: § 2 Mitgliedschaft Die Zuchtrichtertätigkeit ist mit der Mitgliedschaft in einem VDH-Rassehund-Zuchtverein untrennbar verknüpft. § 4 Zulassung als Zuchtrichter 2. Die Zulassung setzt die Eintragung in die VDH-Richterliste und den Besitz des VDH-Richterausweises voraus. Den Einsatz von ausländischen Zuchtrichtern regelt die VDH-Zuchtschau-Ordnung. Gruß Adi |
Hi,
haben wir auch nicht gewusst und sind von 2x sg und fertig ausgegangen. Aber diesen Richterausweis haben eben nur die Deutschen. Nur traurig, das ich in Deutschland eine vom VDH ausgerichtete Austellung besuche und nix mit dem Richterurteil anfangen kann. Noch besser ist aber, das ich den Hund nur zur Einzelbewertung "anmelden" kann, wenn er vorher Show gelaufen ist, wieder doppelt Kohle. Bis man zur Zuchtzulassung kommt, ist ein ganz schönes Sümmchen weg... Wir lassen unsere jetzt erst mal röntgen, vielleicht können wir uns den Rest dann sparen (1x vom Deutschen bräuchten sie noch). Telefonisch wurde uns das damals auch anders erklärt; unsere Hündin ist sowieso sehr ängstlich (Second-Hand-Hund, wir wissen nicht, was sie durchgemacht hat) und es ist jedesmal die allergrößte Strafe für sie in den Ring zu müssen und in der Regel haben wir mehr Glück als alles andere, wenn sie nicht rausfliegt. Wir haben uns schon gefragt, ob es das alles wirklich Wert ist, nur damit hinterher VDH auf den Papieren steht. Tanja |
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mit einer unsicheren od. sogar scheuen Hündin sollte ein verantwortungsbewußter Züchter sowieso nicht züchten, egal ob mit od. ohne Papiere. Die Welpen schauen sich dieses Verhalten auf jeden Fall von der Mutter ab, egal wieviel Mühe du dir bei der Sozialisierung gibst. Und ein Welpenkäufer sollte nie einen Welpen von einem Züchter kaufen, dessen Mutterhündin scheu oder unsicher ist. Gruß Marion |
Hallo ihr alle,
habe auch noch mal die Bestimmungen gerade durchgesehen, ist dieser Vordruck noch aktuell? Also ich meine noch von vor der Einführung der Zwischenklasse? Ansonsten zählen nur die Bewertungen der Offenen und der Chämpionklasse. :shock: Das heißt also für die nächste deutsche Ausstellung ab in die offene Klasse??? Adi, du kannst mir da doch sicher weiterhelfen, oder? Danke schon einmal und Gruß an alle Tanja |
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die Bewertungen in der Zwischenklasse sind für die Zuchtzulassung gültig, die Zuchtzulassungsbestimmungen des VDH sind nur bisher noch nicht entsprechend angepasst worden. Quote:
Danach hat die Staatsbürgerschaft nichts damit zu tun, sondern der "deutsche" Zuchtrichter muß neben den anderen Voraussetzungen seinen ständigen Wohnsitz immer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 12 Abs. 2 des Melderahmengesetzes haben, ansonsten erfolgt automatisch die Streichung aus der VDH-Zuchtrichter-Liste. Würde ein Zuchtrichter aus einen anderen FCI-Land nach Deutschland umsiedeln, müsste er nach einer gewissen Übergangszeit seinen Zuchtrichterausweis an sein Ursprungsland zurückgeben und er würde in Deutschland einen neuen bekommen. Gruß Adi |
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