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stare 08-30-2007, 09:11   #40
Silence
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Napisał Steffen Zobacz post
Dass Dein TWH kein Wolf oder Wolf-Hund-Mischling ist, kannst Du im Zweifelsfall nur mit einem gültigen Abstammungszeugnis nachweisen.
Norbert nun frage Dich doch einmal selbst, Du arbeitest doch auf dem Amt (Arbeitsamt), wem würdest Du als prüfende Behörde mehr Glauben schenken? Jemandem, der mit einer überall gültigen VDH/FCI-Ahnentafel seinen Hund als reinrassigen Tschechoslowakischen Wolfshund ausweisen kann, oder jemandem, der mit No-Name-Ahnentafel auftaucht, die kein Mensch kennt und von einem 7-Mann-Verein stammt oder gar selbst erstellt wurde?
Da muß ich dir aber entschieden widersprechen Steffen. Die Frage ob FCI Papiere oder Dissidenz spielt für eine Gemeinde oder einen Gutachter - Veterinär bei einer Überprüfung - ob es sich um einen Rassehund wie z.bsl den TWH oder sonstwas handelt - überhaupt keine Rolle.
Wenn er "dir" die AT mit FCI Emblem abnimmt dann nimmt er dir auch die AT welche durch einen Dissidenzverein ausgestellt worden ist ab.

Ob nun FCI oder Non FCI spielt lediglich in der Zucht ( und zwar ausschliesslich in der FCI kontrollierten Zucht ) oder aber bei Prüfungen ( Hundesport ) eine Rolle.
Allen übrigen reicht der Abstammungsnachweis - als Nachweis.

Grüße und das das Ganze entfernt sich auch schon wieder sehr vom eigentlichen Thema
Uschi

Ostatnio edytowane przez Silence ; 08-30-2007 o 09:22
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