Quote:
Originally Posted by Nirak
Der Grund für diese Frage liegt eigentlich darin;
Da man ja so auf FCI Papiere "Steht": Wie ist es möglich, dass in der FCI ein Züchter mit er Anschrift, in Frankreich Wohnt, bei der FCI registriert ist, ein Teil der TWH s aber FCI Papiere kriegen vom "Raad de Beheer" in der Niederlande? Hier aber beim VDH sich niemand darüber Aufregt? Sondern so alles noch in Ordnung findet?
Umkehrschluß, müßten das also auch alles Mischlinge sein? Da keine Korrekte Vorgehensweise Vorliegt!
Das Betrifft den Rüden Tali "Fedor de Louba Tar". Wobei ich mir Bewusst bin, dass auch da einiges anderes an den Papieren nicht stimmen kann!
Darum sollte man doch zu allererst in den eigenen Reihen Aufräumen!
Roland
|
Die Frage kann ich dir vielleicht zufriedenstellend beantworten.
Du kannst über die SCC in Frankreich ziehen wenn du dort einen Wohnsitz hast. Das heisst aber nicht das du dort auch leben mußt. Gleiches gilt für alle übrigen Länder.
Wenn du also deinen Wohnsitz und deine Zucht in Frankreich ursprünglich hast eintragen lassen, dann aber einen Wohnsitz in den Niederlanden anmeldest, ergeht von der SCC ein einfaches Schreiben an Raad van Beheer das der Zwinger mit dem genannten Eigentümer ( Züchter ) mit der Nr. XXX bei der FCI eingetragen ist.
Du kannst so in jedem Land unter deinem Zwingernamen züchten.
Was du haben mußt in ein Wohnsitz in dem jeweiligen Land. Und es muss soweit ich informiert bin, der Hauptwohnsitz sein.
Mehr bedarf es dafür nicht.
Wir haben hier auch einen Franzosen der bei Jena lebt und über die SCC in Frankreich züchtet.
Das Ganze geht den VDH der nur für Deutschland und nur für die VDH Züchter in Deutschland zuständig ist, nichts an.
Das Ganze ist nicht nur legitim sondern auch leicht praktikabel.
Ich sehe hier keinen Grund anhand dieses Bsp. in den eigenen Reihen aufräumen zu müssen.
Uschi
PS Hoppla, jetzt kommt die Antwort noch vor der eigentlichen Frage ?