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Old 07-09-2007, 19:18   #3
Silence
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Originally Posted by Nirak View Post
Danke Uschi.

Wer ist dann für die Kontrolle zuständig?

Roland
Das solltest du aber eigentlich wissen. Verantwortlich für die Kontrolle bei Dir, ist immer der Verein in dem Land, von welchem du die Papiere beziehst. . Aber auch n u r solange, wie du die Würfe in dem Land in einem Zuchtbuch eintragen lässt.
Das heißt wenn der Wurf dieses Franzosen in Holland registiert und eingetragen ist, dann ist der holländische ZV also Raad van Beheer (FCI) dafür zuständig.
Dieser Wurf unterliegt selbstredend nicht dem VDH der nur Deutschland betreut und auch nicht der Société Centrale Canine in Frankreich.
Wenn der Züchter seinen nächsten Wurf - weil er seinen Wohnort wieder nach Frankreich verlegt - wieder in Frankreich eintragen lässt, dann gilt gleiches Procedere. Raad v. Beheer teilt der SCC wieder die Anschrift und den eingetragenen Zwingernamen (Affixe ) mit und das Spiel beginnt von vorne.
Andere Frage, ist für Deine Zucht die Du in Deutschland betreibst irgendein Zuchtverein in Tschechien oder Holland verantwortlich ?
Nein.
Grüße Uschi

Last edited by Silence; 07-09-2007 at 20:52.
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