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Old 05-10-2007, 11:50   #5
Roentgenfee
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Originally Posted by timber-der-wolf View Post
Ich weis nicht wann die ursprüngliche Eintragung beim Amtsgericht genau war, dessen Auszug Du gesehen hast.
Aber, für die Registrierung beim Amtsgericht ist für einen rechtsfähigen Verein gemäß BGB notwendig, dass mindestens 7 Mitglieder, ein 3 köpfiger Vorstand und eine Satzung, notariel beglaubigt, dem Gericht vorgelegt werden. Jegliche Veränderungen (Vorstand, Satzung, Sitz des Vereins, etc.) sind ebenfalls notariel beglaubigt beim Amtsgericht einzureichen.
Hallo Norbert,

wann die ursprüngliche Eintragung erfolgt ist, weiß ich auch nicht. Deine restlichen Ausführungen sind jedoch vollkommen korrekt.
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Originally Posted by timber-der-wolf View Post
Und nun überlege bitte selbst, ob das beim "Verein für TWH" von R.H. gegeben ist.
Das kann ich nicht beurteilen. R.H. war bei dem mir vorliegenden Auszug als Vorbeter (Vorsitzender) eingetragen. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder sind mir unbekannt. Ob hier alle Vorschriften des Vereinsrechts eingehalten wurden, kann ich nicht beurteilen. Hier kann ich nur spekulieren und werde wahrscheinlich nach meinem heutigen Wissenstand über die Zuverlässigkeit bestimmter Personen zu dem gleichen Ergebnis kommen wie Du.

Gruß Dieter
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Ich kann Menschen nicht ausstehen, die sich Urteile über uns und unsere Hunde erlauben, ohne uns jemals gesehen zu haben!
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