Da kommt bei mir die Frage auf : wie sinnvoll ist die Phänotypbestimmung bei dem TWH überhaupt ?
Hunde die einer Registrierung bedürfen stammen doch zumeist irgendeiner Ups-Verpaarung ab die nicht gewollt und schon gar nicht sorgfältig ausgewählt und geprüft wurde.
Selbst wenn die Eltern des Hundes bekannt sind und nach Vorschrift gezüchtet wurden; selbst wenn die Verpaarung zufällig passend war, tun wir der Rasse einen Gefallen indem wir fast gleichwertige (Registrier)papiere mit allen Ahnenangaben fordern?
Wieso müssen denn solche Hunde überhaupt in die Zucht?
Sofern sie nicht einer seltenen Linie entspringen -was bei den in Deutschland befindlichen Tieren die so einen Ups-Wurf zeugen könnten sehr unwahrscheinlich ist- findet sich keine Rechtfertigung auf der Basis des Zuchtpotentials.
Das Zuchtpotential muss geschützt und erweitert werden indem kontrollierte Würfe unter dem Hauptverband fallen und auch nur Hunde aus solchen Würfen in die weitere Zucht gelangen.
Andernfalls wir das Argument sich dem Hauptverband anzuschließen um zum Zuchtpotential der Rasse beizutragen ad absurdum geführt!
Dann kann ja jeder beruhigt seine Hündin mal einen Wurf bekommen lassen ohne die lästigen Bestimmungen des VDH´s einhalten zu müssen. Die Welpen können ja nach Registrierung wieder rein ins Potential, am besten noch mit Ahnenangaben in den Papieren.
So wird von entsprechenden Leuten übrigens schon argumentiert!
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