15-11-2007, 17:22
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#6
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Member u. Forenranger
Join Date: Sep 2003
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Originally Posted by Julia
Dann kann ja jeder beruhigt seine Hündin mal einen Wurf bekommen lassen ohne die lästigen Bestimmungen des VDH´s einhalten zu müssen. Die Welpen können ja nach Registrierung wieder rein ins Potential, am besten noch mit Ahnenangaben in den Papieren.
So wird von entsprechenden Leuten übrigens schon argumentiert!
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Nein, so ist es nicht. Die Welpen kommen nur dann ins Zuchtpotential, wenn sie den VDH-Zuchtzulassungsbestimmungen nachgekommen sind bzw. diese erfüllt haben. Dabei kann es nur von Vorteil sein, wenn auch die Elterntiere, des registrierten Hundes, die VDH-ZZL-Bestimmungen erfüllt haben, somit sollte auch ein Ahneneintrag gegeben sein - oder Ina ? Einen Eintrag in der Registerahnentafel "nicht nach VDH und FCI Regeln gezüchtet", halte ich aber nach wie vor für sinnvoll. Die Ahnen könnten aber bei einem, durch Ausnahmeantrag, durchgeführten Gentest nachweislich eingetragen werden, so dass zukünftige Welpenkäufer auch wissen woran sie sind.
Anmerkung: Meine obige gemachte Aussage bezog sich auf den kompletten Beitrag von "littlepeet" - zumindest mal auf die ersten zwei Absätze ! 
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vom Westerwälder Berg
Last edited by Heiko; 16-11-2007 at 00:01.
Reason: Zutreffung ?!
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