Richtig, solange nichts offizielles bewiesen ist - bleibt der Titel oder besser die Anwartschaft bestehen.
Anders wäre es, wenn dieser Sangria eine läufige oder sichtbar tragende Hündin gewesen wäre die dort das V1 mit Anwartschaften gemacht hätte. Hier wäre es einfacher Einspruch zu erheben.
Denn dies ist ein Regelverstoss gegen die VDH Zuchtschauordnung und führt i.d.R. zur Aberkennung der eworbenen Anwartschaft.
Dies geht genauso nachträglich wenn es denn jemand bemerkt und Einspruch einlegt.
Grüße Uschi
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