Moin Julia,
hätte man meinen Beitrag nicht aus dem Thread Italienische Chamionlinien.... herausgeschubst um diesen hier zu eröffnen, wüsstest du, daß ich mich in meinen Beitrag auf die Zeichnungen bezogen habe. Aber damit du mich nicht weiter wie ein kleines Schulkind nervst, erkläre ich dir gerne noch einmal was ich mit Norm meine. Die Norm ist der Rassestandard (gelesen, zitiert und noch nicht verstanden). Kurzbeinige TWH mit zu tiefem Brustkorb, zumeist dann auch noch tonnenförmig, entsprechen nicht dem Standard und stellen aus meiner Sicht zuchtausschließende Faktoren dar. Leichte Abweichungen würden von einem unabhängigen Richter in der Bewertung Berücksichtigung finden (ein weiterer Punkt, der am Beispiel S. PdL zeigt, daß auch ein Mischling in die Zucht kommen könnte, wenn der Richter nicht am Standard richtet). Jeder kann dann selbst entscheiden, ob er den TWH für seine Zucht verwenden möchte. Schwere Fehler jedoch, die einen TWH von der Körperform eher einem Rottweiler ähneln lassen, sollten zuchtausschließende Kriterien sein und diese Tiere dürften innerhalb dieser Rasse keine ZZL erhalten. Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden.
Auch wenn ich mich nicht mit der Zucht von DSH beschäftige, meine ich gelesen zu haben, daß DSH neben Arbeitsnachweisen auch noch einen DNA-Nachweis erbringen müssen, um in die Zucht zu gelangen. Der Stammbaum und/oder die Ahnentafel scheint hier zumindest nicht mehr auszureichen.
Und Julia, in Genetik magst du dich ja etwas auskennen. Allerdings habe ich mit folgendem Satz: "Aber wie bei autosomal rezessiven Erbkrankheiten können Abweichungen vom Phänotyp durch Überspringen, auch von mehreren Generationen, weitervererbt werden." darstellen wollen, daß sich offensichtliche Fehler in späteren Generationen zeigen können, wenn ein solcher Hund in die Zucht eingebracht wird.
Diese Diskussion wird mir langsam in ihrem Ausmaß zu dumm, obwohl es hier in diesem Thread größtenteils, durch das Herauslösen, auch keine mehr ist. Julia, ich denke mal das sich deine Fragen und die mir vorgeworfenen Unterstellungen bezüglich der Zucht mit nur einwandfreien, genetisch unbelasteten Tieren (wie willst du hierzu einen Nachweis erbringen, wenn äußerlich nicht ersichtlich und DNA-Nachweis nicht zwingend erforderlich bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht umfassend möglich ist) sich jetzt von selbst erledigt haben.
Gruß
Heinz
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