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Old 09-02-2008, 20:08   #6
michaelundinaeichhorn
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Originally Posted by ck.one View Post
Mhm, warum hat der Typ jetzt ein Problem ?
In dem Text stand, dass er das Tier angemeldet hat, und er eine Haltergenehmigung besitzt, also wo liegt dann das Problem ?
Die Haltung von Wölfen in Niedersachsen ist seitens des Gesetzgebers sogar gar nicht so stark reglementiert, für ein Paar braucht man 400 qm Platz, Anmeldung beim Veterinärsamt und ne Citis, that's it.
Eventuell kommt mal ein Amtsvet. vorbei und schaut sich das an... aber ansonsten... kein Thema.
Wenn Du denkst das Dich eine CITES berechtigt mit dem Tier zu machen was Dir durch den Kopf schießt irrst Du. Wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder das Tierwohl kann die Haltergenehmigung durchaus widerrufen werden. Du wirst nicht allzuviele Fachleute treffen die Restaurantbesuche mit Wölfen sehr sinnig finden.

Aber Gott sei Dank ist das ja kein Wolf sondern nur ein weiteres Großmaul.

Ina
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