kerstin,
ich lade Dich gerne ein eine Bergtour mit unseren 6 Hunden zu begleiten , so daß du Dir selber ein Urteil bilden kannst.
Die Jagdgesetze kenne ich.
Du zitierst das HessJG, dann solltest Du auch wissen, daß nicht jeder Jäger auch Jagdschutzbeauftragter ist. Der hat sich nämlich auszuweisen.
Ein "normaler Jäger ist z.B. nicht befugt Personalien eins Halters mit freilaufenden oder auch stöbernden Hundes aufzunehmen.
Was aber viel wichtiger ist, Rücksichtnahme gilt im viel höheren Maße gegenübern Menschen die von Hunden belästigt odser gar bedroht werden.
Der Schutz des Wildes ist eher sekundärer Natur.
Michael
|