zum Teil. Denn die Situation vom Threaderöffner war ne ganz andere.
Allein das Wort Straßenkampf passt mir da nicht so ganz. Ich persönlich habe da immer ein ungutes Gefühl. Der Eindruck läßt vermuten, vom Text her, das der Schreiber stolz darauf war, wie er verteidigt wurde. Der Wolfshund ob 2 3 oder 8 Jahre wird in ein nicht so gutes Licht gerückt. Unbefangene die sowas lesen, könnten einen nicht so tollen Eindruck von dieser Rasse bekommen.
Zu deiner Argumentation. Sicherlich wird der Notfallparagraph in Betracht kommen, wenn deine Kinder von einem Hund angegriffen werden. Es gibt aber auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Dein Dobi in deiner Hand, so wie du es schilderst, auch wenn er das Wörtchen "lieb" versteht, ist eine Waffe. Es wird zu einem Prozess kommen. Und er Richter, ich weiß nicht.....
Überleg dir mal die Ausmaße deiner Worte: "TÖTE" oh haua haua ha