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Originally Posted by Silence
Was mich in dem Zusammenhang interessiert, bekommst du das CACIB für den Int. Ch. in einem dieser Länder aufgrund der Rettungshundeprüfung?
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Das CACIB wird jeweils an den besten Rüden/an die beste Hündin einer Rasse vergeben und hat - soweit ich weiss - nichts damit zu tun, ob der Hund eine Prüfung hat oder nicht. Das CACIB ist lediglich ein Zertifikat über eine Anwartschaft auf den int. Championtitel.
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Originally Posted by Outlaw-T
Zitat:
"Man kann auch ohne IPO 1 in der Gebrauchshundeklasse starten, wenn man entsprechende Prüfungen z.B. im Rettungshundewesen nachweisen kann. Flicka Zlatá Palz von Bille Sievers tut dies jedenfalls."
Das ist allerdings eine interessante Geschichte , welche Prüfungen werden da anerkannt ? Interessiert mich echt ....
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Originally Posted by Silence
Aber es war schon klar, das es sich nicht um Deutschland handeln konnte.
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In Deutschland ist eine Meldung in der Gebrauchshundeklasse möglich, wenn ein erforderliches Leistungs-/Ausbildungs- Kennzeichen
nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins zuerkannt wurde. Will heissen, der jeweilige Rassehunde-Zuchtverein bestimmt, welche Voraussetzungen die Rasse für die Gebrauchshundeklasse haben muss.
In Deutschland bestimmt dies beim TWH der VDH. Stand meines Wissens bekommt (gemäss Aussage des VDH) in Deutschland ein TWH gar keine Berechtigung in der Gebrauchshundeklasse zu starten, egal welche Prüfung er hat, weil der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund anerkennt...
Gemäss FCI gelten die internationalen Prüfungen für Rettungshunde als Arbeitsprüfung für den Gebrauchshund:
REGLEMENT DER FCI
I. INTERNATIONALES-SCHÖNHEITS-CHAMPIONAT DER F.C.I. FÜR ALLE RASSEN
B. Hunderasse, die einer Arbeitsprüfung unterworfen sind.
Gebrauchshunde: Internationale Prüfungen für Rettungshunde, ...
II. INTERNATIONALES ARBEITSCHAMPIONAT DER F.C.I.
Um diesen Titel können nur Hunderassen konkurrieren, für die Arbeitsprüfungen unter dem Patronat der F.C.I. durchgeführt werden können.
Gebrauchshunde: Das CACIT kann nur an internationalen Prüfungen für Rettungshunde, ... vergeben werden.
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Originally Posted by Outlaw-T
Fakt ist nun mal das der TWH in der Arbeitshunde klasse angesiedelt worden ist und Fakt ist nun auch mal , das es bestimmte Voraussetzungen in dieser Klasse gibt um bestimmte Leistungen nach zu weisen.
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Fakt ist auch, dass ausser der Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde alle Gruppen aus Arbeitshunden bestehen. Der TWH ist (ebenso wie der Saarlooswolfhond) in der Klasse 1 - Hüte- und Treibhunde angesiedelt, obwohl er eigentlich weder Hüte- noch Treibhund ist, oder jemals war. Fakt ist auch, dass es in dieser Klasse etliche Rassen gibt, die keiner Arbeitsprüfung unterliegen - wie z.B. der Australian Cattle Dog, viele Hütehunde und die Herdenschutzhunde. Dennoch wird ihnen - denke ich - niemand absprechen, dass es Arbeitshunde sind.
Darüber, was einen Hund als "Arbeitshund" auszeichnet, werden sich wohl einige Geister hier ewig uneinig sein - und darüber wurde auch schon mehr als einmal diskutiert.
M.E. unterscheidet sich ein reiner "Sport-Gebrauchshund" definitiv von einem "Gebrauchshund" der wirklich arbeitet, also einem Arbeitshund. Und so wirklich kann ich nicht erkennen, was die VPG/IPO mit einem "Nutztier" zu tun hat, denn schliesslich ist die VPG/IPO eine rein "sportliche" Prüfung und sagt noch lange nichts darüber aus, ob ein Hund wirklich abeiten und damit "von Nutzen" sein kann oder nicht. Ich wüsste z.B. keinen Schäfer, der seinen Hund VPG/IPO ausbildet, damit dieser seine Schafe hüten oder treiben kann... Und ich wüsste nicht, wieviele DSH mit VPG/IPO andererseits wohl für diese Arbeit geeignet wäre - obwohl es ursprünglich einst ihre Aufgabe war.
Die Hunde, die im realen Leben "von Nutzen" sind und die für ihre Menschen arbeiten werden effektiv nach Leistung gezüchtet. Komischerweise haben diese arbeitenden Hunde normalerweise keine Prüfungen, nach denen ihre Leistung bewertet werden muss. Diese Hunde leisten einfach Arbeit - und werden danach gezüchtet...
Für mich deshalb nicht so ganz nachvollziehbar, warum "Arbeitsfähigkeit" und "Leistung" rein an einer VPG/IPO (-Prüfung) aufzuhängen wäre.
Gruss, Petra