Meldung und Eintrag ins Zuchtbuch VDH
Eine Frage an die Züchter. Habt ihr eine Sonderregelung mit dem VDH getroffen, in welcher ihr Würfe die lebend geboren aber bis zur Wurfabnahme verstorben sind, nicht dem VDH melden müsst?
In den ZV die ich kenne, werden diese Würfe gleichfalls gemeldet. Nichts anderes kann ich derzeit der VDH-ZO entnehmen.
Vl. kann mir da jemand weiterhelfen ?
Grüße Uschi
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