eine berechtige Frage auf die ich keine logische Antwort gefunden habe. Denn es entsteht dem Züchter keinerlei Nachteil, Todgeburten oder aber wie in diesem Fall verendete Welpen zu melden.
Ein in meinen Augen völlig unnötiger um nicht sogar zu sagen, dummer Verstoss gehen die VDH-ZO.
Gruß Uschi
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