In der normalen Sprechstundenzeit kann der Tierarzt den 1-2fachen Satz nehmen als Notfall außerhalb dieser Zeit den 1-3fachen. Er darf normalerweise nicht über den dreifachen Satz gehen, allerdings gibt es Zeitzuschläge und er darf nicht unter den 1fachen gehen. Gerade bei einer Magendrehung kann der Verlauf sehr unterschiedlich und von daher die erforderliche Nachsorge evtl. sehr umfangreich sein, danach richtet sich dann auch die Rechnung.
Die Gebührenordnung wurde soweit ich mich erinnern kann 11 Jahre lang nicht geändert bis dann 2008 endlich eine Anpassung erfolgte. Leider war dies für die Unkosten nicht der Fall weshalb die meisten Praxen den 1,5-2 fachen Satz für manche Tätigkeiten genommen haben, bzw. verbrauchtes Material berechnet haben das sie früher nicht aufgeführt haben.
Ina
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