Hallo Astrid
Wie Steffen schon sagte, der 40km Lauf ist in der SK und in CZ für die Zuchtzulassung notwendig, bei uns und in Österreich nicht.
Wenn der 40/70/100km Ausdauerlauf von einem Leistungsrichter (wie z.B. Ján Polóni) abgenommen ist, dann gilt es als eine von der FCI anerkannte Gebrauchshundprüfung (SVP1/SVP2/SVP3) für die Wolfshunde, die mit einem Zertifikat entsprechend bestätigt wird.
Grundsätzlich berechtigt die Prüfung dazu, bei Ausstellungen in der Gebrauchshundklasse zu starten. Da aber wohl - zumindest in Deutschland - die Rasseclubs (bzw. der VDH) selber bestimmen können, welche Arbeitsprüfungen sie für die jeweilige Rassen in der GHK akzeptieren, kann es durchaus sein, dass du mit der Prüfung an einer Ausstellung in der GHK starten darfst und in der anderen nicht. Wie es in anderen Ländern ist, wissen wir noch nicht, da bisher noch kaum jemand von uns diese Prüfung abgelegt hat - und deshalb bisher noch niemand im Ausland (ausser in der SK) in der GHK mit dieser Prüfung gestartet ist. In der SK ist die Prüfung für die GHK auf jedenfall akzeptiert. Wir werden sehen und ausprobieren
Die Prüfung benötigt man ebenfalls, wenn man für seinen Hund den Internationalen Championtitel beantragen will.
Wenn du den Ausdauerlauf ohne Leistungsrichter machst, dann kannst du die 40km, die 70km oder die 100km absolvieren (sofern angeboten, natürlich) wie du möchtest. Mit Leistungsrichter musst du zuerst die SVP1, dann die SVP2, dann die SVP3 absolvieren.
Wenn du vorhast, den Ausdauerlauf zu machen, dann mach ihn am besten gleich als Prüfung - dann hast du das Zertifikat.
Hoffe, das beantwortet deine Fragen...
Grüssle, Petra