Hallo Astrid
Ja, der Ausdauertest ist für uns freiwillig. Die Züchter und TWH-Besitzer, die die Zuchtbestimmungen der Ursprungsländer als sinnvoll für die Rasse erachten, machen hier den Ausdauerlauf, ebenso wie die Körung.
Und nein, er wird im Stammbaum nicht vermerkt (zumindest hier in D nicht). Du darfst deinen Hund dann aber "Gebrauchshund" titulieren

. Nein im Ernst, einen "Titel" als solches bekommst du dafür alleine nicht, ausser - wie gesagt - den Internationalen Championtitel, wenn du die benötigten Ausstellungen gemacht hast.
Der Ausdauertest wird aber hier auf wolfdog in der Datenbank deines Hundes unter absolviertes Training angezeigt.
Welche Voraussetzungen deine Hündin in Ö für die ZZL benötigt, kann ich dir nicht sagen. Ausser an Johannes kannst du dich sicher aber auch an einen der anderen Züchter in Ö wenden - die können dir auch Auskunft geben. Ansonsten frage doch mal direkt beim ÖKV nach. Vermutlich dürfte dieser die Rasse TWH betreuen, so wie in D der VDH. Die können dir Auskunft über die Zuchtzulassungsbestimmungen geben.
Ich vermute, dass die etwa ähnlich aussehen wie die hier in D: Eine Ausstellung mit Bewertung, HD-Untersuchung, Augenuntersuchung und Vorstellen bei einem Zuchtrichter (bei uns ein VDH-Hoschi

), der dann die Zuchterlaubnis erteilt.
Wenn du eine wirklich reale Beurteilung deiner Hündin möchtest - die dir auch was nützt -, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deinen Hund entweder bei einem TWH-erfahrenen Richter (meist aus der SK) auszustellen oder die Körung zu machen. Viele Allgemeinrichter haben leider wenig bis gar keine Ahnung von unseren Hunden...
Grüssle, Petra