Ähnlich wie Uschi halte ich es auch bzw habe ich es in diversen Fällen gehalten. Ich bin bestimmt keiner aus der "Heute habe ich schlechte Laune, also werfe ich mit den dunkelblauen Wattebäuschchen!"-Fraktion, aber es gibt einfach Grenzen. Jeder Eigentümer, Züchter, Halter, der sich in einem Verein innerhalb des VDH's organisiert hat, hat sich bei Eintritt in denselben verpflichtet das Deutsche Tierschutzgesetz (in besonderem Maß) zu beachten. (Meines Wissens nach jedenfalls)
Ich habe da scheinbar auch diesen genetischen Defekt und schreite ebenfalls ein. Mindestens verbal, im E-Fall auch körperlich...
Wenn man sich nicht "traut" oder ähnliches, selbst einzuschreiten, dann hat doch wohl wirklich jeder die Möglichkeit, sich bei der Zuchtschau- oder Prüfungsleitung zu melden und den Vorfall anzuzeigen. Ich bin keine von denen, die immer gleich irgendwohin rennen müssen "Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiss was", ganz sicher nicht, aber bei Gewalt gegen Kinder und/ oder Tiere hört es für mich auf...
Es ist latürnich nicht die Situation ausser Acht zu lassen (Verhältnismässigkeit der Mittel). Ist es wirklich ein "Einzelfall", dass jemandem die Pferde durchgegangen sind, kann man es evtl. auf einem klärenden Gespräch beruhen lassen. Ist es allerdings kein Einzelfall, sprich die Person ist "Belehrungsresistent", sollte man m.E. nach über Konsequenzen nachdenken, auch Vereinsintern. Da es in dem Anfangsposting nicht explizit um TWH's geht, und ich derzeit ja nur ein popeliger SV'ler bin, kann ich auch nur von der Satzung des SV's reden. Dort gibt es auf Ortsgruppenebene die Möglichkeit ein Ortsgruppenordnungsverfahren einzuberufen oder - falls auf Landes- bzw Bundesebene - auf das Verbandsgericht mit Vereinsinternen Massregelungen zurückzugreifen. Zusätzlich steht es latürnich frei, auch noch ne Anzeige wegen Verstoss gegen das Deutsche Tierschutzgesetz zu machen.
Erfahrungsgemäss bringen solche Anzeigen aber leider wenig bzw auch das vereinsinterne Verfahren ist oftmals nur heisse Luft. Leider.
Wie Birgit es aber schrieb - die Sache Aktenkundig zu machen kann nicht schaden, wenn es denn wirklich so den Tatsachen entspricht. Selbst wenn in dem akuten Fall dann nichts unternommen wird, taucht im Wiederholungsfall auf, dass es schon mal eine (oder mehrere) Anzeigen wegen ähnlich gelagerten Delikten gegeben hat. Oder - weniger förmlich: Steter Tropfen höhlt den Stein *grins*
Ich kann und will hier latürnich niemandem irgendwas raten und schon garnet zu körperlicher (o.ä.) Gewalt gegen solche Elemente aufrufen! Bei mir in der OG wird es jedoch nicht mehr vorkommen, das jemand
unverhältnismässig mit seinem Hund umgeht...
Edit: Wollte noch etwas zu dem "im Nachhinein" sagen:
Es kommt auf den Fall an. Wenn es ein "Ausrutscher" war und die betreffende Person von sich aus einsieht, dass sie eine Grenze überschritten hat, dann ist vll der moralische Schock schon Lehre genug. Handelt es sich allerdings um Belehrungsresistenz, ist zwar die Möglichkeit des akuten Eingreifens vertan, man sollte aber ruhig darauf hinweisen, dass bei erneutem Vorfall geeignete Massnahmen ergriffen werden. Hinterher jammern bringt dann auch nichts...
In diesem Sinne -
Amor vincit omnia
Eva & Chaoten-Team (mit gefühlten Adoptiv-Chaoten "Outlaws Heaven"

)
PS: Wie immer - keine Rechts- oder sonstige Beratung, sondern just my two cents!
Noch nen Edit: (ja, ich weiss, ich bin ein Chaot

) Es geht
doch explizit um TWH's, da es im Allgemeinen steht und nicht im Off Topic, aber ich mag das mit der Verfahrensweise im SV trotzdem drin lassen. Darf ich? *liebschau*