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Old 25-05-2009, 12:50   #6
hanninadina
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Ist echt heftig! Ich habe nachfolgendes an die junge Dame geschrieben:

"Solange dein Hund keinen Ärger macht oder gemacht hat, darf dein Vermieter dir nicht verwehren auch einen Hund zu halten, der größer ist als 50 cm! Das ist ausgepaukte Rechtsprechung.
Ich bin Volljurist und war 12 Jahr Anwalt. Außerdem habe ich selbst 2 TWHs. Du darfst dich nicht einfach geschlagen geben. Du hast Verantwortung übernommen für die Kleine!
Und Radfahren in dem Alter geht schon mal gar nicht, oder willst du, dass sie Problem an ihrer Hüfte und Knochen bekommt? Große Hunde dürfen erst ab 12 Monaten am Rad laufen.
Also Reiss dich zusammen und steh zu dem, was du getan hast. Sie ist dein Baby!!!!
Grüße
Christian
PS: Ich kann deinen Vermieter gerne mal anrufen, wenn du mir die Tel-Nr gibst."

Falls sie die Telefonnummer des Vermieters rausgibt, wäre es sicher gut, wenn noch mehr anrufen würden. Denn alles in allem scheint es der kleinen da ja gut zu gehen, außer das Frauchen sich vorher nicht informiert hat.

Christian
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