Hallo,
ich habe diesbezüglich erst vor Kurzem mit einem mir gut bekannten Amtstierarzt gesprochen, weil ich mir absolut sicher sein wollte, ob ich denn unseren Willi "ganz normal" anmelden kann oder ob ich ihn besser "offiziell" im Steueramt als "Huskymischling" (

) melden soll, denn ich hatte da noch was von einem TWH - Verbot in England im "Hinterkopf" sitzen.
Aber er hat mich beruhigt ... unsere TWHs sind ganz normale Hunde und es ist auch nicht zu befürchten, dass sie in nächster Zeit der Liste "gefährliche Hunde" zugeordnet werden.
Es gab ja früher auch schon mal das Gerücht, dass für die Haltung eine Cites Bescheinigung vorliegen muss. Ist aber auch absoluter Blödsinn.
Liebe Grüße
Sabine