An alle" Jaeger"
lest mal die aktuellen Hundeverordnungen und dann ueberlegt nochmal ob Ihr Aeusserungen zu diesem Thema öffentlich abgebt. Wenn Euer TWH
eine Katze auf den Baum gejagt hat oder andere "Laufstudien" gezeigt hat habt Ihr einen Gefaehrlichen Hund mit allen dazugehoerigen Auflagen.
Jagdscheininhaber geniessen eine Sonderstellung, sollten diese natuerliche Form der Jagd aber erst ab einer Rudelgroesse von 4 TWH sinnvoll ausueben.
Das sind aber Lagerfeuerthemen.
Waidmannsheil
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