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Old 25-12-2009, 13:51   #1
wildwolf
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Default Paarweise Hundehaltung...

Schweizer Eidgenossenschaft
Bundesamt fur Veterinarwesen

http://www.baselland.ch/fileadmin/ba...unde_hunde.pdf

Die Menschenfamilie, in der ein Hund lebt, bedeutet
für ihn sein Rudel oder seine Meute. Er muss die Regeln
seiner Meute lernen und Kinder als vollwertige Rudelmitglieder
respektieren. Nur wenn das Rudel dem Hund
eine klare Sozialstruktur bietet und er seine Stellung
kennt, wird er die notwendige Sicherheit haben
und weder zum Familientyrannen noch zum gefährlichen
Beisser zu werden.

Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit
Menschen und wenn möglich mit anderen Hunden
haben. In Zwingern müssen Hunde paarweise
oder in Gruppen gehalten werden. Wer Hunde hält
ist zudem verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen,
um Tiere und Menschen nicht zu gefährden.
> 455.1 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)
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Allora guardami negli occhi e capirai che io ti amo ancora...
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