Schreiben vom 17.08.1999
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mußten wir in der Vergangenheit feststellen, daß entgegen den Zuchtzulassungsbestimmungen Punkt 2. 2. 1 ....................
immer wieder Hunde ohne vorherige Genehmigung zur Einzelhundbewertung vorgestellt werden.
Im Auftrag von Herrn Josef Pohling, Obmann für das Zucht- und Zuchtbuchwesen, und Frau Petra Caspelherr, Rassebetreuerin, machen wir deshalb nachdrücklich darauf aufmerksam, daß eine Einzelhundbewertung nur noch anerkannt wird, wenn sie rechtzeitig vor der entsprechenden Zuchtschau schriftlich bei der Geschäftsstelle, unter Angabe der Gründe, beantragt und eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsstelle erteilt wurde.
Wir haben alle Zuchtrichter informiert, daß ohne diese schriftliche Genehmigung keine Einzelhundbewertung mehr durchgeführt werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Sachbearbeiterin
P. S. : Und dafür kann man noch 50,- Euronen locker machen!