Hallo Janina!
Für eine Zuchtzulassung vom VDH werden 2 Beurteilungen von deutschen Richtern benötigt.
Da die TWHs auf vielen Ausstellungen von ausländischen Richtern beurteilt werden u. es sogar häufig vorgekommen ist, dass zunächst ein deutscher Richter geplant, dann aber ein ausländischer eingesetzt war, haben wir uns mal beschwert.
Denn es gibt einige, die nur zu Ausstellungen gehen, um die Zuchtzulassung zu bekommen u. nicht um Titel "ringen"
Wir haben daraufhin die Information bekommen, dass es in dem Fall möglich ist, nach dem normalen Richten noch eine Einzelbeurteilung eines deutschen Richters zu bekommen. Hier gibt es dann jedoch keine Platzierung.
Gruß Marion