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Old 26-04-2005, 21:02   #48
TanjaP
Junior Member
 
Join Date: Jan 2005
Posts: 63
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Hallo zusammen,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, so:
zwei mal mind. sehr gut von einem deutschen Richter danach nochmals eine Zuchtzulassungsbeurteilung durch einen deutschen Richter, dann HD/PRA Untersuchung und Zwingernamenbeantragung. Dann "dürfen" sie offiziell ??
Das hab ich auch noch im Forum gefunden (stammt von citywolf im Forum Zucht "Zuchtvorraussetzungen"):

Quote:
Hallo zusammen,

die "Zuchtzulassungsbestimmungen (ZZB) für die Rasse Tschechoslowakischer Wolfshund " des VDH umfassen 2 DIN-A4 Seiten.

Hier ein grober Überblick:
- VDH (FCI) Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
- Zuchtschau-Bewertung (min. 2 x "sehr gut" von 2 versch. VDH-Richtern)
- Untersuchung auf HD (frühestens ab dem 15. Lebensmonat möglich)
- Augenuntersuchung (nur durch zugel. Tierarzt, ab 12.Lebensmonat möglich, nur ein Jahr gültig)
- Besonderheiten bei Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden
- Formale Voraussetzungen zur Zuchtzulassung

Bei Interesse könnte ich euch die ZZB per Fax senden (Fax-Nr. bitte per PN oder Mail mitteilen)

Viele Grüße
Adi
So viele verschiedene Aussagen, und wir kommen nicht wirklich weiter. Unserer Shakira würde noch ein sehr gut fehlen (dann hätte sie zwei, aber eines von einem ausländischen Zuchtrichter) und uns rennt die Zeit davon - im Novemver wird sie heiß ...

Wenn doch bei einer Zuchtschau vom VDH Richter bestellt werden, warum "zählen" dann nur die Entscheidungen der Deutschen zur Zuchtzulassung???

Tanja
TanjaP jest offline   Reply With Quote