View Single Post
Old 08-05-2005, 14:41   #14
citywolf
Member
 
citywolf's Avatar
 
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
Default

Quote:
Originally Posted by Falco_crying_Wolf
? Das D wie Deutsch,geht das aus dem gültigen VDH Zuchtrichterausweis hervor???

Haben die Ausländischen Richter keinen VDH Zuchtrichterausweis?


Ich kann das D wie Deutsch nirgends finden..............oder brauche ich eine Brille??

Lest doch nochmal genau die Zuchtzulassung unter Punkt 2.

Also wenn, dann solls auch drinstehen!!

Ouh Mann,typisch Deutschland!

Die VDH-Zuchtrichter-Ordnung umfaßt 17 DIN-A 4 Seiten. Hier ein kleiner Auszug daraus:

§ 2 Mitgliedschaft

Die Zuchtrichtertätigkeit ist mit der Mitgliedschaft in einem VDH-Rassehund-Zuchtverein untrennbar verknüpft.

§ 4 Zulassung als Zuchtrichter

2. Die Zulassung setzt die Eintragung in die VDH-Richterliste und den Besitz des VDH-Richterausweises voraus.



Den Einsatz von ausländischen Zuchtrichtern regelt die VDH-Zuchtschau-Ordnung.


Gruß Adi
citywolf jest offline   Reply With Quote