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Originally Posted by Falco_crying_Wolf
? Das D wie Deutsch,geht das aus dem gültigen VDH Zuchtrichterausweis hervor???
Haben die Ausländischen Richter keinen VDH Zuchtrichterausweis?
Ich kann das D wie Deutsch nirgends finden..............oder brauche ich eine Brille??
Lest doch nochmal genau die Zuchtzulassung unter Punkt 2.
Also wenn, dann solls auch drinstehen!!
Ouh Mann,typisch Deutschland!
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Die
VDH-Zuchtrichter-Ordnung umfaßt
17 DIN-A 4 Seiten. Hier ein kleiner Auszug daraus:
§ 2 Mitgliedschaft
Die Zuchtrichtertätigkeit ist mit der Mitgliedschaft in einem VDH-Rassehund-Zuchtverein untrennbar verknüpft.
§ 4 Zulassung als Zuchtrichter
2. Die Zulassung setzt die Eintragung in die VDH-Richterliste und den Besitz des VDH-Richterausweises voraus.
Den Einsatz von ausländischen Zuchtrichtern regelt die
VDH-Zuchtschau-Ordnung.
Gruß Adi