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Old 09-05-2005, 21:34   #18
citywolf
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Originally Posted by canislupus
Hallo ihr alle,
habe auch noch mal die Bestimmungen gerade durchgesehen, ist dieser Vordruck noch aktuell? Also ich meine noch von vor der Einführung der Zwischenklasse?
Ansonsten zählen nur die Bewertungen der Offenen und der Chämpionklasse.
Das heißt also für die nächste deutsche Ausstellung ab in die offene Klasse???
Adi, du kannst mir da doch sicher weiterhelfen, oder?
Danke schon einmal und Gruß an alle
Tanja
Hallo zusammen,

die Bewertungen in der Zwischenklasse sind für die Zuchtzulassung gültig, die Zuchtzulassungsbestimmungen des VDH sind nur bisher noch nicht entsprechend angepasst worden.


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Originally Posted by Falco_crying_Wolf
Hat nur ein Deutscher Richter die VDH zulassung?
Habe in der VDH-Zuchtrichter-Ordnung noch einmal genau nachgelesen.

Danach hat die Staatsbürgerschaft nichts damit zu tun, sondern der "deutsche" Zuchtrichter muß neben den anderen Voraussetzungen seinen ständigen Wohnsitz immer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 12 Abs. 2 des Melderahmengesetzes haben, ansonsten erfolgt automatisch die Streichung aus der VDH-Zuchtrichter-Liste.

Würde ein Zuchtrichter aus einen anderen FCI-Land nach Deutschland umsiedeln, müsste er nach einer gewissen Übergangszeit seinen Zuchtrichterausweis an sein Ursprungsland zurückgeben und er würde in Deutschland einen neuen bekommen.

Gruß Adi
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