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Originally Posted by timber-der-wolf
Hey Torsten,
sei mit solchen Äußerungen lieber vorsichtig!
Man könnte es durchaus als Aufruf zu einer Straftat fehl interpretieren  .
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Ach Norbert von welcher Rechtsprechung redest du denn? Abgesehen davon das du den Menschen den Unterschied zwischen einer Feststellung und einem Aufruf (es heißt richtig Anstiftung) zu erkennen schon zu gestehen solltest.