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Originally Posted by Torsten
das nicht der Züchter den Hund ins Tierheim gegeben hat und folglich auch mit dem Tierheim keinen Vertrag hat, das TH muss den Hund an den Züchter nicht raus geben (Vertragsrecht)
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Ich weiß ja nicht ob alle Züchter die selben Verträge verwenden.
Aber in meinem damals stand, dass ich von einem "Abgabewunsch" Wolf-Rüdigers den Züchter informieren müsste und dieser dann ein Vorkaufsrecht hat. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden müsste demnach eine anderweitige Abgabe, an ein Tierheim oder wen auch immer, dann doch unwirksam sein. Weil der Hund mir halt ausdrücklich nur unter diesem Vorbehalt, also doch nur eingeschränkt - irgendwie "nicht richtig" - gehört. Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung. Aber vielleicht weiss jemand anders da mehr?
Viele Grüße auch an die Hunde
Detlef