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Old 03-07-2010, 11:51   #7
Kuschelwolf
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Hallo Detlef,

mit der Rechtssprechung in Deutschland ist das so eine Sache. Vielleicht könnte der Züchter in diesem Fall sein Recht versuchen einzuklagen, aber das bedeutet Kosten, Zeit und viel Nerven und dann ist es nicht gesagt, dass er damit vor Gericht auch tatsächlich Recht bekommen würde. Dann wir alle wissen, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Paar Schuhe. Und wenn das Tierheim erst einmal eingeschaltet ist, ist es meist schon zu spät. Und wie wir hier von Torsten bereits erfahren haben, stellt sich das TH wieder einmal ziemlich kleinlich an, wie ich bereits von ganz vielen Fällen gehört habe. Unsere TH wären nicht so voll, wenn sich die Verantwortlichen nicht immer so besch..... anstellen würden, so ist zumindest meine Erfahrung.
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